Prüfungsvorbereitung für Rechtsanwaltsfachangestellte

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Mondsüchtig
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#1

07.02.2026, 18:20

Hallo,

seit mehr als sechs Jahren arbeite in einer Kanzlei und habe nun gelesen, dass ich so gewissermaßen die Prüfung zur ReFa machen kann, ohne quasi am Unterricht vor Ort teilnehmen zu müssen, also Berufsschule. Ich lerne praktisch das Wissen und gehe dann zur Prüfung.

Nun freue ich mich natürlich über Tipps, wie ich mir das Wissen am besten aneignen kann? Ich habe einen Videokurs bei evkola entdeckt, aber die Dame liest gewissermaßen auch nur vom Blatt ab :kopfkratz . Wobei da wohl das gelehrt wird, was für die Prüfung dann wichtig ist. Diverse Vorbereitungskurse für die Prüfung gibt es sicher auch.

Ich habe mir die Bücher von europa für 1. - 3. Lehrjahr geholt, um zu lernen. Bei europa lehrmittel gibt es auch Bücher für die Prüfungsvorbereitung. Und extra nochmal für Wiso oder so und zum Kostenrecht. Also wenn ich das alles durchackere, könnte es doch klappen mit der Prüfung?! Oder gibt es im Internet irgendwas, das hilft? Oder der KIEHL-Verlag vielleicht? :abdreh

Gibt es im Internet alte Prüfungen, die man sich runterladen kann zum Üben und um zu schauen, was so alles gefragt wird? Oder kann man die sonstwoher beziehen?

LG und danke im Voraus für eure Hilfe :thx

Mondsüchtig
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paralegal6
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#2

08.02.2026, 07:52

viewtopic.php?t=50988
Viele Kammern haben auf ihrer homepage alte Prüfungen
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Pitt
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#3

08.02.2026, 15:25

https://www.rak-braunschweig.de/berufsa ... enden.html
Musterprüfungen, die die RA-Kammer Braunschweig zur Verfügung stellt
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#4

10.02.2026, 16:55

In Sachsen gibt es ebenfalls entsprechende "alte" Dokumente
https://www.rak-sachsen.de/ausbildung/r ... gestellte/
Gruß
Oli


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Mondsüchtig
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#5

05.03.2026, 12:08

Danke ihr Lieben für die Prüfungslinks. Das ist sehr hilfreich.

Dass man die REFA-Prüfung machen kann nach 6 Jahren: Hat davon schon jemand gehört?
Pitt
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#6

05.03.2026, 12:13

Ja, ist eine sog. Externenprüfung nach § 45 BBiG. Wenn daran Interesse besteht, einfach die zuständige RA-Kammer kontaktieren, um dort abzuklären, welche Urkunden/Belege/Nachweise vorgelegt werden müssen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
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