Seminar: Europäische Vollstreckungstitel und ZV im Ausland

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Bino
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#91

27.03.2012, 13:53

Oh schade.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Pilgrim

#92

28.03.2012, 09:37

So, da wollen wir doch das Gelernte gleich mal anwenden :wink: . Also hier mein Fall:

VU aus 01/2012 LG Leipzig - Mdt deutsche Firma - GEG poln. Firma: also unbestrittene Forderung

Ich also nach EG Nr. 805/2001 beim LG Leipzig den europäischen Vollstreckungstitel beantragt, VU im Original beigefügt und was kam zurück? Der Anhang V - die Bescheinigung nach Art. 54 und 58. Das wollte ich doch aber gar nicht. Hätten die mir nicht den Anhang I - Bestätigung als europ. Vollstreckungstitel schicken müssen?
Ernie

#93

28.03.2012, 09:41

VU = unbestrittene Forderung
erlassen in 2012 = Geltungsbereich VO (EG) 805/2004 = Anhang I
Ernie

#94

28.03.2012, 09:43

Anhang V ist für VO (EG) 44/2001 (=EuGVO) vorgesehen...
Pilgrim

#95

28.03.2012, 09:58

Also haben die mir das Falsche geschickt ...
Ernie

#96

28.03.2012, 10:47

Wollen wir mal einen Sammelthread für "Europäische Vollstreckungstitel und Zwangsvollstreckung im europäischen Ausland" aufmachen?
Pilgrim

#97

28.03.2012, 11:00

Gerne. Ich weiß aber leider nicht wie :oops: .
Renosab
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#98

28.03.2012, 11:00

jaaaa
Pilgrim

#99

28.03.2012, 11:01

Hallo Renosab :wink2 .

Gleichzeitig geschrieben. Das soll uns erstmal einer nachmachen.
Renosab
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#100

28.03.2012, 12:21

:wink2 ich wusste - wir verstehen uns... :lol:
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