Fallliste zur Anmeldung für Fachanwalt

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domel 3008
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#1

23.06.2008, 11:32

Hallo ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Ich muss die Fall-Listen für meine RAe erstellen und wollte fragen ob mir jemand sagen kann, wo ich so ne ungefähre Vorlage im Internet finden kann, woran ich mich so orientieren kann.
Ich hab schon die ganze Zeit gesucht, aber leider vergeblich. Vielen Dank für Eure Hilfe.
Maximum
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#2

23.06.2008, 11:38

http://www.rak-berlin.de/site/DE/int/03 ... aetter.php
Auf der Seite hast du ganz viele Falllisten! Kannste sogar aussuchen was für ein Fachanwalt.

http://rak-koeln.de/datapool/page/36/Tr ... kblatt.pdf
Da vielleicht auf der 3. Seite?

http://rak-koeln.de/datapool/page/36/Mi ... srecht.pdf
Da auf Seite 5?

http://www.rak-oldenburg.de/cms/dmdocum ... medien.pdf

Und hilfts dir weiter? :D
[url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/smthanks.gif[/img][/url] [url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/313_i_like_you_1.gif[/img][/url]
StineP

#3

23.06.2008, 11:40

guck mal hier:

4. Zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrung ist dem Antrag eine Liste der
vom Antragsteller bearbeiteten Fälle beizufügen. Hierbei ist zur Erleichterung der
Arbeit des Ausschusses und zur Verkürzung der Bearbeitungszeit folgendes zu
beachten:
FA-UrhM-000 Merkblatt.doc Seite 2 von 3 Stand: 23.05.2007
a) Nachgewiesen werden müssen 80 Fälle, davon mindestens 20 gerichtliche
Verfahren. Die Fälle müssen sich auf mindestens je 5 auf die in § 14 j Nr. 1-3
genannten Bereiche beziehen. Empfohlen wird, nicht nur exakt 80 Fälle in die Liste
aufzunehmen.
b) Die Fallliste soll jeweils fortlaufend durchnummeriert sei. Die Fälle sollen nach
dem Katalog des § 14 j FAO geordnet sein. Betrifft ein Fall mehrere der dort
genannten Bereiche, soll er in dem Bereich aufgeführt werden, in dem der
Schwerpunkt lag. Auf die anderen Bereiche ist in der Fallliste gesondert hinzuweisen.
c) Es sollen nur Fälle in die Liste aufgenommen werden, die in den so genannten
Berichtszeitraum des § 5 FAO fallen. Dies sind die 36 Monate, die dem Monat der
Antragstellung vorausgehen einschließlich des Antragsmonats (Beispiel: Antrag vom
15.07.2006 – Berichtszeitraum August 2003 bis Juli 2006). Andere Fälle wird
der Ausschuss nicht berücksichtigen. Fälle, die vor dem Berichtszeitraum begonnen
haben, werden nur berücksichtigt, wenn die inhaltliche Bearbeitung, nicht etwa die
kostenmäßige Abwicklung, in dem Berichtszeitraum abgeschlossen worden ist. Dieses
Datum soll in der Fallliste benannt werden. Sind Fälle zum Ende des
Berichtszeitraums noch nicht abgeschlossen, ist das ebenfalls zu vermerken.
d) Die Fallliste muss gem. § 6 Abs. 3 FAO folgende Angaben enthalten:
- Aktenzeichen (Prozessregister und ggf. gerichtliches Aktenzeichen)
- Gegenstand
- Zeitraum der Tätigkeit und Stand des Verfahrens (Berichtszeitraum, s, Ziff.
4 c)
- Art und Umfang der Tätigkeit
Bei den gerichtlichen Aktenzeichen ist die Angabe des befassten Gerichts
erforderlich.
Art und Umfang der Tätigkeit sind so kurz zu beschreiben, dass der Ausschuss sich
ohne weitere Nachfrage ein Bild von dem Fall, der Tätigkeit und dem Umfang der
Sache machen kann. Der Großteil der verzögernden Nachfragen beziehen sich auf
unzureichende Angaben zu diesem Punkt.
e) Die Rechtsmittelverfahren sind in der Liste bei den erstinstanzlichen Verfahren
mit anzugeben.
f) Eine zweckmäßige Gliederung der Fallliste findet sich in der Anlage als Muster:
Es empfiehlt sich, die lfd. Nr. trotz Gliederung nach gerichtlichen und
außergerichtlichen Mandaten und Schutzrechtsanmeldungen sowie nach Bereichen
gem. § 14 j FAO fortlaufend durchzunummerieren, damit die Gesamtzahl der Fälle
unmittelbar ersichtlich ist.
5. Der Ausschuss ist berechtigt, vom Antragsteller Arbeitsproben, d. h. einzelne
bearbeitete Akten, zur Einsicht anzufordern (§6 Abs. 3 FAO). Der Ausschuss bestimmt,
welche Akten aus der eingereichten Fallliste innerhalb einer vom Ausschuss zu
bestimmenden Frist zu übersenden sind. Kommen die Antragsteller dieser Aufforderung
nicht nach, kann der Ausschuss seine Entscheidungsempfehlung nach Lage der Akten
abgeben (§ 24 Abs. 4 FAO).

...

http://www.schleswig-holsteinische-rech ... rh-Med.pdf


Machst einfach ne Tabelle mit den entsprechenden Punkten
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domel 3008
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#4

23.06.2008, 11:41

ich danke dir mensch du hast mir echt geholfen..
ich wünsch dir noch einen schönen Tag und nicht so viel stress auf arbeit...
liebe grüße aus berlin
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