Rechtsfachwirt... und dann?

In diesem Bereich können Themen rund um Fortbildung und Weiterbildung besprochen werden. Rechtsfachwirte und -interessierte bitte hier lang.
Mohnbrötchen
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#1

02.09.2013, 11:46

Hallo ihr lieben,

ich möchte gern nächstes Jahr die Fortbildung zum Rechtsfachwirt starten. Habe auch alles von meinem Chef abgesegnet bekommen. Jetzt stellte sich mir nur die Frage: Was genau habe ich davon?
Nach Recherche im Internet und hier im Forum gibt es die Möglichkeit Bachlor of Laws zu studieren oder Fremdsprachenkorrespondent/in zu werden
Kann man sich auch selbständig machen? Sei es mit einem Inkassounternehmen. Mandanten in dem Sinne vor Gericht zu vertreten bzw. zu beraten, wo kein Anwaltzwang herrscht? (sei es z. B. Arbeitszeugnisse zu prüfen / zu formulieren).
Eine andere Möglichkeit wäre eine Schreibkanzlei?

Wie sieht es arbeitstechnisch aus, seid ihr in eurer alten Kanzlei geblieben? Habt ihr euch in einer Personalabteilung einer großen Firma beworben?

Ich freue mich über eure Erfahrungsberichte :)

LG
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Anahid
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#2

02.09.2013, 11:55

Selbst vor Gericht auftreten und dafür Geld nehmen darfst Du nicht. Dafür muss man weiterhin Rechtsanwalt sein. Inkassounternehmen sollte möglich sein und selbständige Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsfachwirte gibt es auch schon ein paar.

Nein, ich bin nicht in der alten Kanzlei geblieben und muss ehrlich sagen, dass es, wenn Du nicht grad aus einer Großstadt kommst bzw. in einer solchen arbeiten willst, nicht leicht ist, bei einem Anwalt eine Anstellung als Rechtsfachwirtin zu bekommen. Die wollen selbstverständlich alle jemanden, der ihnen viel Arbeit abnehmen kann, aber bezahlen wollen sie ja größtenteils dafür nicht (zumindest nicht viel) und darum kommen dann die Absagen mit "eine Rechtsfachwirtin wird bei uns nicht benötigt".

Ich bereue das Studium nicht und mittlerweile verdiene ich auch mehr als normale Fachangestellte. Aber es war ein steiniger Weg bis hier. Man kann nicht sagen, dass es durch den Titel leichter wird, eine Anstellung zu finden; im Gegenteil. Aber man lernt während des Studium echt einiges und wenn Dein jetziger Chef das befürwortet, vielleicht will er Dich ja anschließend für angemessene Bezahlung auch behalten. Mit 1300 € brutto für 40 Stunden würd ich mich da nicht abspeisen lassen (war jetzt nur ein Beispiel und ist kein Witz, hat mir tatsächlich jemand angeboten :auslach ).
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niva
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#3

02.09.2013, 11:56

Zu genau dem Thema findest du hier über die Suchfunktion einiges an Beiträgen.
Mohnbrötchen hat geschrieben:oder Fremdsprachenkorrespondent/in zu werden
Das ist mal keine Weiterbildung, sondern eine Herabstufung. :wink: Ich hab vor meiner Ausbildung zur Reno Fremdsprachensekretärin gelernt und das einzig Positive dran war bisher, dass ich in Bewerbungen den Eindruck vermittelt habe, Fremdsprachen zu können.
Mohnbrötchen hat geschrieben:Eine andere Möglichkeit wäre eine Schreibkanzlei?
Damit meinst du jetzt hoffentlich nicht, Diktate runtertippen. :shock:
Mohnbrötchen hat geschrieben:Kann man sich auch selbständig machen?
Dafür brauchst du kein Refawi, das kannst du auch als Refa. :wink:

Ansonsten: Bevor du überlegst, was du nach dem Rechtsfachwirt noch draufsetzt, mach ihn erstmal. Ich bin grade dabei und ist echt heftig. Danach kannst du immer noch überlegen, ob du noch ein Studium o.ä. hinterhermachen möchtest.
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Pepples
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#4

02.09.2013, 12:05

ich möchte gern nächstes Jahr die Fortbildung zum Rechtsfachwirt starten. Habe auch alles von meinem Chef abgesegnet bekommen. Jetzt stellte sich mir nur die Frage: Was genau habe ich davon?
Diese Frage sollte man sich eigentlich stellen, bevor man sich zu einer Weiterbilung -ganz gleich welcher Art - entschließt. So wie Du das schilderst, klingt es eher nach: Ich mach mal den Fachwirt und dann schau ich mal, was ich davon hab. :roll:
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Mohnbrötchen
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#5

