Hallo Foris,
ich habe jetzt meine Zugangsprüfung an der Fernuni Hagen bestanden und werde ab SS 09 dort regulär in Teilzeit Rechtswissenschaften studieren, sodass ich bereits ab WS 2009/2010 mit dem Hauptstudium anfangen kann. Das Studium bietet sehr viele Möglichkeiten, man muss aber sehr diszipliniert sein und Durchhaltevermögen beweisen. Wer Interesse hat, kann sich hier informieren: http://www.fernuni-hagen.de/rewi/studium/bachelor/
Im Übrigen müssen weiterhin keine Studiengebühren gezahlt werden und es gibt auch keine Zulassungsbeschränkung. Aber wie gesagt, man muss sich wirklich jeden Abend nach der Arbeit hinsetzen und min. zwei Std. lernen, sonst kann man es nicht schaffen und am besten die Präsenzveranstaltungen besuchen.
Viele Grüße
stef
Bachelor of Laws
Glückwunsch und alles Gute.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
- schneewittchen1984
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1533
- Registriert: 01.06.2007, 13:08
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: im schönen Badnerland
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4848
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
Zunächst auch von mir: Herzlichen Glückwunsch!
Darf ich einmal fragen, was Du mit "keine Zulassungsbeschränkung" meinst?
Darf ich einmal fragen, was Du mit "keine Zulassungsbeschränkung" meinst?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11