Mein lieber: quod optimum, idem jucundissimum.....Mr.Black hat geschrieben:Der Wirtschaftsjurist ist eine ganz andere Baustelle und dürfte im klassischen Kanzleibetrieb auch nicht gefragt sein, eine Ausnahme bilden einige Großkanzleien die auch Paralegals beschäftigen.
Diplom Wirtschaftsjurist
Richtig, du benötigst Abi...sonst gehts nicht.....Annile hat geschrieben:Dafür brauch man aber Abitur, oder? Viele Refas / Renos haben kein Abitur.
Durch den Rechtsfachwirt erhält man die Fachhochschulreife - dann kann man den Wirtschaftsjuristen anstreben.
@darkangel......ja, nebenberuflich, da ich in dem Betrieb meiner Frau die Buchführung erledige erspare ich mir die Praktikumszeit. Trotzdem dauert das ganze 4 Jahre, im Präsenzstudium nur drei Jahre.
- blackcat
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Du kannst dich aber auch für den Bereich des Personalmanagements mit Arbeitsrecht entscheiden...Später kannst du dir deinen Schwerpunkt aussuchen, ob du vertiefst Inso-Recht, Bankenrecht, Versicherungsrecht oder Finanzdienstleistung machen willst...kannst aber auch Betriebswirtschaft vertiefen.
Ich hatte kein Kostenrecht, jedenfalls nichts was mit dem RVG o.ä. zu tun hätte.Auch Kostenrecht ist Bestandteil der Ausbildung
Lediglich Kosten- und Leistungsrecht, welches jedoch zum betriebswirtschaftlichen Teil gehört.
Trotzdem dauert das ganze 4 Jahre, im Präsenzstudium nur drei Jahre.
Ich habe in Vollzeit studiert und meines dauerte regulär 8 Semester, also 4 Jahre...
Ich denke, im Grunde nicht wirklich für ReNos geeignet, die weiterhin beim Rechtsanwalt tätig sein möchten (ausgenommen vielleicht große Wirtschaftskanzleien).
Ich wende täglich 1 - 1,50 Stunden dafür auf, dafür lerne ich aber auch sehr intensiv...HIMI hat geschrieben:interessant, mal drüber nachdenken.
wieviel Zeit nimmt denn das täglich etwa in Anspruch, wenn man das nebenberuflich macht?
In cunctis domina pecunia estKleinerDrache hat geschrieben:Mein lieber: quod optimum, idem jucundissimum.....Mr.Black hat geschrieben:Der Wirtschaftsjurist ist eine ganz andere Baustelle und dürfte im klassischen Kanzleibetrieb auch nicht gefragt sein, eine Ausnahme bilden einige Großkanzleien die auch Paralegals beschäftigen.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Ähm, ich will nur mal einwerfen, dass ich kein Latain kann!!!
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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