Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale - KFA

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Sandra1981
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#1

01.10.2007, 14:01

Hallo ihr lieben.

Ich habe mal eine Frage, wie ich praktisch mit der MwSt auf z.B. Aktenversendung 12,00 € umgehe...

Mal angenommen, ich rechne ggü. Mdt. 12,00 € + MwSt ab und dieser hat dann einen Kostenerstattungsanspruch gg. Gegner. Ich mache also einen KFA und nehme die 12,00 € mit MwSt.

--> Welches Gericht setzt mir das denn bitteschön so fest???
Hattet ihr das schon mal?

Liebe Grüße
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butterflybabe
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#2

01.10.2007, 14:11

--> Welches Gericht setzt mir das denn bitteschön so fest???
Das kommt auf den Rechtspfleger an.

Eine aktuelle Entscheidung gibt es ja noch nicht.
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Master24
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#3

01.10.2007, 14:20

Die Auslagenpauschale für Aktenübersendung ergibt sich aus Nr. 9003 KV GKG. Bisher hatte ich aber auch noch keine entsprechenden Entscheidung, die diesbezüglichen KFAs laufen aber alle noch.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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NicoleH
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#4

01.10.2007, 15:14

Bin grad etwas verwirrt. USt. auf GK? Sicher?
Die Wahrheit ist irgendwo da draußen - oder im RVG.
Gast

#5

01.10.2007, 15:27

Seit wann gibt es auf die Aktenübersendungspauschale Mwst? Solle Im zivilen Verfahren bekommst Du doch auf die GK auch keine Mwst. Also, Honorar ausrechnen und zum Schluss noch diese 12,00 € AE mit hinzusetzen.
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Pepsi
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#7

03.10.2007, 16:45

oooohhh Leute.. so neu seid ihr doch nun wirklich nicht.. DAS ist schon länger in der Diskussion :patsch :sorry Schlaubis Link lesen, da werdet ihr schlauer.. bitte nicht wieder das Thema hier aufgreifen, hier gehts um was anderes

zurück zum Thema: Sandra du machst es ganz normal geltend, so wie dus auch mit dem Mdt abgerehnet hast, es sei denn der Mdt ist vorsteuerabzugsberechtigt, dann natürlich ohne MwSt
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