Gepr. Rechtsfachwirtin = Fachabi?

In diesem Bereich können Themen rund um Fortbildung und Weiterbildung besprochen werden. Rechtsfachwirte und -interessierte bitte hier lang.
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Reno85

#1

12.09.2009, 21:11

Hallo ihr Lieben,

uns wurde heute gesagt, dass die Fortbildung zur Geprüften Rechtsfachwirtin als Fachabi angerechnet wird und man somit danach studieren kann.

Hat das jemand schon genutzt und anschließend auf der FH studiert? Wenn ja, welche Möglichkeiten hat man da genau? Studienrichtungen?

Wäre gut, wenn ich konkrete Antworten bekomme und keine Überlegungen. Am besten Leute, die da schon Erfahrungen haben oder gehabt haben und das ganz sicher sagen können :-)

Vielen, vielen Dank
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Gruftie
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#2

12.09.2009, 21:20

Huhu Reno85!

Vielleicht hilft Dir der Thread hier weiter:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=13184

Schönes Wochenende!! :wink1
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Reno85

#3

12.09.2009, 21:32

Gruftie, Dankeschön :-) Ist schon mal ne Hilfe!
slassm
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#4

13.09.2009, 12:58

Folgendes habe ich auf der RAK München-Seite gefunden:

Fachhochschulzugang für – Geprüfte Rechtsfachwirte – nunmehr auch in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat bekannt gegeben, dass die frühere Liste der Zuordnung von beruflichen Fortbildungsprüfungen zu Fachhochschulstudiengängen überarbeitet wurde und nunmehr um die Fortbildungsprüfung zum „Geprüften Rechtsfachwirt“ sowie den einschlägigen Fachhochschulstudiengängen ergänzt wurde. Alle Fachhochschulen im Freistaat Bayern wurden mit KMS vom 28.03.2008 Nr. VII.8-5 S 9613-7.1 457 informiert. Die Liste ist inzwischen auch auf den Internetseiten der Staatsministerien für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie für Unterricht und Kultus veröffentlicht.

Die Fortbildungsprüfung zum „Geprüften Rechtsfachwirt“ wurde folgenden Fachhochschulstudiengängen als einschlägig zugeordnet:

- Betriebswirtschaft

- Sozialwirtschaft

- Betriebswirtschaft und Recht
- Sportmanagement

- Europäische Betriebswirtschaft
- Training & Coaching

- Internationale Betriebswirtschaft
- Versicherungswirtschaft

- Internationales Management
- Wirtschaftspsychologie

Vorsorglich hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus darauf hingewiesen, dass von Seiten der Fachhochschulen für bestimmte Studiengänge weitere Zugangsvoraussetzungen bestehen, z.B. eine erfolgreiche Eignungsprüfung oder – insbesondere bei europäisch oder international ausgerichteten Studiengängen – der Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache. Diese Anforderungen bleiben von den in den Listen getroffenen Zuordnungen unberührt.
[i][color=#BF0000]Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.[/color]

[color=#0000FF]Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.[/color][/i]
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Lena
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#5

13.09.2009, 18:01

Da musst du gucken wie es im jeweiligen Bundesland geregelt ist. Die ZUgänge zu den FH's sind wie das Schulsystem Ländersache und da gibts Unterschiede.
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