Wiedereinstieg mittels Fortbildung zum Rechtsassistenten

In diesem Bereich können Themen rund um Fortbildung und Weiterbildung besprochen werden. Rechtsfachwirte und -interessierte bitte hier lang.
Antworten
Evelyn
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 25.07.2008, 12:51

#1

30.07.2008, 10:11

Hallo,

ich bin nunmehr vor 12 Jahren aus dem Berufsleben ausgestiegen und habe somit leider ein paar ziemlich große Lücken. Insolvenz, Kostenrecht, Gerichtsferien (die wohl ersatzlos gestrichen wurden) usw. Deckt all dies die Ausbildung zum Rechtsassistenten ab oder muss ich trotz allem Zusatzkurse belegen.

Kann ich, wenn ich auch nicht arbeitssuchend bemeldet bin, die Fortbildung bei die Argentur für Arbeit beantragen?

Jetzt schon lieben Dank für Eure Antworten!

LG Evelyn
Benutzeravatar
Kirschblüte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 394
Registriert: 19.11.2007, 13:33
Beruf: Rechtsfachwirt

#2

30.07.2008, 10:31

Hallo Evelyn,

ich mach zwar nicht die Forbildung zum Rechtsassistenten, sondern zum Wirtschaftsrechtsassistenten, aber ich denke, dass das Fernstudium nicht so zum Wiedereinstieg gut ist.

Du hast halt keinen Ansprechpartner und ich les hier vieles auch noch in der Kanzlei nach oder Frag meine Chefin, die mir dann Rede und Antwort steht.

Für einen Wiedereinstieg würd ich wahrscheinlich eher auf Seminare oder ähnliches gehen.

LG,
Sandy
_steffi_

#3

30.07.2008, 10:37

:zustimm

Ich denke auch, das man nach 12 Jahren besser "dran" ist wenn man learning by doing praktiziert und sich bei den Kollegen und natürlich auch hier durchfragt und Seminare besucht
Evelyn
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 4
Registriert: 25.07.2008, 12:51

#4

30.07.2008, 10:52

Danke!

Aber das war nicht die eigentliche Frage.

ZAR stellt doch Hilfe zur
Verfügung, so viel ich weiß und zwar per email oder telefonisch.
Benutzeravatar
Kirschblüte
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 394
Registriert: 19.11.2007, 13:33
Beruf: Rechtsfachwirt

#5

30.07.2008, 11:31

Zu deiner eigentlichen Frage: Am besten Du rufst bei der Agentur für Arbeit an und fragst die ;)

Sicherlich kannst Du bei ZAR nachfragen, aber das ist doch nicht das gleiche. Es ist alles sehr theoretisch und ich muss ehrlich gestehen, dass ich bisher nur Kontakt bei den Klausuren mit ZAR hatte. Wüsste gerade auch spontan gar nicht wo bzw. an wen ich mich bei ZAR bei Fragen zum Inhalt wenden kann. Bin bisher mehr davon ausgegangen, dass Sie dir bei Fragen zum Ablauf etc. weiterhelfen aber Du sonst mit dem Skript klarkommen musst.

Vorallem wird es hart werden wegen dem RVG. Das musst Du ja komplett neu lernen. Das ist - soweit ich weiß - auch nicht im Skript enthalten.

Hast Du schonmal ein Fernstudium gemacht? Ich hab mir das - bevor ich angefangen hab - irgendwie nämlich alles anders vorgestellt. Dachte ich komm damit schon klar, dass man keinen mal schnell fragen kann, also wie bei einem Seminar z.B. Aber jetzt im Nachhinein merke ich, dass die Rückfragen doch schon wichtig sind. Aber da lernt wohl jeder auch anders.
Benutzeravatar
ciryll
Forenfachkraft
Beiträge: 218
Registriert: 15.04.2008, 13:26
Wohnort: Berlin

#6

30.07.2008, 12:55

ich musste zwar nach "nur" 3 jahren einen wiedereinstieg machen, aber auch ich musste komplett ds rvg neu lernen....

nach 12 jahren denke ich auch das seminare da ganz gut wären...was mir immer wieder hilft sind die bücher

rvg für anfänger
streitwert für anfänger
zwangsvollstreckung für anfänger

und das rechtslehrebuch meiner kollegin aus ihrer ausbildung, die sie vor einem jahr beendet hat....

ich selbst mache grad die ausbildung zum rechtsfachwirt, aber wenn es dir "lediglich" um einen wiedereinstieg geht, dann kannst du dir auch diese bücher kaufen, immer wieder nachlesen und natürlich das gesetz dabei zur hand nehmen....dazu dann nach einer vorbereitung mit den büchern ein seminar und dann denke ich hast du das alles drauf
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
Micky73

#7

30.07.2008, 14:16

Hi Evelyn, ich glaub nicht, daß Du einen Zuschuß von der ARGE bekommst, wenn Du dort nicht gemeldet bist, da diese Weiterbildung nur im Einzelfall nach § 12 AZWV zugelassen wird. Diese Prozedur dauert ein paar Monate.
Bei dieser Weiterbildung lernst Du, wie Du Sachverhalte anhand von Gesetzestexten nachvollziehen kannst bzw. die Fallbearbeitung, die im Gutachtenstil ausformuliert werden muß. RVG oder GKG z.B. wird gar nicht gelehrt. Auch Insolvenzrecht oder Kostenrecht allgemein kommt da nicht vor. Ob es sich für den Widereinstieg lohnt kann ich mir im moment nicht vorstellen. Ich würds gern wieder rückgängig machen, geht aber nicht.
Antworten