Gerichtsvollzieher

In diesem Bereich können Themen rund um Fortbildung und Weiterbildung besprochen werden. Rechtsfachwirte und -interessierte bitte hier lang.
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Gast

#1

19.11.2007, 10:28

ich interessiere mich für das berufsbild des "gerichtsvollziehers". kann mir jemand sagen, wie die verdienstmöglichkeiten der gv´s aussehen u. hat jemand von euch die ausbildung gemacht?
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13
NORTHERN DINO
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#2

19.11.2007, 10:36

~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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Grübchen
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#3

19.11.2007, 10:50

Wir hatten das Thema schon mal bzgl Voraussetzungen etc. vielleicht mal in der Suchfunktion nachsehen, vielleicht findest du den BEitrag.
Ansonsten musst Du vorher auf alle Fälle Beamter sein. Dann kann man die zweijährige Ausbildung im Monschau machen. So war das soweit ich das in Erinnerung habe.
LG Grübchen
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#4

19.11.2007, 11:03

Bewerbungsvoraussetzungen
Die Zulassung zur Ausbildung zum Gerichtsvollzieherdienst hat folgende Voraussetzungen:

bestandene Prüfung für den mittleren Justizdienst und Tätigkeit als Beamtin oder Beamter des mittleren Justizdienstes des Landes NRW,
grds. Alter zwischen 23 und 40 Jahren,
Geeignetheit hinsichtlich der besonderen Belastungen des Gerichtsvollzieherdienstes.
Als sog. "sonstige Bewerberinnen und Bewerber" können sich außerdem bewerben:

Justizfachangestellte,
Justizangestellte,
Beamtinnen und Beamte des Landes Nordrhein-Westfalen, die die Befähigung für eine Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes besitzen,
Angestellte des Landes Nordrhein-Westfalen, die eine Ausbildung mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung absolviert haben, die sie befähigt, dem mittleren nichttechnischen Dienst vergleichbare Aufgaben zu übernehmen.
Voraussetzungen für die erfolgreiche Bewerbung der "sonstigen Bewerberinnen und Bewerber" sind:

Eignung nach Persönlichkeit und bisherigen Leistungen,
Fachoberschulreife oder gleichwertiger Bildungsabschluss,
Bewährung seit mindestens 2 Jahren in dem bisherigen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis,
erfolgreicher Abschluss des Eignungslehrganges (s.u.),
Alter zwischen 23 und 40 Jahren (Beamte) bzw. 23 und 27 Jahren bei Angestellten.
Die Bewerbung ist auf dem Dienstweg an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts des Bezirkes zu richten, dem die Bewerberin oder der Bewerber angehört oder in dem der Eignungslehrgang absolviert wurde.
LG Grübchen
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