Aufstiegsmöglichkeiten der RA-Fachangestellten

In diesem Bereich können Themen rund um Fortbildung und Weiterbildung besprochen werden. Rechtsfachwirte und -interessierte bitte hier lang.
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Schmauser

#1

20.08.2015, 08:09

Was hat man als Rechtsanwaltsfachangestellte alles für Möglichkeiten?
Ab wann kann man Rechtsfachwirtin studieren ohne Abi?
Kann man überhaupt mal Jura ohne Abi studieren?

Mich würde, falls es da Unterschiede gibt, interessieren wie es in Bayern ist. :huepf
Maddien
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#2

20.08.2015, 08:18

Rechtsfachwirt setzt idR nur eine zweijährige Berufserfahrung als ReFA voraus - geht sogar bei sechs Jahren Berufserfahren ohne ReFa Ausbildung, zumindest bei uns.

Jura ohne Abi studieren - das ist wohl in jedem Bundesland anders. In Hamburg gibt es einen Hochschulzugang für Berufstätige nach - meine ich - vier Jahren im Beruf über eine Eingangsprüfung. Der Rechtsfachwirt gilt als Meistertitel und ist zumindest in Hamburg daher gleichzusetzen mit allgemeiner Hochschulreife = Du kannst im Anschluss alles studieren. Je nach Fachrichtung musst Du aber ein "Informationsgespräch" absolvieren, damit Du nichts komplett "falsches" anfängst :)

Über Bayern fehlen mir leider die Infos... dabei fängt das südlich der Elbe bereits an *g*
läuft...
:huch
Schmauser

#3

20.08.2015, 08:22

Sehr interessant. Ich denke in Bayern ist es etwas anders
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Whoville
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#4

20.08.2015, 08:37

http://rak-muenchen.de/kanzleiservice/rechtsfachwirte/
Vielleicht mal bei entsprechender Stelle nachfragen?! ;-)
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niva
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#5

20.08.2015, 08:40

Maddien hat geschrieben:Rechtsfachwirt setzt idR nur eine zweijährige Berufserfahrung als ReFA voraus
zum Zeitpunkt der Prüfung, nicht zum Beginn des Studiums, sollte man hier noch ergänzen. ;)

wobei ich aus persönlicher Erfahrung sagen muss, dass mehr Berufserfahrung absolut von Vorteil ist.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Schmauser

#6

20.08.2015, 09:00

Danke für den Link, war sehr hilfreich!

Stimmt es, dass es sich gehaltstechnisch kaum lohnt den Fachwirt zu machen?
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#7

20.08.2015, 09:10

Bitte!
Bei mir wird das gehaltstechnisch berücksichtigt. Und wenn die Fortbildung von der Kanzlei bezahlt wird, finde ich es auch ok, erst mal einige Zeit für dasselbe Gehalt weiterzuzahlen. Kommt eben auch auf die Kanzlei drauf an, für die man arbeitet...
Ich muss Niva aber recht geben, dass es besser und hilfreich ist, über Berufserfahrung zu verfügen. Der Stoff ist wirklich hart und es hilft, wenn man den Stoff und die Vorgehensweise und Abläufe bereits aus der Praxis kennt.
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#8

04.09.2015, 15:17

Da es wohl von allgemeinem Interesse ist, würde ich hier gerne die definitive Aussage hinterlassen, dass man in Bayern mit dem Abschluss zum/zur geprüften Rechtsfachwirt/Rechtsfachwirtin studieren kann. Dies ist ohne Abitur möglich.
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