Abrechnung/Empfang, Prüfung + Übersendung von Kontoauszügen

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#1

06.08.2008, 13:14

Hallo allerseits,

vorab...wir haben in unserer Kanzlei viele ausländische Mandanten.

Einer von ihnen bekommt eine Rente der VBG. Das Geld geht an ein Konto bei einem deutschen Bankinstitut. Die Kontoauszüge erhalten allerdings wir, per Post. Der RA prüft die Auszüge dann auf ihre Richtigkeit hin und übersendet sie per Email an den Mandanten.

Die bisherige Korrespondenz mit den Banken (wg. Erhalt der Kto.Auszüge), mit der VBG, Erstellung und Fertigung einer Vollmacht und bisheriger Erhalt, Prüfung und Weiterleitung der Auszüge habe mit einer Geschäftsgebühr bis einschließlich 31.07.2008 abgerechnet.

Meine Frage ist:

Wie kann ich die zukünftigen "Kontoauszüge" abrechnen?

Sie werden weiterhin an uns geschickt, wir gucken drauf, scannen sie ein und schicken sie dem Mandanten.

Greift da evtl. die 0,3 Geschäftsgeb. 2302 VV RVG, oder sollte man doch eher eine Vergütungsvereinbarung nach § 4 RVG treffen? Sonst wird der Mandant arm, da der Wert recht hoch ist.

Oder kann/soll dann einfach der sich erhöhende Betrag der monatlichen Rentenzahlung als GW genommen?

Ich hab' gerade eine Brezel im Kopf und bin für jeden Tipp dankbar!


:titanic :D
rosa

#2

06.08.2008, 13:18

estmal :welcome
oder sollte man doch eher eine Vergütungsvereinbarung nach § 4 RVG treffen
das würde ich machen, vielleicht nach stundenaufwand oder nach mengen?!
_steffi_

#3

06.08.2008, 13:21

Halli hallo und HERZLICH WILLKOMMEN hier,

dann Kopf aufklapp, Brezel ausm Kopf nehm, Kopf wieder zuklapp,

Ich würde auch die Vergütungsvereinabrung machen.
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Gruftie
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#4

06.08.2008, 13:38

Von Bezirk zu Bezirk auch ein herzliches Bild und viel Spaß hier im Forum!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
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#5

07.08.2008, 13:45

Besten Dank für die Hilfe...der RA ist übrigens nun der Meinung, dass er jetzt immer eine normale 1,3 Geschäftsgebühr nach 2300 nehmen will. Wie er das dem Mandanten verklickern wird, ist mir aber nicht wirklich klar...und meiner Meinung nach auch so nicht i. O.

Aber er ist hier der Bestimmer...was soll ich sagen...
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Smilie
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#6

07.08.2008, 13:48

hm... 1,3 find ich echt übertrieben für Kontoauszüge einscannen und per E-Mail weiterleiten... aber na ja, wenn er will - muss er dann halt dem Mdt verklickern...
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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