Mehrwertsteuer - Anwalt selbst Partei
Verfasst: 28.12.2021, 11:35
Ich habe was, was mir Kopfzerbrechen bereitet:
In zwei Fällen war die Einzelanwalt selbst Partei, einmal ging es um ne nicht bezahlte Gebührenrechnung (keine MwSt.), einmal um was privates (MwSt.).
Das Gericht hat aufgrund Parteiengleichheit und Zusammenhang die Verfahren miteinander verbunden.
Fällt auf die Gebühren bzgl. des verbundenen Verfahrens Mehrwertsteuer voll an, teilweise an oder nicht an und warum?
In zwei Fällen war die Einzelanwalt selbst Partei, einmal ging es um ne nicht bezahlte Gebührenrechnung (keine MwSt.), einmal um was privates (MwSt.).
Das Gericht hat aufgrund Parteiengleichheit und Zusammenhang die Verfahren miteinander verbunden.
Fällt auf die Gebühren bzgl. des verbundenen Verfahrens Mehrwertsteuer voll an, teilweise an oder nicht an und warum?