Für die Selbsständigkeit brauchst du vor allem ein funktionierendes Geschäftsmodell.
Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen, dass es mittlerweile doch einige Leute zu viel sind, die Inkassodienste anbieten.
Rechtsfachwirt... und dann?
Mohnbrötchen hat geschrieben:Nach Recherche im Internet und hier im Forum gibt es die Möglichkeit Bachlor of Laws zu studieren
Um den Bachelor of Law zu machen brauchst Du nicht erst den ReFaWi...
Nach einer Ausbildung zur ReFa und ich glaube (ich weiß es nicht mehr genau) 2 - 4 Jahren Berufserfahrung kannst Du es auch so studieren
- Fräulein Fi
- Forenfachkraft
- Beiträge: 139
- Registriert: 03.05.2013, 09:01
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
zwischenzeitlich wird man als ReFaWi als sog. Berufsqualifizierter zu fast allen Studiengängen zugelassen, hat dann allerdings 2-3 Semester "Probezeit". Ausnahme sind meines Wissens nach Medizin und Veterinärmedizin.kr hat geschrieben:Mit dem Rechtsfachwirt erhält man die Berechtigung zum Jurastudium, ohne Numerus Clausus.