02.09.2013, 12:32

Danke für eure schnellen Antworten :)

@pepples: Drum informiere ich mich ja jetzt schon, was ich davon habe wenn ich es mache. Ein neuer Kurs startet hier erst im Sommer / Herbst 2014. Ich habe also noch Zeit zum überlegen ob ich es wirklich mache. ;)

@niva: also mit Schreibkanzlei meinte ich nicht direkt Diktate schreiben, dass mache ich ja jetzt auch schon zur genüge :twisted: Es war vielmehr damit gemeint, als Freiberufler zu RAe zu fahren, wo grade Not am Mann ist um dort auszuhelfen, auf Honorarbasis

@anahid: 1.300,00 EUR ist ja echt eine Frechheit, da verdiene ich ja jetzt schon mehr :shock: Da mach ich mir dann aber erst Gedanken drum, wenn ich den ReFaWi gemacht habe
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#6

02.09.2013, 12:51

Mit dem Rechtsfachwirt erhält man die Berechtigung zum Jurastudium, ohne Numerus Clausus.
Nur falls das interessant sein sollte...
Allerdings weiß ich auch schon von Kolleginnen dass es trotzdem nicht so leicht ist dann auch tatsächlich zugelassen zu werden, weil die Unis diese "Quereinsteiger" wohl nicht so toll finden... aber eine Kollegin beginnt jetzt mit dem Studium, die Chefs unterstützen sie dabei... find ich eine tolle Möglichkeit.
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#7

02.09.2013, 14:07

kr hat geschrieben:Mit dem Rechtsfachwirt erhält man die Berechtigung zum Jurastudium, ohne Numerus Clausus.
Ohne Abitur? Bist Du Dir da sicher? Anders wüsste ich nämlich jetzt Deine Angabe nicht zu deuten. Und ich hab mich damals erkundigt: angeblich reicht der Rechtsfachwirt nicht aus.
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#8

03.09.2013, 08:23

An der Uni Heidelberg wirst zugelassen mit Fachwirt...
Wer sich alles auf`s Brot schmieren läßt, was braun ist und sich in einem Glas mit dem Etikett ''Nutella'' befindet, ist selber schuld.

[i][b]Dass mir mein Hund das Liebste sei, sagst Du oh Mensch sei Sünde, mein Hund bleibt mir im Sturme treu, der Mensch nicht mal im Winde.[/b][/i]
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#9

03.09.2013, 08:49

Mohnbrötchen hat geschrieben:Danke für eure schnellen Antworten :)

@niva: also mit Schreibkanzlei meinte ich nicht direkt Diktate schreiben, dass mache ich ja jetzt auch schon zur genüge :twisted: Es war vielmehr damit gemeint, als Freiberufler zu RAe zu fahren, wo grade Not am Mann ist um dort auszuhelfen, auf Honorarbasis
Es kommt wirklich darauf an, was Du machen willst danach, was Du davon erwartest. Ich selbst habe jetzt keinen ReFaWi gemacht. Hatte es mir zwar überlegt, aber dann doch wieder gelassen, da hier die Nachfrage nicht wirklich gegeben ist und ich von einer befreundeten Kollegin weiß, die es gemacht hat, dass die Anwälte deshalb nicht wirklich mehr bezahlen. Sie hat also die gleichen Erfahrungen wie Anhaid gemacht.

Ich bin "normale" RAFA und habe mich auch selbständig gemacht. Dazu brauchst Du keinen Fachwirt.

Meines Wissens kannst Du ein Inkassobüro eröffnen. Auch das hatte ich einmal angedacht, aber nach einem Gespräch mit dem Präsidenten des Amtsgerichts wieder gelassen, da es für mich - ich weiß nicht ob es bei Rechtsfachwirten dann anders ist - bedeutet hätte, dass ich trotzdem einen Anwalt gebraucht hätte. Du solltest Dich also auch hier genau informieren, was Du als "neues" Inkassobüro darfst und was nicht. Außerdem solltest Dir bewusst sein, dass ein Inkassobüro auch zu den Schuldnern fahren sollte etc., denn das normale Anschreiben bringt ja meist nicht.
kr
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#10

06.09.2013, 14:30

Ohne Abitur? Bist Du Dir da sicher?
Ja, ganz sicher, wurde aber wohl auch erst "kürzlich" geändert. Ich hab den Fachwirt erst 2012 gemacht (also da war ich fertig) und uns wurde diese Möglichkeit bereits im Kurs ausführlich erläutert. Eine der "Fachwirt-Kolleginnen" hat sich jetzt auch zum Jurastudium angemeldet (ohne Abitur) und wurde jetzt - im zweiten Anlauf, weil die Hochschulen diese Quereinsteiger eben nicht sooo gern nehmen - auch zugelassen.
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