Mehrwertsteuer auf Porto?!

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wifey
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#1

09.05.2006, 11:20

Hallo!!

Mir fällt da gerade was ein, was ich Euch schon lange mal fragen wollte:

Wie ist das mit der Märchensteuer beim Briefporto???

Wenn ich als Privatkunde zur Post gehe und meine Briefmarke hole, zahle ich z. B. 0,55 € (doch wohl inkl. MwSt). Warum muss ich dann u. a. bei Notarkostennoten die 0,55 € zzgl. MwSt. zahlen????

Ich hoffe, wir können das hier mal ausdiskutieren (unsere Steuerabteilung weiß auch nicht so wirklich weiter) :roll:
Viele Grüße

ich
Bärchen

#2

09.05.2006, 11:28

Wir machen teilweise auch die Mwst auf die Portokosten geltend (wenn die Portokosten höher sind als die 20,00 € Auslagenpauschale). Allerdings "weiß" das PC-Programm, dass bei den 0,55 € schon Mwst drin ist und rechnet diese vorher ab (wenn du verstehst, was ich meine). Wenn dann von den Kosten noch die Mwst hinzu gerechnet wird, wird dann automatisch auch die Mwst für das Porto hinzu addiert und schon ist der Brief, der 0,55 € gekostet hat, auch nur 0,55 € teuer und nicht noch einmal extra Mwst auf die 0,55 €.

Aber ob das ein Steuerberaterbüro o.ä. das auch so macht, keine Ahnung!

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Jara
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#3

09.05.2006, 11:32

Briefmarken sind mehrwertsteuerbefreit, steht auf den Quittungen auch immer drauf, d. h. du zahlst keine mwst wenn du bei der post briefmarken kaufst.

wieso diese mit mwst weiterberechnet werden ist wohl dasselbe problem wie bei den Reisekosten???

ist wohl falsch...
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wifey
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#4

09.05.2006, 11:33

Hallo Nina,

ich verstehe Dich schon - und so, wie das bei Euch funktioniert halte ich das auch für richtig.

Wir bekommen in letzter Zeit immer wieder Rechnungen von Firmen, die für uns Post verschickt haben ... die rechnen die 0,55 € Porto + Märchensteuer! Eigentlich sehe ich es nicht ein, diese Rechnungen so zu bezahlen .... aber der Aufwand rechnet sich halt nicht, bei jedem anzurufen (oder zu mailen, faxen ...) und die Rechnung zu monieren.

Es handelt sich um ca. 100 Rechnungen im Jahr.
Viele Grüße

ich
Bärchen

#5

09.05.2006, 11:38

Hallöchen Wifey!

Ich verstehe das, dann ruft man an, redet sich den Mund fusselig und nichts passiert.

:oops: Aber ich muss mich leider auch verbessern. Habe gerade noch ne Abrechnung gemacht... Wir rechnen doch Mwst auf das Porto an (0,55 € + Mwst). Irgendwie hatte ich das anders in Erinnerung.

:wippe
Ich halte dies allerdings auch nicht für i.O. Aber es gibt bestimmt irgendwo ein Gesetz, dass die Bestimmung inne hat.

Ich kenn mich nicht wirklich mit Buchhaltung aus. Vielleicht rührt das Ganze ja auch daher, dass wir für unser Porto, das wir kaufen, auch Mwst zahlen müssen. Diese wird dann auf die Mandanten umgelegt.

Vielleich ist das ja eine Überlegung?!

Gruß Nina
Andreas

#6

09.05.2006, 11:42

Nina, auf Porto-Einkauf wird keine MwSt. fällig, wie oben schon geschrieben - Porto ist umsatzsteuerfrei :wink:

Ich würde die Umsatzsteuer einfach mal rauskürzen und die Differenz bezahlen. Dann den Rechnungssteller anschreiben und entsprechend mitteilen, daß gekürzt und Ihr der Ansicht seid, daß das Porto nicht zu besteuern ist, da es sich um tatsächliche Auslagen handelt, die nicht zu besteuern sind, da sich kein Mehrwert ergibt.
Bärchen

#7

09.05.2006, 11:54

Hallo Andreas,

ich habe ja gesagt, ich hab kein Ahnung von Buchhaltung...

