Hallo Ihr Lieben,
ich mache momentan meine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und habe nächstes Jahr meine Prüfung. Ich spiele schon seit längerem mit dem Gedanken eine Weiterbildung zur Rechtspflegerin zu machen, da meine jetzigen Noten sich wirklich sehen lassen können (allerdings ist mein Abi nicht so toll) und meine Chefs und Kollegen mir das nahelegen. Auch die Aussichten, die sich nach der Zusatzausbildung bieten (Gehalt und Sicherheit) sind ja nicht von der Hand zu weisen.
Nun habe ich allerdings ein paar Fragen. Ich hoffe, dass sich jemand ein wenig auskennt!
1.) Ist meine jetzige Ausbildung anrechenbar auf die dreijährige Ausbildung zur Rechtspflegerin?
2) Ist das wirklich so, dass man danach deutschlandweit einsetzbar sein muss oder beschränkt sich das nur auf das jeweilige Bundesland?
3) Ist die Ausbildung vergütet (habe da Gerüchte gehört, dass man in den drei Jahren kein Gehalt bekommt)
4) Da ich mich vorher noch nicht um Anmeldungen bemüht habe, habe ich jetzt erst gesehen, dass man sich bis Ende Oktober hätte anmelden sollen Gibt es irgendeine Möglichkeit noch später hineinzurutschen? (Bibber!!!)
5) Ich habe heute erstmalig erfahren, dass es wohl einen Eignungstest geben soll. Hat schonmal jemand einen gemacht oder gesehen und mir sagen was da so gefragt wird oder kann mir jemand einen Link geben wo man einen Mustertest einsehen kann?
Puh, so viele Fragen... Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Ich wär so dankbar!
Viele liebe Grüße, Christina
Weiterbildung zur Rechtspflegerin
- schneewittchen1984
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Hallo Christina27,
ein paar Fragen bekommst du hier sicher beantwortet.
1. Nein, die Ausbildung wird nicht angerechnet.
2. Soweit ich weiß kannst du zumindest in deinem OLG-Bereich überall eingesetzt werden. Ob deutschlandweit entzieht sich meiner Kenntnis.
3. Ja, du bekommst eine Vergütung.
4. Weiß ich leider nicht.
5. Es gibt wohl Eignungstests, bei denen Allgemeinbildung abgefragt wird, etc. Außerdem soll es lt. Aussage meiner Freundin, die mit dem Studium letzten Oktober angefangen hat, so Rollenspiele geben bei dem u.a. die Teamfähigkeit, etc. getestet wird.
Ich hoffe, ich konnte dir halbwegs helfen. Ansonsten haben wir hier ja einige Rpfl., die dir bestimmt weiterhelfen können oder du schaust mal im Rechtspflegerforum vorbei.
ein paar Fragen bekommst du hier sicher beantwortet.
1. Nein, die Ausbildung wird nicht angerechnet.
2. Soweit ich weiß kannst du zumindest in deinem OLG-Bereich überall eingesetzt werden. Ob deutschlandweit entzieht sich meiner Kenntnis.
3. Ja, du bekommst eine Vergütung.
4. Weiß ich leider nicht.
5. Es gibt wohl Eignungstests, bei denen Allgemeinbildung abgefragt wird, etc. Außerdem soll es lt. Aussage meiner Freundin, die mit dem Studium letzten Oktober angefangen hat, so Rollenspiele geben bei dem u.a. die Teamfähigkeit, etc. getestet wird.
Ich hoffe, ich konnte dir halbwegs helfen. Ansonsten haben wir hier ja einige Rpfl., die dir bestimmt weiterhelfen können oder du schaust mal im Rechtspflegerforum vorbei.
- Supersabsy
- Forenfachkraft
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- Registriert: 23.10.2007, 15:26
- Wohnort: Felde
Meine ehemalige Auszubildende und Freundin hat nach Ihrer abgeschlossenen Ausbildung auch die Ausbildung zur Rechtspflegerin gemacht.
Mal gucken, was ich beantworten kann!
1.) Nein, da wird nichts angerechnet.
2.) Du musst frei in dem Bundesland einsetzbar sein. Also meine Freundin ist im Bezirk des Oberlandesgerichts Schleswig und kann halt überall in SchLeswig-HOlstein eingesetzt werden. Um in ein anderes Bundesland versetzt zu werden, muss ein ANtrag gestellt werden und es müssen zwingende Gründe vorliegen (Hochzeit; Schwangerschaft)
3.) Ja, sie hat Gehalt bekommen , ich weiß aber nicht, wieviel.
4.) Das glaube ich nicht. Meine Freundin hat sich bei vielen Oberlandesgericht beworben und überall war total viel los. ES war also ziemlich schwierig einen Platz zu bekommen.
5.) Ja, sie musste auch solche Test machen. Ich weiß aber nicht, was gefragt w urde.
Ich kann abschließend noch sagen, dass sie ziemlich froh war, vorher eine Ausbildung der REFa gemacht zu haben.
Hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen
Mal gucken, was ich beantworten kann!
1.) Nein, da wird nichts angerechnet.
