Zu den Frage mit der Wartezeit kann ich was beitragen: Eigentlich muss man 2 Jahre gearbeitet haben, bevor man zur schriftlichen Prüfung antreten darf. Man kann aber (am besten vor Beginn des Kurses) einen Antrag an die Kammer stellen, dass man die Prüfung auch schon früher ablegen kann.
Ich hab das so gemacht. Bin im Juni 2005 mit der Ausbildung fertig geworden und hab dann Ende November 2005 den Kurs angefangen. Die schriftlichen Prüfungen waren im April 2007, da fehlten mir also drei Monate. Da ich vorher die Genehmigung eingeholt hatte, war das kein Problem :
Wie viele (angehende) Rechtsfachwirte haben wir hier ?
Ich bin Rechtsfachwirtin und habe die Weiterbildung über die RAK Frankfurt am Main gemacht.
- butterflybabe
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@Strubbel:
Hattest du wegen den zwei Jahren Probleme, das du bei einem Kurs aufgenommen wurdest? Wo hast den Kurs belegt?
Hattest du wegen den zwei Jahren Probleme, das du bei einem Kurs aufgenommen wurdest? Wo hast den Kurs belegt?
also ich bin schon fertig mit dem ganzen fachwirtgedöhns, aber wenn ich mir so anschaue, wer sich heutzutage schon alles fachwirt nennen darf, wird mir ja fast ein wenig flau in der magengegend
Ehrlich gesagt, ist mir das auch schon aufgefallen. Ich dachte, danach ist man besonders schlau, aber wenn man hier manchmal sieht, was Refawis auch für Fragen stellen (ohne jemandem zu nahe zu treten!) Kann ja dann doch nicht so schwer sein...
frage der referentin:
wer kann mir denn sagen, wie das mit der sicherungshypothek war?
antwort einer mittlerweile fachwirtin (also die haben die durch die prüfung gelassen):
da muss man nen pfüb machen
in "meinem" kurs 2005/2006 waren ja schon teilweise fragen, wo ich mir dachte, dass das jetzt ein schlechter scherz ist, aber eine freundin von mir hat grade ihre abschlussprüfung bestanden und die erzählte mir lauter so schmankerl....
ich versteh das nicht. in anderen berufszweigen ist der techniker oder meister auch was besonderes und die anwaltschaft ist froh, wenn der fachwirt ne inkasso-akte selbst bearbeiten kann. ja hallo?! mit ein klein wenig hilfe kann das ne azubine im 3. lehrjahr auch schon!
wer kann mir denn sagen, wie das mit der sicherungshypothek war?
antwort einer mittlerweile fachwirtin (also die haben die durch die prüfung gelassen):
da muss man nen pfüb machen
in "meinem" kurs 2005/2006 waren ja schon teilweise fragen, wo ich mir dachte, dass das jetzt ein schlechter scherz ist, aber eine freundin von mir hat grade ihre abschlussprüfung bestanden und die erzählte mir lauter so schmankerl....
ich versteh das nicht. in anderen berufszweigen ist der techniker oder meister auch was besonderes und die anwaltschaft ist froh, wenn der fachwirt ne inkasso-akte selbst bearbeiten kann. ja hallo?! mit ein klein wenig hilfe kann das ne azubine im 3. lehrjahr auch schon!