Studium zur Rechtspflegerin nach der Ausbildung zur ReNoFa

In diesem Bereich können Themen rund um Fortbildung und Weiterbildung besprochen werden. Rechtsfachwirte und -interessierte bitte hier lang.
Carmen
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#11

22.08.2007, 08:12

Also ich habe zu diesem Thema Folgendes zu sagen.

Ich habe mich beworben als Rechtswirtin nach meiner Ausbildung zur ReFa an 7 Gerichten und keiner wollte mich haben, die schauen nämlich nicht auf die Ausbildung, welche ich mit 2 abgeschlossen habe, sondern nur auf das Abitur (Abschluss 3). Mir wurde auch gesagt, warum ich mich bewerbe, da ich doch schon einen Beruf gelernt habe. Oder die kommen mit der Ausrede, dass sie zur Zeit nicht ausbilden, da keine Garantie besteht als Rechtspfleger übernommen zu werden. Ich glaube, das ist irgendwie für eine bestimmte Zeit Pflicht. Ich bin total enttäuscht, da ich mir echt gewünscht habe Rechtspflegerin zu werden, aber diesen Traum habe ich aufgegeben.
LG Carmen
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sunny84
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#12

22.08.2007, 08:55

Bei mir hats letztes Jahr auch nicht geklappt. Hatte mich allerings nur bei einem Gericht beworben, da ich nicht zu weit von daheim weg wollte.
Hatte eigentlich gehofft, dass ich durch die Ausbildung einen kleinen Vorteil habe, da mein Abi nicht so wirklich gut war. Hat die aber anscheinend überhaupt nicht interessiert. Hatte auf dem Zeugnis vom 2. Lehrjahr nur einsen und zweien. Es war also auch damit zu rechnen, dass ich die Ausbildung erfolgreich abschließen werde. Habe nach einer Woche schon meine Unterlagen zurück bekommen mit dem Vermerk meine Noten wären zu schlecht.
Hab meine Bewerbung darauf aufgebaut, dass ich durch meine Ausbildung ja bereits einen Einblick in die Arbeit eines Rechtspflegers bekommen habe und ich durch die Ausbildung ja bereits Kenntnisse in bestimmten Rechtsgebieten habe usw. War denen aber anscheinend total egal. :(
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#13

22.08.2007, 09:12

@sunny84

Das Problem ist wohl einfach die der sehr geringen Zahl von Ausbildungsplätzen gegenüberstehende große Bewerberzahl - da wird gleich zu Anfang wohl massiv anhand der Noten "gesiebt".


... und dabei hättest Du es doch so nah zur FHR für Rechtspflege nach Bad Münstereifel!
www.fhr.nrw.de
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#14

22.08.2007, 09:23

Das stimmt wohl. Hab mich mittlerweile auch damit abgefunden, dass die mich nicht wollten, aber damals hats mich schon ziemlich geärgert.
Ich persönlich würde halt eher jemanden mit nem etwas schlechteren Abi einstellen, der aber schon Erfahren in diesem Bereich hat und ungefähr weiss, was auf ihn zukommt, als jemanden mit dem guten Abi, der sich aber mit rechtlichen Angelegenheiten vorher noch nie beschäftigt hat und nach nem Jahr vielleicht merkt, dass ihm das ganze überhaupt nicht liegt und dann das Studium abbricht. Aber ist halt Ansichtssache und wenn denen die Noten wichtiger sind, bitte.
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#15

23.08.2007, 18:45

Ich hab zwar noch keine Absage bekommen, aber wirklich Hoffnung mache ich mir nicht gerade. Und wenn ich das hier alles schon wieder lese, könnte ich mich tierisch aufregen.
Warum legen die so großen Wert auf das Abitur? Während einer Ausbildung entwickelt man sich doch auch weiter. Aber nein, das Abitur bestimmt das ganze restliche Leben. Wenn ich könnte, würde ich es noch mal machen, aber das geht ja nicht.
Ist das in anderen Ländern eigentlich auch so?

Ach ja und noch was.... Jura kann jeder Depp studieren, der nicht weiß, was er nach dem Abi machen soll, aber bei diesem Rechstpfleger Studiengang machen die so ne Welle....
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#16

23.08.2007, 19:32

@ Maya, einige OLGs brauchen sehr, sehr lange, bis sie dir eine Absage schicken. Hab heute meine letzte Absage vom OLG Koblenz bekommen, die hatten meine Bewerbung noch zurückbehalten, falls einer abspringt. Werd aber nicht aufgeben und mich auch für das kommende Ausbildungsjahr überall bewerben.

Sei nicht traurig, wenn es beim ersten Versuch nicht klapp, probier es ein Jahr später noch einmal, dann bist Du wieder ein Jahr älter und erfahrender!

Die von der Berufsberatung hatte in unserer Klasse letztes Jahr erzählt, dass es so ist, je länger das Abi zurück liegt, desto besser werden sozusagen die Noten. Ich weiß nicht, ob das für die Ausbildung zutriftt, aber für die FH und die UNI.
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#17

04.10.2007, 12:24

das stimmt auch, die zeit in der du nicht studierst, wird dir als sogenannte "wartesemester" angerechnet. das heißt, dass deine noten als besser angesehen werden als sie tatsächlich sind.
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