Was ist der Unterschied zwischen Rechtswirt u Rechtsfachwirt

In diesem Bereich können Themen rund um Fortbildung und Weiterbildung besprochen werden. Rechtsfachwirte und -interessierte bitte hier lang.
Yasmina
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#1

09.10.2008, 17:58

Hallo,

ich will mich fortbilden und nun habe ich gelesen, dass es den Rechtswirt und den Rechtsfachwirt gibt. Was ist da der Unterschied? Ist der Rechtswirt höher gestellt als der Rechtsfachwirt?


Edith by wifey: habe den Titel mal der Frage angepaßt.
Zuletzt geändert von Yasmina am 10.10.2008, 09:33, insgesamt 1-mal geändert.
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#2

09.10.2008, 18:00

Viele Grüße

ich
Nauja

#3

09.10.2008, 18:05

Sorry, aber die Überschrift ist etwas misslungen gewählt:

Was ist der Unterschied zwischen Fachwirt und Rechtsfachwirt

;)
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#4

09.10.2008, 19:52

:thx Nauja - jetzt habe ich verstanden
Viele Grüße

ich
Yasmina
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#5

10.10.2008, 09:34

Meine Frage ist aber trotzdem nicht beantwortet, wie schade :-(
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#6

10.10.2008, 09:37

ich glaube bei Rechtswirt war jemand zu faul den Bereich "fach" zu nennen. :lol:
Viele Grüße

ich
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#7

10.10.2008, 09:42

jetzt hast du mich zum lachen gebracht, wifey :-) :-).
so was ähnliches habe ich mir auch gedacht :-)
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#8

10.10.2008, 09:45

na, dann hab ich heute wenigstens schon mal 1 gute Tat vollbracht!

Aber ernsthaft - ich wüßte keinen Unterschied. Oder Kennst Du vielleicht nen Unterschied zwischen RechtsanwaltsGEHILFIN und RechtsanwaltsFACHANGESTELLTE? Die machen auch die selbe Arbeit
Viele Grüße

ich
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#9

10.10.2008, 09:50

Es soll aber einen Unterschied geben, hat meine Kollegin zumindest herausbekommen, nur konnte sie mir den Unterschied nicht nennen, weil sie die Unterlagen weggeworfen hat. Da bin ich auf die Idee gekommen hier nchzufragen. Ich dachte, die Mädels hier sind bestimmt fleißig und bilden sich alle fort und kennen bereits den Unterschied.
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darkangel
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#10

10.10.2008, 09:50

http://www.rechtsfachwirt-portal.eu/vie ... 5627e19b65

Yasmina, schau einfach mal hier nach...das ist ein Forum von Rechtsfachwirten und Rechtswirten. Dort wird alles erklärt von der Zulassung zum Studium bis zur Prüfung.
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