Studium zur Rechtspflegerin nach der Ausbildung zur ReNoFa

In diesem Bereich können Themen rund um Fortbildung und Weiterbildung besprochen werden. Rechtsfachwirte und -interessierte bitte hier lang.
miss_muschel

#1

18.06.2007, 19:57

Halli hallo ihr Lieben,

bin ganz neu hier...also noch ein Frischling und habe trotzdem bereits jetzt eine Frage, die mir schon tierisch lange auf der Seele brennt:

Habe mal gehört, dass man nach seiner Ausbildung zur ReNoFa ein Studium zur Rechtspflegerin ranhängen kann, was eigentlich 3 Jahre dauert, aber aufgrund der Vorbildung verkürzt auf 1 Jahr ist. Stimmt das so? Oder muss ich trotzdem nach der Ausbildung 3 Jahre studieren, wenn ich das machen will?

Ist hier vielleicht jemand, der genau damit schon Erfahrungen gemacht hat?

Lieben Gruß!!! :wink:
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Lena
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#2

18.06.2007, 20:08

Nein, das stimmt nicht.
Nach § 2 Absatz 4 RpflG kann nur ein abgeschlossenes Jurastudium angerechnet werden. Alles andre nicht.

Du brauchst ganz normal Fachhochschulreife oder Abitur und dann kannst du falls du genommen wirst 3 Jahre studieren...

Guckst du auch
hier

oder mehr über das Berufsbild Rechtspfleger gibts auch hier
miss_muschel

#3

18.06.2007, 20:14

Abi hab ich ja. Mhmm, scahde. Naja, wär schön gewesen, wenn das doch so einfach wär. Naja, mal sehen, ob ich das noch mache. Hab ja noch Zeit zu überlegen (bin im 1. Ausbildungsjahr). Vielen Dank die aber erstmal, Lena.
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Strubbel
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#4

19.06.2007, 07:58

Soweit ich weiß, werden ReNoFas nicht besonders gern für das Rechtspflegerstudium genommen, weil die ja schon vorbelastet sind. Ich hab jedenfalls keinen Studienplatz gekriegt trotz sehr gut abgeschlossener Ausbildung.

Versuchen kannst du es aber auf jeden Fall, wenn du einen Studienplatz kriegt, kannst du dich glücklich schätzen :)

Ist aber nicht gerade leicht das Studium!
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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#5

19.06.2007, 15:24

Gast

#6

19.06.2007, 15:27

Strubbel hat geschrieben:Soweit ich weiß, werden ReNoFas nicht besonders gern für das Rechtspflegerstudium genommen, weil die ja schon vorbelastet sind.
Was heißt das denn, "die sind schon vorbelastet"?
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Strubbel
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#7

19.06.2007, 15:33

Das heißt, dass man ja schon Wissen hat und bestimmte Dinge eben schon weiß. Man geht nicht mehr so heran, wie wenn man von der ganzen Sache keine Ahnung hat.

Das hat mir mal eine Bekannte erzählt, die direkt nach dem Abi einen Studienplatz gekriegt hat.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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#8

19.06.2007, 17:16

Ich denke, dass es aber nicht nur an unserer Vorkenntnis liegt, sondern auch an der hohen Anzahl von Bewerbern. Ich hab mich auch als Rechtspflegeranwärterin beworben und in den Absagen wurden u. a. immer erwähnt das es nur 9 - 15 Plätze gab, aber zwischen 400 - 500 Bewerbungen und da nicht jeder ausbildet sind die wenigen Plätze sehr begehrt. Ich wusste vorher gar nicht, dass der Beruf so begehrt ist. Alleine nur durch die Ausbildung bin ich auf ihn aufmerksam geworden. Vorher hab ich davon noch nie etwas gehört gehabt.
Gast

#9

22.08.2007, 07:19

Oh... oh.... ich habe hier gerade die Beiträge gelesen und die machen mir ja nicht gerade Mut :(
Ich würde so gerne diese Ausbildung machen, hab mich auch schon erkundigt und die nette Dame von der Fachhochschule und auch die Leute vom OLG sagten, man bräuchte ein sehr gutes Abitur. Nur liegt das bei mir ja schon 6 jahre zurück, aber das wäre völlig uninteressant, ausschlaggebend sind die Noten des Abiturs. Auch dass ich momentan in der Schule in jedem Fach eine 1 habe, interessiert keinen. Naja, ich werds trotzdem mal versuchen.

Ich hab eben gelesen, dass sich hier schon mal jemand da beworben hat. Wäre super, wenn derjenige mir ein paar Tips geben könnte, da man ja einen handgeschriebenen Lebenslauf verschicken muss. Hab da zwar schon ein paar Ansätze, aber nicht wirklich einen Plan, wie man so was richtig angeht.
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#10

22.08.2007, 08:04

Das OLG Hamm informiert über Einzelheiten auf seiner Homepage
www.olg-hamm.nrw.de
unter Service - Aktuelles - Stellenangebote - über das Bewerbungsverfahren.

Wichtig ist, deutlich zu machen, weshalb man Rechtspfleger/in werden möchte, z.B.
Interesse an juristischen Sachverhalten (kennengelernt durch Reno-Ausbildung und -tätigkeit)
Wunsch nach selbständigem. eigenverantwortlichem Arbeiten (anders als bei anderen Beamten-Laufbahnen ist der Rechtspfleger sachlich unabhängig).

Die Abi-Noten spielen natürlich auch eine Rolle, wobei hier wohl jede Einstellungsbehörde diese anders bewertet.

Wert wird auch (wie wohl inzwischen überall) auf Sozialkompetenz (Kommunikationsfähigkeiten, "Teamfähigkeit") gelegt.

Positiv wäre, wenn Du Dich schon in irgend einer Form "sozial" betätigt hättest (Leitung einer Jugendgruppe, Pfadpfinder, Naturschutzgruppe, Rotes Kreuz etc.).

Zur Frage des Lebenslaufs: gibt einfach mal "handgeschriebener Lebenslauf" in google ein!
Zu beachten ist in jedem Fall der Unterschied zwischen einem tabellarischen und dem vom OLG Hamm geforderten ausformulierten Lebenslauf.
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