Seminar: Europäische Vollstreckungstitel und ZV im Ausland
So, da wollen wir doch das Gelernte gleich mal anwenden
. Also hier mein Fall:
VU aus 01/2012 LG Leipzig - Mdt deutsche Firma - GEG poln. Firma: also unbestrittene Forderung
Ich also nach EG Nr. 805/2001 beim LG Leipzig den europäischen Vollstreckungstitel beantragt, VU im Original beigefügt und was kam zurück? Der Anhang V - die Bescheinigung nach Art. 54 und 58. Das wollte ich doch aber gar nicht. Hätten die mir nicht den Anhang I - Bestätigung als europ. Vollstreckungstitel schicken müssen?
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
VU aus 01/2012 LG Leipzig - Mdt deutsche Firma - GEG poln. Firma: also unbestrittene Forderung
Ich also nach EG Nr. 805/2001 beim LG Leipzig den europäischen Vollstreckungstitel beantragt, VU im Original beigefügt und was kam zurück? Der Anhang V - die Bescheinigung nach Art. 54 und 58. Das wollte ich doch aber gar nicht. Hätten die mir nicht den Anhang I - Bestätigung als europ. Vollstreckungstitel schicken müssen?
VU = unbestrittene Forderung
erlassen in 2012 = Geltungsbereich VO (EG) 805/2004 = Anhang I
erlassen in 2012 = Geltungsbereich VO (EG) 805/2004 = Anhang I
Wollen wir mal einen Sammelthread für "Europäische Vollstreckungstitel und Zwangsvollstreckung im europäischen Ausland" aufmachen?