Studieren als Rechtsfachwirt ohne Abitur ist möglich!
Verfasst: 04.09.2015, 15:58
Hallo liebe Forum-Nutzer,
ich habe es in letzter Zeit selbst schmerzlich gemerkt, dass es sehr große Unsicherheit in Bezug auf das Thema studieren NACH dem Abschluss zum geprüften Rechtsfachwirt (zur geprüften Rechtsfachwirtin) gibt.
Nachdem ich das Forum als Wissensquelle für so viele Dinge entdeckt habe, wollte ich hier den Vorschlag einbringen, doch auch diesbezüglich mal einfach die bekannten FAKTEN zusammenzufassen und an einem Ort zu bündeln.
Als Tatsache möchte ich hier einmal mitteilen, dass es auch in Bayern problemlos möglich ist, mit dem oben genannten Abschluss JURA zu studieren. In diesem Bundesland ist es auch an vielen (ich weiß nicht, ob es an alles so ist, daher diese Abschwächung) Hochschulen möglich, ohne NC (Numerus Clausus) zu diesem Studium zugelassen zu werden.
Ist Euch bekannt, ob es Bundesländer gibt, in denen es nennenswerte Einschränkungen gibt? In Bayern ist es beispielsweise (als evtl. erwähnenswerter Faktor) so, dass es egal ist, wie man den Titel geprüfter Rechtsfachwirt erreicht hat. Ob man nun dieses studiert hat (wie es in Berlin möglich ist) oder eben eine Kammerprüfung abgelegt hat (mit oder ohne Besuch eines hierfür angebotenen Vorbereitungskurses. Was das angeht, geht es in Bayern sehr liberal zu.
Wie findet Ihr diese Idee? Gibt es weitere Themenkreise, die man in diesem Zusammenhang ansprechen sollte?
ich habe es in letzter Zeit selbst schmerzlich gemerkt, dass es sehr große Unsicherheit in Bezug auf das Thema studieren NACH dem Abschluss zum geprüften Rechtsfachwirt (zur geprüften Rechtsfachwirtin) gibt.
Nachdem ich das Forum als Wissensquelle für so viele Dinge entdeckt habe, wollte ich hier den Vorschlag einbringen, doch auch diesbezüglich mal einfach die bekannten FAKTEN zusammenzufassen und an einem Ort zu bündeln.
Als Tatsache möchte ich hier einmal mitteilen, dass es auch in Bayern problemlos möglich ist, mit dem oben genannten Abschluss JURA zu studieren. In diesem Bundesland ist es auch an vielen (ich weiß nicht, ob es an alles so ist, daher diese Abschwächung) Hochschulen möglich, ohne NC (Numerus Clausus) zu diesem Studium zugelassen zu werden.
Ist Euch bekannt, ob es Bundesländer gibt, in denen es nennenswerte Einschränkungen gibt? In Bayern ist es beispielsweise (als evtl. erwähnenswerter Faktor) so, dass es egal ist, wie man den Titel geprüfter Rechtsfachwirt erreicht hat. Ob man nun dieses studiert hat (wie es in Berlin möglich ist) oder eben eine Kammerprüfung abgelegt hat (mit oder ohne Besuch eines hierfür angebotenen Vorbereitungskurses. Was das angeht, geht es in Bayern sehr liberal zu.
Wie findet Ihr diese Idee? Gibt es weitere Themenkreise, die man in diesem Zusammenhang ansprechen sollte?