hallo ihr
ich bin auszubildende im 2. lehrjahr. Mein Chef hat gestern einen Artikel über den neuen Kontopfändungsschutz in der RENO-Praxis Zeitschrift gelesen und an alle (Anwälte und Rechtsanwaltsfachangestellten) verteilen lassen. Zu mir hat er gesagt, ich solls mir durchlesen und danach will er mit mir darüber reden, um zu sehen ob ich auch alles kapiert habe.
Der Artikel ist eigentlich schon verständlich geschrieben, aber ich würde gern wissen, durch was sich die jetztige von der vorherigen Kontopfändung unterscheidet. Ich hatte bis jetz noch nichts damit zu tun und in der berufsschule hatte ich auch noch keine Zwangsvollstreckung. Ich hab bis jetz nur Zwangsvollstreckungsaufträge gemacht, aber keine Pfändungsbeschlüsse.
vielen Dank jetzt schon mal...
grüße
Susie1501
PS. Bin neu hier. also entschuldigt doch schon mal alle fehler, die ich so mache.
neue kontopfändung?
Schnickschnack... dieses Forum ist dazu da, dass wir uns gegenseitig helfen! Wenn wir alles wüssten, würde es dieses Forum hier gar nicht geben...PS. Bin neu hier. also entschuldigt doch schon mal alle fehler, die ich so mache.
Hier gibt es einen Fred, der genau dieses Thema betrifft. Im Endeffekt ist die Sache mit dem P-Konto mal wieder ein Schuldnerschutz...
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Liebe Grüße,
romex
![Bild](http://s17.rimg.info/39af475fa57c0666d5abfdf954d9da0e.gif)
das p-konto bewirkt automatischen pfändungsschutz bis zur indiv. freigrenze (ca 985 bei ledigen), den banken erleichtert es die arbeit, denn sozialleistungen durften innerhalb best. zeiträume nicht gepfändet werden. außerdem war das konto nach einer pfändung dicht, manchmal wurde sogar in einen dispo vollstreckt. nichts anderes, was der gv auch zu beachten hat, nur dass es jetzt die bank beim konto auch beachtet.