2.) Du musst frei in dem Bundesland einsetzbar sein. Also meine Freundin ist im Bezirk des Oberlandesgerichts Schleswig und kann halt überall in SchLeswig-HOlstein eingesetzt werden. Um in ein anderes Bundesland versetzt zu werden, muss ein ANtrag gestellt werden und es müssen zwingende Gründe vorliegen (Hochzeit; Schwangerschaft)
3.) Ja, sie hat Gehalt bekommen , ich weiß aber nicht, wieviel.
4.) Das glaube ich nicht. Meine Freundin hat sich bei vielen Oberlandesgericht beworben und überall war total viel los. ES war also ziemlich schwierig einen Platz zu bekommen.
5.) Ja, sie musste auch solche Test machen. Ich weiß aber nicht, was gefragt w urde.
Ich kann abschließend noch sagen, dass sie ziemlich froh war, vorher eine Ausbildung der REFa gemacht zu haben.
Hoffe, ich konnte Dir ein bisschen helfen
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- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 3536
- Registriert: 09.02.2007, 14:19
- Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
- Software: WinRa
- Wohnort: Niederbayern
Ich kann Dir leider nur etwas zu dem Test sagen. Vor meiner Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten hatte ich auch den Versuch unternommen, Rechtspflegerin zu werden. Leider bin ich an diesen Eignungstests gescheitert.
Ich habe damals in Sachsen und in Hessen den Test gemacht. Es geht bei diesen Test eigentlich um alles, meistens sind noch Psychologen dabei, die den Test auswerten. Themengebiete: Allgemeinwissen, Mathe, Deutsch, Sozialkunde (Aufbau des Staates); war auch alles auf Zeit, soweit ich mich erinnern kann.
Eine Vergütung bekommt man auch, ich glaube die liegt so bei 700 - 800 €, weiß es allerdings nicht so genau.
Schau am besten bei allen Oberlandesgerichten auf der Internetseite.
Allerdings gibt es bei den meisten Oberlandesgerichten auch eine Altersbegrenzung, die meiner Erinnerung nach bei 25 Jahren liegt.
Ich habe damals in Sachsen und in Hessen den Test gemacht. Es geht bei diesen Test eigentlich um alles, meistens sind noch Psychologen dabei, die den Test auswerten. Themengebiete: Allgemeinwissen, Mathe, Deutsch, Sozialkunde (Aufbau des Staates); war auch alles auf Zeit, soweit ich mich erinnern kann.
Eine Vergütung bekommt man auch, ich glaube die liegt so bei 700 - 800 €, weiß es allerdings nicht so genau.
Schau am besten bei allen Oberlandesgerichten auf der Internetseite.
Allerdings gibt es bei den meisten Oberlandesgerichten auch eine Altersbegrenzung, die meiner Erinnerung nach bei 25 Jahren liegt.
Achso da steht übrigens dass man das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet werden darf.. ich glaub das geht gar nicht für dich!!
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- Catwoman1703
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Also als Rechtspflegerin würdest du im Staatsdienst sein. Soweit ich weiß muss man in Bayern einen allgemeinen Einstellungstest absolvieren der nennt sich: ... für den mittlerer bzw. für den gehobenen Dienst. Wenn du da (sehr) gut bist (wird mit deinen Abi-Abschlussnoten berechnet), hast du die Möglichkeit beim Staat in die Beamtenlaufbahn zu kommen. Für den gehobenen Dienst dürfte wohl das höchst Einstellungsalter höher liegen.
Allerdings ist der Test nicht ohne: Er besteht aus einem Deutsch-Test (soweit ich weiß Textanalyse) und einem Allgemeinwissenstes. Es wird über Geschichte, Erdkunde und Politik gefragt.
Wenn du eine Mindestnote erreicht hast, wirst du von den jeweiligen berhördlichen Stellen zum Vorstellungsgespräch eingeladen, kann aber auch Finanzamt oder ähnliche Behörde sein.
Ob es sich bei der Rechtspflegerstelle genauso verhält weiß ich nicht, kann nur erfahrungsgemäß von dem Einstellungstest berichten.
Evtl. kann dir eine im Forum mitwirkende Rechtspflegerin mehr Auskunft geben
Allerdings ist der Test nicht ohne: Er besteht aus einem Deutsch-Test (soweit ich weiß Textanalyse) und einem Allgemeinwissenstes. Es wird über Geschichte, Erdkunde und Politik gefragt.
Wenn du eine Mindestnote erreicht hast, wirst du von den jeweiligen berhördlichen Stellen zum Vorstellungsgespräch eingeladen, kann aber auch Finanzamt oder ähnliche Behörde sein.
Ob es sich bei der Rechtspflegerstelle genauso verhält weiß ich nicht, kann nur erfahrungsgemäß von dem Einstellungstest berichten.
Evtl. kann dir eine im Forum mitwirkende Rechtspflegerin mehr Auskunft geben
- schneewittchen1984
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Wird 13 jetzt schon zur Frau erklärt wegen seines seltsamen Outfits bei der Verräterinnen-Jagd?!
P.S. Ja, ich weiß, dass online gemeint ist.
P.S. Ja, ich weiß, dass online gemeint ist.
- Catwoman1703
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