Hallo Leute,
ich habe da mal eine Frage und zwar werde ich jetzt in Juni mit meiner Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellte fertig und habe mich schon mal umgeschaut was man da noch weiter machen kann.
Auf der Seite vom AG Hünfeld habe ich verschieden Justizberufe gefunden unter anderem auch Justizfachwirtin, da wollte ich euch mal fragen ob das so sinnvoll ist wenn ich noch 2 Jahre an meine jetzige Ausbildung dranhänge, weil danach kann ich ja nur beim Gericht arbeiten.
Habt ihr schon mal was davon gehört? Die Schule ist in Rotenburg an der Fulda. Und so wie ich das verstanden hab ist man dann Beamte, lohnt es sich überhaupt heutzutage einen Beamtenstatus zu haben?
Ich würde mich über eure Antworten freuen. Schonmal Danke!
Ausbildung zur Justizfachwirtin
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Muss man da als Zugangsvoraussetzung nicht eine Ausbildung zur Justizfachangestellten gemacht haben?
ja das habe ich auch gedacht, ich dachte es wäre so, dass du als refa als justizfachangestellte arbeiten kannst aber um fachwirt zu werden musste doch justizfachangestellte sein oder?Muss man da als Zugangsvoraussetzung nicht eine Ausbildung zur Justizfachangestellten gemacht haben?
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Nein, man muss davor keine Ausbildung zur Justizfachangestellten gemacht haben. Es reicht lediglich ein Realschulabschluss. Eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten ist manchmal sogar von Vorteil bei den Gerichten. Aber wohl nicht immer. Du bist danach dann Beamtin im mittleren Dienst, aber man weiß vorher halt nicht, ob man nach der Ausbildung übernommen wird. Ob der Beamtenstatus sinnvoll ist, muss glaube ich jeder für sich entscheiden. Für mich wäre er das nicht, aber mein Freund ist zum Beispiel ziemlich glücklich, dass er Beamter ist.
wie es reicht ein realschulabschluss???Es reicht lediglich ein Realschulabschluss
die frage hier ist ja nach dem justizFACHWIRT nich nach justizANGESTELLTE....
Hab das auch schon mal überlegt... Die Frage ist dann nur, was ist nach der Ausbildung? Die Gerichte haben ja auch keine Plätze mehr zu verschenken...
- Lena
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Für die Ausbildung zur Justizfachangestellten reicht der Hauptschulabschluss. Das ist dann auch keine Beamtenlaufbahn.die frage hier ist ja nach dem justizFACHWIRT nich nach justizANGESTELLTE....
Als Justizfachwirt schläft man die mittlere Beamtenlaufbahn ein, hierzu braucht man entweder den Realschulabschluss oder den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Lehre als Justizfachang. oder ReFa/ReNo.
Die meisten Gerichte/Bundesländer bilden heut schon fast gar keine Justizfachangest. aus. Dafür werden dann wenn überhaupt "normale" Schreibkräfte, Bürofachkräfte oder ReFas eingestellt - weil billiger...
Aber man darf den Fachwirt im Justizbereich nicht mit dem Fachwirt im RA-Bereich vergleichen. Der Fachwirt bei den Refas/Renos ist ne aufbauende Weiterbildung. Der Justizfachwirt ein eigenständiger Lehrberuf.
Liebe Grüße
Lena
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Justizfachwirt ist ganz einfach der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
Die Laufbahn ist die des mittleren Justizdienstes mit den Ämtern Justizsekretär, Justizobersekretär, Justizhauptsekretäer und Justizamtsinspektor. Der Vorbereitungsdienst beträgt zwei Jahre. Dabei ist man Beamter auf Widerruf (Justizsekretäranwärter). Bei Übernahme wird man zum Beamten auf Probe (Justizsekretär z.A.) ernannt. Nach Vorliegen der Voraussetzungen wird man zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Zugangsvorausstzung ist in der Regel die mittlere Reife.
Die Laufbahn ist die des mittleren Justizdienstes mit den Ämtern Justizsekretär, Justizobersekretär, Justizhauptsekretäer und Justizamtsinspektor. Der Vorbereitungsdienst beträgt zwei Jahre. Dabei ist man Beamter auf Widerruf (Justizsekretäranwärter). Bei Übernahme wird man zum Beamten auf Probe (Justizsekretär z.A.) ernannt. Nach Vorliegen der Voraussetzungen wird man zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Zugangsvorausstzung ist in der Regel die mittlere Reife.
- Lena
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Uuuups... aber irgendwie passendImmi hat geschrieben:looooolAls Justizfachwirt schläft man die mittlere Beamtenlaufbahn ein
Liebe Grüße
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