Akteneinsichtspauschale mit oder ohne USt.?

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Spiderman
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#1

24.08.2021, 12:27

Hallo liebe alle,

ich hatte gerade eine Diskussion mit dem RA um die anfallende MwSt.

Wir hatten einen Mandanten im OWi Verfahren vertreten und haben Akteneinsicht beantragt. Der RA hat die Kosten verauslagt in Höhe von 12,00 EUR. Er hat die 12,00 EUR nicht in Auslagen gebucht, sondern unter Honorar als Sollbetrag ausgewiesen. RA Micro hat schließlich auf die 12,00 EUR 19 % MwSt. berechnet. Nach meinem Hinweis, dass die 12,00 EUR Versendungspauschale doch eigentlich ohne MwSt. auszuweisen ist, meint der RA genau das Gegenteil, dass nämlich die Versendungspauschale etwas anderes sei als wenn Gerichtskosten verauslagt werden würden. Den Unterschied kann ich hier nicht erkennen.

Wer kann helfen? Vielleicht liege ja ich sogar falsch?

:thx
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Soenny
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#2

24.08.2021, 12:32

Bitte die Suchfunktion nutzen, das Thema ist uralt und durchgekaut ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#3

24.08.2021, 12:40

Upps, echt? Was gebe ich in die Suchleiste ein?
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#4

24.08.2021, 12:45

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#5

24.08.2021, 12:47

Ah danke, hat sich überschnitten. hatte einfach Akteneinsicht in der Suchleiste eingegeben. Merci.

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