Studium/Weiterbildung

In diesem Bereich können Themen rund um Fortbildung und Weiterbildung besprochen werden. Rechtsfachwirte und -interessierte bitte hier lang.
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Norie
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#1

25.08.2009, 14:07

Hallo ihr Lieben..

ich habe da mal ne Frage...

also wenn ich die Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten abgeschlossen haben.. kann ich dann noch studieren?
Das ich den staatlich geprüften Fachwirt Recht machen kann, weiß ich, aber kann ich auch ohne Abi, an bestimmten FHs studieren?



:thx
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lamiserable
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#2

26.08.2009, 17:52

An der Fernuni Hagen, du musst allerdings zusätzlich Prüfungen machen, die dir aber später wieder angerechnet werden. Es ist halt ein Fernstudium, was nebenberuflich läuft. Allerdings haben die eine relativ große Auswahl an Studiengängen, sind dafür aber etwas teuer, finde ich. Habe mich trotzdem eingeschrieben (Soziologie).

Welchen Abschluss hast du denn? Mittlere Reife?
Es genügt nicht, sich täglich zu baden, um »sauber« durchs Leben zu gehen
Tiss
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#3

28.08.2009, 14:41

Wenn Du weißt, was Du studieren willst, müsstest Du herausfinden, wo das möglich ist. Dann kannst Du Dich über die örtlichen Zulassungsvoraussetzungen informieren.

Ich bezweifle allerdings, dass eine Lehre als Hochschulzugangsberechtigung akzeptiert wird. Eventuell gibt es aber noch weitere Hochschulen, die - wie die FernUni Hagen - eine Zugangsprüfung abnehmen.

Sonst fallen mir nur noch die Berufsakademien ein (kann sein, dass die sich heute anders nennen). Dabei absolviert man eine duale Ausbildung (Betrieb/Hochschule) wie in der Lehre (Bereiche: Ingenieurwesen, Betriebswirtschaft, Sozialarbeit). Ich glaube allerdings, dass auch da Abitur Voraussetzung ist. An die Hochschule kommt man nur, wenn man einen Ausbildenden/Arbeitgeber hat, der einen anmeldet.

Matthias
LG Tiss
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