Dein Vorschlag hört sich aber gar nicht so schlecht an. Bei uns ist das ja nicht ganz so oft (wann hat man mal Portokosten, die über die Pauschale hinausgehen?).

Ich habe aber deinen Vorschlag mal bei mir gespeichert und wenn ich mal so etwas habe, wo wir eine Rechnung bekommen, dann werde ich das mal meinem Chef vorschlagen.

:roll:

Gruß Nina
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wifey
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#8

09.05.2006, 12:25

Ha, so wollte ich das :hurra

Jetzt geht's los: ich würde ja auch gerne die Rechnungen kürzen. Das geht aber nicht - sagt unsere Buchhaltung - weil es sonst Probleme mit dem Finanzamt geben kann :laber
Also muss ich immer die Rechnungssteller anrufen/anschreiben und um Korrektur der Rechnung bitten.
Mache ich es telefonisch, dauert das pro Rechnung 10 Minuten
mache ich es schriftlich, dauert es mehrere Wochen (und Mahnungen), bis ich endlich die richtige Rechnung habe.

Oder sollte ich mich da einfach nur raushalten und sagen, wir sind Vorsteuerabzugsberechtigt, also ist mir das total egal?!?
(Die anderen Abteilungen hier im Unternehmen interessieren sich schließlich auch nicht dafür - weder Buchhaltung noch Steuern)
:frust

Habt Ihr ne Idee für ein Standardschreiben, auf das der "Gegenseite" keine Antwort mehr einfällt?
Oder könnte man die Rechnung als Abschlagsrechnung bezeichnen und die MwSt. vom Porto rausrechnen?
Viele Grüße

ich
Andreas

#9

09.05.2006, 12:50

Ich würde mich da nicht raushalten. Wieso sollte dem F-Amt Geld geschenkt werden, das ihm nicht zusteht, und das in erheblichem Maße ?

Versuchen wir mal ein Standardschreiben :
Ihre Rechnung Nr. 123 vom 04.05.06

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre im Betreff bezeichnete Rechnung haben wir heute mit einem Betrag von € 123,45 ausgeglichen und um einen Mehrwertsteuerbetrag auf die abgerechneten Portokosten von € 12,34 gekürzt.

Wir sind der Ansicht, daß damit sämtliche Ihnen zustehenden Beträge beglichen sind.

Unseres Erachtens fällt auf die von Ihnen vorverauslagten Portokosten die berechnete Umsatzsteuer nicht an, da die "unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutsche Post AG" gem. § 4 Abs. 1 Nr. 11 a UStG nicht der Umsatzsteuer unterliegen.

Die Portokosten der Inanspruchnahme der Deutschen Post AG durch Sie werden uns durch Ihr Unternehmen 1 : 1 weiterberechnet, jedoch mit Mehrwertsteueraufschlag versehen. Dies halten wir für unzutreffend :

Gem. § 1 Abs. 1 S. 1 UStG unterliegen der Umsatzsteuer lediglich "die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.".

Dies ist hier nicht der Fall, da Sie beim Vorverauslagen der Portogebühren für uns keine entgeltpflichtige Leistung im Rahmen Ihres Unternehmens ausführen (als solche könnte nur Ihre eigene, wertschöpfende Leistung bezeichnet werden), sondern eine nicht umsatzsteuerpflichtige Auslage tätigen, die Sie in gleicher Höhe erstattet erhalten.

Wir bitten daher um Hereingabe einer Gutschrift über den Mehrwertsteueranteil auf die Portoauslagen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Laß es am besten mal von den Chefs diskutieren. Die werden sicherlich damit einverstanden sein, daß dem F-Amt - von wem auch immer - kein Geld geschenkt wird :wink:
Zuletzt geändert von Andreas am 09.05.2006, 12:55, insgesamt 1-mal geändert.
Andreas

#10

09.05.2006, 12:54

Edit:

Schreiben oben abgeändert.
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