Ausbildereignungsprüfung...

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skugga
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#11

17.02.2011, 13:33

sabbele311 hat geschrieben:Was man auch noch beachten muss ist, dass unterschieden wird zwischen Ausbildender (die Person die den Azubi einstellt) und Ausbilder (die Person die tatsächlich ausbildet).
Genau andersrum. :wink:
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
sabbele311
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#12

17.02.2011, 13:42

Also, in meinem Fachwirtkurs habe ich das so gelernt und Wiki gibt mir auch recht :oops:

"Im Allgemeinen ist der Betrieb, mit dem der Auszubildende den Ausbildungsvertrag abschließt, Ausbildender.
Hingegen ist der Ausbilder die natürliche Person, die im Sinne des Berufsbildungsgesetzes für die Berufsausbildung verantwortlich ist. Das kann beispielsweise der Geschäftsführer sein oder vom ausbildenden Betrieb beauftragte Mitarbeiter mit der erforderlichen Qualifikation."
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#13

17.02.2011, 13:59

sabbele311 hat geschrieben:Also, in meinem Fachwirtkurs habe ich das so gelernt und Wiki gibt mir auch recht :oops:

"Im Allgemeinen ist der Betrieb, mit dem der Auszubildende den Ausbildungsvertrag abschließt, Ausbildender.
Hingegen ist der Ausbilder die natürliche Person, die im Sinne des Berufsbildungsgesetzes für die Berufsausbildung verantwortlich ist. Das kann beispielsweise der Geschäftsführer sein oder vom ausbildenden Betrieb beauftragte Mitarbeiter mit der erforderlichen Qualifikation."
Auch Wiki erzählt manchmal Quatsch, zumindest teilweise und nicht unbedingt auf Kanzleien zugeschnitten... ;)

Der Rechtsanwaltschef ist Ausbilder - natürliche Person und für die Ausbildung verantwortlich. Bei Kanzleien - außer bei Rechtsanwaltsgesellschaften - dürfte es eher nicht so oft vorkommen, dass "der Betrieb" als juristische Person jemanden einstellt.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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#14

17.02.2011, 14:16

Wie gesagt, hab das aus meinen Skripten halt so gelernt, dass Ausbildender der ist, der jemanden zur Berufsausbildung einstellt und mit ihm einen Berufsausbildungsvertrag abschließt (derjenige benötigt nur die persönliche Eignung) und Ausbilder ist, wer im Betrieb für die gesamte Durchführung der Ausbildung verantwortlich ist. Das kann der Inhaber selbst oder eine beauftragte Person sein (derjenige benötigt persönliche, fachliche und pädagogische Eignung).
Wenn also der RA mich einstellt ist er mein Ausbildender und die ReFa die beauftragt ist mich auszubilden ist meine Ausbilderin. Sollte der RA mich selbst ausbilden ist er beides.
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