Lohnsteuer, wenn Arbeitgeber Seminare zahlt

In diesem Bereich können Themen rund um Fortbildung und Weiterbildung besprochen werden. Rechtsfachwirte und -interessierte bitte hier lang.
Antworten
Benutzeravatar
Darkeyes
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 326
Registriert: 09.07.2007, 17:58
Beruf: ReFa (wieder im Dienst!!)
Wohnort: Stuttgart
Kontaktdaten:

#1

17.09.2008, 15:50

Ich weiß ja nicht, ob es vielleicht hier irgendwo schon gepostet wurde, wenn ja sorry dafür, dann lösch ichs nachher wieder.

Vielleicht hilft es ja den ein oder anderm hier. Hier hat es auf jedenfall eine hitzige Diskussion ausgelöst.

Und wenn ich im falschen Bereich bin, dann bitte verschieben.

Danke.

_____________________________________________________________

Lohnsteuer-/Beitragspflicht bei Übernahme von Aus- und Fortbildungskosten

Eine neue Gefahr droht für Arbeitgeber, wenn sie sich an den Kosten für die Aus- und Fortbildung ihrer Mitarbeiter beteiligen. Diese Kostenübernahme kann steuerpflichtigen Arbeitslohn und/oder beitragspflichtiges Arbeitsentgelt auslösen.

Zum Hintergrund: Die Übernahme von beruflichen Fort- oder Weiterbildungskosten des Beschäftigten durch den Arbeitgeber führt nur dann nicht zu Arbeitslohn, wenn eine Bildungsmaßnahme im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird.

Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen vor, wenn die Bildungsmaßnahmen von fremden Unternehmen für Rechnung des Arbeitgebers erbracht werden.

_____________________________________________________________

Quelle / Voller Artikel

Dort ab S. 17.
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/as1cAbax03-0012MDAwMTUwbHwwMDgxMzVsfERpZSBad2Vpc2Fta2VpdCBo5Gx0IHNjaG9u.gif[/img][/url]
Antworten