Hallo liebe Forum-Nutzer,
ich habe es in letzter Zeit selbst schmerzlich gemerkt, dass es sehr große Unsicherheit in Bezug auf das Thema studieren NACH dem Abschluss zum geprüften Rechtsfachwirt (zur geprüften Rechtsfachwirtin) gibt.
Nachdem ich das Forum als Wissensquelle für so viele Dinge entdeckt habe, wollte ich hier den Vorschlag einbringen, doch auch diesbezüglich mal einfach die bekannten FAKTEN zusammenzufassen und an einem Ort zu bündeln.
Als Tatsache möchte ich hier einmal mitteilen, dass es auch in Bayern problemlos möglich ist, mit dem oben genannten Abschluss JURA zu studieren. In diesem Bundesland ist es auch an vielen (ich weiß nicht, ob es an alles so ist, daher diese Abschwächung) Hochschulen möglich, ohne NC (Numerus Clausus) zu diesem Studium zugelassen zu werden.
Ist Euch bekannt, ob es Bundesländer gibt, in denen es nennenswerte Einschränkungen gibt? In Bayern ist es beispielsweise (als evtl. erwähnenswerter Faktor) so, dass es egal ist, wie man den Titel geprüfter Rechtsfachwirt erreicht hat. Ob man nun dieses studiert hat (wie es in Berlin möglich ist) oder eben eine Kammerprüfung abgelegt hat (mit oder ohne Besuch eines hierfür angebotenen Vorbereitungskurses. Was das angeht, geht es in Bayern sehr liberal zu.
Wie findet Ihr diese Idee? Gibt es weitere Themenkreise, die man in diesem Zusammenhang ansprechen sollte?
Studieren als Rechtsfachwirt ohne Abitur ist möglich!
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In Hamburg ist das Studium nach dem Rechtsfachwirt ebenfalls ohne Abi möglich. Es muss, meines Wissens nach, einen Vorabtest machen
Im Übrigen haben diejenigen, die den Rechtsfachwirt durch das Fernstudium in Berlin gemacht haben, ebenfalls eine Kammerprüfung abgelegt.
Im Übrigen haben diejenigen, die den Rechtsfachwirt durch das Fernstudium in Berlin gemacht haben, ebenfalls eine Kammerprüfung abgelegt.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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Nein, in Hamburg gibt es keine Prüfung. Man ist lediglich verpflichtet, ein "Informationsgespräch" zu absolvieren, um festzustellen, ob das Studienfach überhaupt den eigenen Vorstellungen entspricht.
läuft...
Hallo Zusammen!
Auch in NRW reicht der Rechtsfachwirt aus, um zu studieren. An der Uni Köln muss man, bevor man sich auf einen Studienplatz bewerben kann, sich mit einem Motivationsschreiben, warum man diesen Studiengang studieren möchte, bewerben. Ob das auch an anderen Hochschulen so gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Falls jemand Interesse hat, nach dem Fachwirt noch Jura zu studieren, und Fragen dazu hat, kann mich gerne anschreiben.
Viele Grüße,
Cahra
Auch in NRW reicht der Rechtsfachwirt aus, um zu studieren. An der Uni Köln muss man, bevor man sich auf einen Studienplatz bewerben kann, sich mit einem Motivationsschreiben, warum man diesen Studiengang studieren möchte, bewerben. Ob das auch an anderen Hochschulen so gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Falls jemand Interesse hat, nach dem Fachwirt noch Jura zu studieren, und Fragen dazu hat, kann mich gerne anschreiben.
Viele Grüße,
Cahra
Viele Grüße von Cahra