Ich habe die Suchfunktion genutzt und bin mir trotzdem nicht ganz sicher bzw. finde nicht genau das, was ich suche. Also: Hilfe!
Sachverhalt
Wir haben ein Klageverfahren geführt, die Mandantin unterlag. Nach KR usw. einen Antrag nach § 11 RVG gestellt und die üblichen Auslagen gezahlt, die selbstverständlich mit festgesetzt wurden. Die Mandantin zahlt Raten.
Jetzt kommt aber die Nachfrage aus der Steuerabteilung bzw. für die -experten, nämlich: Bei den festgesetzten Auslagen, die gezahlt ja keine Umsatzsteuer beinhalteten, ist klar, dass im Falle der Erstattung hier auch keine USt. für gezahlte Beträge anfällt. Wie sieht es aber mit den Zinsen hierzu aus?
Bin verwirrt... freu mich auf in 3 Std. *g*
Zinsen auf Festsetzungsauslagen - Steuerpflichtig?
- Master24
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Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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Meinst du, ob Zinsen auf Auslagen erhoben werden?
Meiner Meinung nach ja.
Meiner Meinung nach ja.
- Master24
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Zugegeben, es ist nicht einfach.
Also:
Ich habe einen KFB über Anwaltsgebühren nebst Zinsen plus Kosten des Festsetzungsverfahrens (=Zustellungsauslagen) nebst Zinsen. <<< Sind die letztgenannten Zinsen zu versteuern?!
Also:
Ich habe einen KFB über Anwaltsgebühren nebst Zinsen plus Kosten des Festsetzungsverfahrens (=Zustellungsauslagen) nebst Zinsen. <<< Sind die letztgenannten Zinsen zu versteuern?!
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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Ja, meint er!!eve hat geschrieben:Oder meint er ggf. eine USt-Pflicht auf die Zinsen?!
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
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Danke für die Beantwortung!
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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