Erstattung Seminarkosten Steuererklärung

In diesem Bereich können Themen rund um Fortbildung und Weiterbildung besprochen werden. Rechtsfachwirte und -interessierte bitte hier lang.
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#1

02.08.2007, 16:58

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage: Wer von euch weiß, ob es einen Freibetrag oder eine Freigrenze gibt bei der Erstattung von Seminarkosten für Fortbildung und Weiterbildung im Beruf, also für uns z.B. Kosten die wir zu zahlen haben für die Anmeldung zu RVG oder Versteigerungsseminaren.

Muss man in einem Jahr einen bestimmten Gesamtbetrag an Kosten erreichen, damit man diese Kosten bei der Steuererklärung bzw. der damit verbundenen Steuererstattung zurückerhält? Wie ist es mit Fahrtkosten und Hotelkosten wenn man z.B. in einem Seminar war zu nem Thema, dass nur in einer anderen Stadt -weit weg vom Heimatort - behandelt wurde. Sind diese Reise und Übernachtungskosten ebenfalls in voller Höhe erstattungsfähig?

Wer kann helfen? Ihr kennt sicher das problem, dass der Arbeitgeber sich mitarbeiter wünscht, die fit sind und sich fortbilden , aber dies finanziell nicht unterstützen.

ich stehe wie wahrscheinlich viele von uns kurz vor dem finanziellen kollaps. echt mies.
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#2

02.08.2007, 17:02

Ich weiß nur, dass die Fortbildung wie Rechtsfachwirt mit ca. 2.000,00 € - 3.000,00 € und der Bilanzbuchhalter mit ca. 4.000,00 € auf jeden Fall erheblich zu Gunsten des "Verbrauchers" berücksichtigt werden.

Ich weiß aber auch, dass z. B. Fahrtkosten zum Seminar, Fachliteratur bereits ab 0,01 € berücksichtigt werden.
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#3

02.08.2007, 17:15

danke dir butterfly, hoffentlich ist das mit den seminarkosten auch so wenn man z.B. 4 mal im jahr bei seminaren war, die jeweils ca. 200 EUR gekostet haben. nicht dass es so ist, dass erst beträge über z.B. 1.500 berücksichtigt werden. keine ahnung.
tiko73

#4

02.08.2007, 19:05

Du kannst ja auch mal H I E R schauen. Vielleicht hilft dir das noch weiter.
Benutzeravatar
Annile
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 732
Registriert: 14.02.2006, 19:44
Wohnort: Nähe Frankfurt am Main

#5

02.08.2007, 19:21

Du musst über einen Betrag von € 920,00 kommen mit Werbungskosten.

Als Werbungskosten kannst du alles möglich geltend machen.

Ich heb sogar immer meinen Parkschein für € 2,00 auf, wenn ich bei einem Seminar geparkt habe.

Unbedingt alle Fahrtkosten (zu dem Seminar oder sonst was für den Beruf war)

Alle Bücherkosten - einfach alles.

Einen Höchstbetrag gibt es glaube ich nicht.
Es Annile :hurra
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#6

03.08.2007, 10:39

und die pendlerpauschale gehört auch schon zu den webungskosten? wenn ja , dann komme ich mit dieser und den seminargebühren auf jeden fall über eur 920.
Mondelfin

#7

03.08.2007, 10:46

Wenn Du die Steuererklärung für letztes Jahr meinst. Da konnte man die Pendlerpauschale glaub ich ab dem 21. km geltend machen. Ab diesem Jahr gibts die Pendlerpauschale nicht mehr, wenn ich mich richtig erinnere

Berichtigt mich, wenn ich falsch liege :wink:
Benutzeravatar
butterflybabe
Foreno-Inventar
Beiträge: 2404
Registriert: 30.04.2007, 12:40
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Bayern

#8

03.08.2007, 10:51

Die Pendlerpauschale gibts nicht mehr?
Anton79
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1147
Registriert: 19.08.2006, 13:18
Wohnort: Kreis Unna

#9

03.08.2007, 10:51

was??? die gibt es ab diesem jahr nicht mehr??? das kann doch nicht sein.

war es nicht eher so dass die letztes jahr noch voll galt und erst für dieses jahr das mit der Berechnung mit dem 21. km eingeführt wurde?
Mondelfin

#10

03.08.2007, 11:16

Ooops, hab mal wieder was verwechselt.. :oops: Hab grad mal nachgeguckt. Die Entfernungspauschale kann man ab diesem Jahr erst ab dem 21. km geltend machen... Letztes Jahr noch voll.

Nochmal :sorry
Antworten