Ausbildereignungsprüfung...

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boesebetty
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#1

17.02.2011, 11:23

Hallo Ihr Lieben,
hab schon mal durchs Forum geschaut, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden. Also wenn schon mal Ähnliches gepostet wurde und ich es übersehen hab, war es keine Absicht ;-)
Mein Freund ist selbständig und es ist die Idee zur Sprache gekommen, dass ich das Büro übernehme. Meine Frage wäre jetzt, wenn ich (gelernte Rechtsfachwirtin) eine Ausbildereignungsprüfung mache und vorausgesetzt ist bin als Ausbilderin geeignet, könnte ich dann nur Rechtsanwaltsfachangestellte ausbilden? Ich kenne mich mit der Prüfung nicht so aus... oder ist es auch möglich im Zuge einer Ausbildung einen Bürojob auszubilden?
Vielleicht hat jemand Ahnung davon und kann mir weiterhelfen...

Vielen lieben Dank :-)
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Janina1986
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#2

17.02.2011, 11:35

Hallöchen,

also ich denke man, dass du Rechtsanwaltsfachangestellte nicht ausbilden kannst. Diese werden doch eigentlich nur durch Rechtsanwälte ausgebildet, auch wenn wir, wir lieben ReFa's bzw. ReNo's, dieses machen.

Und andere Auszubildende, z.B. Bürokaufleute, darfst du glaube ich nur ausbilden, wenn du diese Ausbildung selbst erlernt hast und einen Ausbilderschein für diese Berufsgruppe hast.

Glaube ich zumindest, keine Gewähr... :)
boesebetty
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#3

17.02.2011, 11:37

Hmm... danke erstmal, aber was kann ich ausbilden bzw. anfangen, wenn ich die Ausbildereignungsprüfung in der Tasche habe?

:?
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lucy1510
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#4

17.02.2011, 11:52

Wenn Dein Freund doch selbständig ist, wird er doch auch ausbilden dürfen, oder?

Wenn Du doch ausschließlich im Büro tätig bist, warum musst Du dann ausbilden dürfen?

Sind im Büro denn nur Auszubildende? Und wenn ja, ist Dein Freund doch der Ausbilder und nicht Du oder versteh ich jetzt was falsch?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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#5

17.02.2011, 12:01

Im Moment macht er den Bürokram noch alleine, da sich die Firma erstmal weiter aufbauen musste.
Die Überlegung war nur, wenn mal irgendwann ne Auszubildende zum Büro dazu kommt, kann ich sie dann ausbilden? Bin davon ausgegangen, dass ich dann ne Ausbildereignungsprüfung machen muss... Ist wohl ein denkfehler, weil du hast natürlich recht, Ausbilder wäre ja dann mein Freund...
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Syrome
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#6

17.02.2011, 12:07

Vielleicht hilft dir das weiter:

Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, dass grundsätzlich nur derjenige die Rolle des Ausbilders übernehmen darf, der persönlich und fachlich geeignet ist und über die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Kompetenzen verfügt, um den Azubi während seiner handlungsorientierten Ausbildung unterstützen zu können. Durch das Ablegen der Ausbildereignungsprüfung hat der Ausbilder die Möglichkeit, seine fachlichen und sozialen Kompetenzen unter Beweis zu stellen und damit seine Eignung als Ausbilder nachzuweisen.

Die Ausbilderprüfung ist also nicht an einen bestimmten Beruf gebunden.
Die Arbeit läuft nicht davon, wenn du dem Kind den Regenbogen zeigst, -
aber der Regenbogen wartet nicht bis du mit deiner Arbeit fertig bist.

(chinesisches Sprichwort)
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#7

17.02.2011, 12:19

:thx
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sabbele311
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#8

17.02.2011, 12:30

Die AdA-Prüfung ist nicht an einen bestimmten Beruf gebunden sondern ist im Grunde ein Nachweis, dass man die rechtlichen und berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse für eine Ausbildung hat. Der Ausbilder muss darüber hinaus aber auch über eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung verfügen.
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skugga
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#9

17.02.2011, 12:38

sabbele311 hat geschrieben:Die AdA-Prüfung ist nicht an einen bestimmten Beruf gebunden sondern ist im Grunde ein Nachweis, dass man die rechtlichen und berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse für eine Ausbildung hat. Der Ausbilder muss darüber hinaus aber auch über eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung verfügen.
Dann wäre es vermutlich am sinnvollsten, mal bei der zuständigen IHK nachzufragen, was Sache ist. Ich kann mir ansatzweise vorstellen, dass dann bei Euch ja eher Bürokaufleute ausgebildet werden würden, da müsste die IHK ja mal einen Ton zu sagen können, ob sie den Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte (bzw. die Qualifikation als Rechtsfachwirtin) als dieser Ausbildung entsprechend ansieht.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
sabbele311
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#10

17.02.2011, 13:18

Was man auch noch beachten muss ist, dass unterschieden wird zwischen Ausbildender (die Person die den Azubi einstellt) und Ausbilder (die Person die tatsächlich ausbildet).

Was das kaufmännische angeht war es bei mir so, dass ich für eine IHK-Fortbildung neben einer 3-jährigen Ausbildung noch ein entsprechend Berufserfahrung gebraucht hab. Bei einer kaufmännischen Ausbildung hätte ich die nicht gebraucht.
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