Anmeldung Rechtsfachwirt Bruchsal

In diesem Bereich können Themen rund um Fortbildung und Weiterbildung besprochen werden. Rechtsfachwirte und -interessierte bitte hier lang.
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juls3112
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#1

03.01.2013, 09:39

Hallo liebe Kollegen/Kolleginnen,

erstmal wünsch ich ein frohes neues Jahr.

Ich möchte mich für die Rechtsfachwirtfortbildung ab September anmelden. Da müssten ja in den nächsten Tagen die Infos auf die Seite der RAK Karlsruhe kommen. Meine Frage ist jetzt, wie ich mich dort bewerben muss. Brauchen die ein richtiges Bewerbungsschreiben oder reicht quasi ein kurzes Schreiben ala ich melde mich für den Fortbildungskurs an, mit den benötigten Anlagen. Noch dazu kommt, dass ich im Januar meine Kanzlei wechsle und ja eine Bestätigung über die Anstellung beigelegt werden muss. Muss mir das die neue Kanzlei ausstellen oder die alte?

Falls es schon ein Thema wie dieses gibt, verzeiht :D Ich habe eigentlich die Suchfunktion genutzt ;)
:thx

juls
Brina77
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#2

05.01.2013, 05:16

Hallo,

ich hatte meine ReFaWi-Fortbildung in Berlin gemacht. Die benötigten Unterlagen hatte ich mit einer einfachen Anmeldung an den Bildungsträger übersandt, der sich dann um alles Weitere gekümmert hat.

Um die Prüfung vor der RAK ablegen zu können, musst du nachweisen, wie lange Du als ReFa/ReNo gearbeitet hast. Vor diesem Hintergrund brauchst Du eine Bescheinigung des alten Arbeitgebers. Falls Du diesen aber nicht mehr fragen willst, kannst Du auch eine Kopie Deines Arbeitszeugnisses einreichen. Aus diesem geht ja hervor, wie lange Du dort gearbeitet hast.
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sunshine24
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#3

05.01.2013, 12:54

Ich habe auch meinen Refawi bei der RAK Karlsruhe gemacht und es reicht ein einfaches Schreiben "melde ich mich zum Lehrgang .... an" und fügst die erforderlichen Unterlagen bei.

Meines Erachtens brauchst du keine Bescheinigung des alten Arbeitgebers, weil du musst eigentlich lediglich nachweisen, dass du in einer Anwaltskanzlei tätig bist. Die Zulassungsvoraussetzung, dass man bis zur Abnahme der Prüfung 2 Jahre in einer Anwaltskanzlei tätig ist, würdest du ja mit Beginn der Fortbildung bis zur Abschlussprüfung erreicht haben.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
juls3112
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#4

05.01.2013, 14:12

Super danke. Hilft mir gut weiter! :thx
Schönfelder
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#5

01.01.2018, 18:35

Hallo :)

Bin gerade auf dieses Thema gestoßen, da ich mich für den nächsten Lehrgang im August 2018 anmelden möchte. Ich habe jedoch das gleiche Problem, dass ich erst im August 2017 bei meinem aktuellen Arbeitgeber angefangen habe und ich ungern meinen alten Chef nach einem Nachweis über die Tätigkeit bei ihm (war mehr als 2 Jahre dort) fragen möchte.

Meine Frage: War ein Nachweis des aktuellen Arbeitgebers ausreichend für die Anmeldung? Bis zur Prüfung wäre ich nämlich auch etwas über 2 Jahre dort und das wäre ja ausreichend. Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen :) :thx

Liebe Grüße
mrsgoalkeeper
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#6

02.01.2018, 10:50

Schönfelder hat geschrieben:und ich ungern meinen alten Chef nach einem Nachweis über die Tätigkeit bei ihm (war mehr als 2 Jahre dort) fragen möchte.
Das Arbeitszeugnis Deines alten Arbeitgebers dürfte als Nachweis wohl ausreichen. 8)
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
PrincessLD
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#7

31.07.2018, 19:54

Halloooooo :wink2

Ist hier noch jemand, der sich zum Lehrgang ab September in Bruchsal angemeldet hat? :wink1

Liebe Grüße
Schönfelder
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#8

26.08.2018, 14:41

Huhu :)

Ich bin auch dabei :) Nächste Woche geht´s schon los :huepf

Liebe Grüße
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