Chefchen hat mich gebeten, für eine Mandantin zu prüfen, ob die Anreise zu einer vom Arbeitgeber angeordneten Weiterbildung als Arbeitszeit gilt oder nicht. Es geht dabei nicht um die persönliche Meinung, sondern rechtlich betrachtet! Kann über Google leider nichts brauchbares finden.
Hat dazu jemand ein paar Infos für mich?
Anreise zu angeordneter Weiterbildung = Arbeitszeit?
Das ist absolut arbeitgeberabhängig.
Gibt es für die Mandantin einen Tarifvertrag?
Liegt dir der Arbeitsvertrag vor? Dort muss sowas geregelt sein.
Gibt es für die Mandantin einen Tarifvertrag?
Liegt dir der Arbeitsvertrag vor? Dort muss sowas geregelt sein.
- charly03
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- Registriert: 31.10.2006, 15:19
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Nein, der Arbeitsvertrag liegt mir leider nicht vor. Hab mir schon so was gedacht. Ob es einen Tarifvertrag gibt, muss ich nochmal prüfen.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03
- charly03
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Ups, Arbeitsvertrag liegt mir doch vor. Kein Tarifvertrag. Wegen Fortbildung/Weiterbildung keine Vereinbarungen.
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03
Allgemein gilt:
Wenn der Arbeitgeber die Fortbildung anordnet, dann gilt die Weiterbildung inklusive Anfahrt als Arbeitszeit. Ebenso ist der AG verpflichtet, die Reisekosten zu vergüten.
Geht der AN freiwillig, dann sieht die Sache anders aus.
Da es offensichtlich um ne Fortbildung geht, die vom AG gefordert wurde, ist das Arbeitszeit. Auch die Anreise.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/ind ... lid=434527
Ich schau mal in unseren Büchern, vielleicht finde ich noch eine gesetzliche Regelung
Wenn der Arbeitgeber die Fortbildung anordnet, dann gilt die Weiterbildung inklusive Anfahrt als Arbeitszeit. Ebenso ist der AG verpflichtet, die Reisekosten zu vergüten.
Geht der AN freiwillig, dann sieht die Sache anders aus.
Da es offensichtlich um ne Fortbildung geht, die vom AG gefordert wurde, ist das Arbeitszeit. Auch die Anreise.
http://www.general-anzeiger-bonn.de/ind ... lid=434527
Ich schau mal in unseren Büchern, vielleicht finde ich noch eine gesetzliche Regelung
PS: Hier muss auch berücksichtigt werden, was der AN normalerweise für ne Anfahrt hat. Das, was überschüssig ist zur Anfahrt zur Arbeit ist die tatsächliche Mehrzeit bezüglich der Weiterbildung.