Seite 2 von 3

Verfasst: 20.07.2007, 13:35
von charly03
Sorry, war zu langsam...

Verfasst: 20.07.2007, 13:51
von Curry
Der Link von Andreas ist ganz gut.

Ich denke es geht grob darum, dass der Rechtsfachwirt eher die Bürovorstehertätigkeit ist mit teilweise selbständiger Aktenbearbeitung.

Der Rechtswirt nimmt eher "anwaltliche Tätigkeiten" wahr, er kann also Akten komplett selbständig bearbeiten.

Verfasst: 20.07.2007, 13:53
von StineP
Ok, jetzt versteh ich das auch.

Verfasst: 20.07.2007, 14:05
von charly03
Danke, hab's jetzt auch begriffen.

Verfasst: 20.07.2007, 15:29
von StineP
Aber kann man dann nicht gleich sien 2. Staatsexamen machen und Anwalt werden? Find, das ist so ein Ding in der Schwebe

Verfasst: 20.07.2007, 15:34
von Curry
Meinst du, dass das geht, um Jura zu studieren muss man Abi haben und ewig studieren. Wenn ich mich recht erinnere muss man für den Rechtswirt nur Fachhochschulreife haben und das Studium dauert vier Semester.

Verfasst: 20.07.2007, 15:38
von StineP
Ok vor dem Hintergrund ist das natürlich was anderes..

Verfasst: 20.07.2007, 21:42
von Gast
Meiner Erfahrung nach dürfte "RechtswirtIn" durchaus was bringen. Frau oder man ist bei den Anwälten bzw. Notaren dann besser "anerkannt", auf einer bestimmten Ebene eben "KollegIn". Ich war überrascht, dass mein 1. juristisches Staatsexamen selbst nach 15 Jahren noch solche Effekte erzielte.

Jedenfalls genießt frau oder man Vertrauensvorschuss und Standpunkte, die frau oder man vertritt, haben mehr "Geltung". Sicher, ich kriege auch viele "doofe" AG-Terminsvertretungen aufgebrummt. Aber die "Entlastung" auf juristischer Ebene wie auch das sich Nichtbefassenmüssen mit dem Büroablauf, der Buchführung, dem Steuerberater usw. wirkt sich dahin aus, dass das Gehalt ziemlich optimal ist.

Verfasst: 21.07.2007, 12:38
von Annile
Der Rechtswirt ist nur auf das Gesetz ausgelegt:

Bürgerliches Recht Öffentliches Recht
BGB Allgemeiner Teil
Schuldrecht Allg. Teil
Schuldrecht Besonderer Teil
Deliktsrecht
Bereicherungsrecht
Sachenrecht
Familien- und Erbrecht
Versicherungsrecht
Bankrecht
Verwaltungsrecht
Baurecht
Polizeirecht
Kommunalrecht
Staatshaftungsrecht
Staatsorganisationsrecht
Grundrechte
Verfassungsrecht
Gebührenrecht

Strafrecht Nebengebiete BGB
Recht der Ordnungswidrigkeiten
Strafprozeßrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Besonderer Teil 1 Vermögensdelikte
Besonderer Teil 2 Nichtvermögensdelikte
Handelsrecht
Gesellschaftsrecht
Arbeitsrecht
Insolvenzrecht
Zivilprozeß- und
Zwangsvollstreckungsrecht

Beim Rechtsfachwirt lernt man eher das "Praktische" wie auch Büroorganisation - Handhabung in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten / RVG (viel Gebührenrecht)

Verfasst: 21.07.2007, 12:39
von Annile
Ach ja.. wer sich dafür interessiert sollte vielleicht mal hier schauen:

http://www.rechtswirt.de/