Hallo ihr lieben.
Ich habe mal eine Frage, wie ich praktisch mit der MwSt auf z.B. Aktenversendung 12,00 € umgehe...
Mal angenommen, ich rechne ggü. Mdt. 12,00 € + MwSt ab und dieser hat dann einen Kostenerstattungsanspruch gg. Gegner. Ich mache also einen KFA und nehme die 12,00 € mit MwSt.
--> Welches Gericht setzt mir das denn bitteschön so fest???
Hattet ihr das schon mal?
Liebe Grüße
Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale - KFA
- Sandra1981
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 91
- Registriert: 07.01.2007, 17:08
- Wohnort: Naumburg (Saale)
Ein Tag ohne ein Lächeln ist ein verlorener Tag!
- butterflybabe
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2404
- Registriert: 30.04.2007, 12:40
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Wohnort: Bayern
Das kommt auf den Rechtspfleger an.--> Welches Gericht setzt mir das denn bitteschön so fest???
Eine aktuelle Entscheidung gibt es ja noch nicht.
- Master24
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 995
- Registriert: 06.04.2006, 23:16
- Beruf: ReFa | Team Coordinator | LL.B.
- Software: Andere
- Wohnort: Grafing bei München
Die Auslagenpauschale für Aktenübersendung ergibt sich aus Nr. 9003 KV GKG. Bisher hatte ich aber auch noch keine entsprechenden Entscheidung, die diesbezüglichen KFAs laufen aber alle noch.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Seit wann gibt es auf die Aktenübersendungspauschale Mwst? Solle Im zivilen Verfahren bekommst Du doch auf die GK auch keine Mwst. Also, Honorar ausrechnen und zum Schluss noch diese 12,00 € AE mit hinzusetzen.
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14269
- Registriert: 28.05.2006, 19:33
- Beruf: ReNoFa
- Software: Phantasy (DATEV)
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
oooohhh Leute.. so neu seid ihr doch nun wirklich nicht.. DAS ist schon länger in der Diskussion Schlaubis Link lesen, da werdet ihr schlauer.. bitte nicht wieder das Thema hier aufgreifen, hier gehts um was anderes
zurück zum Thema: Sandra du machst es ganz normal geltend, so wie dus auch mit dem Mdt abgerehnet hast, es sei denn der Mdt ist vorsteuerabzugsberechtigt, dann natürlich ohne MwSt
zurück zum Thema: Sandra du machst es ganz normal geltend, so wie dus auch mit dem Mdt abgerehnet hast, es sei denn der Mdt ist vorsteuerabzugsberechtigt, dann natürlich ohne MwSt