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Anrechnung bei geändertem Umsatzsteuersatz

Verfasst: 10.02.2021, 15:34
von GLinux
Hallo zusammen,

mir ist nicht klar, wie ich eine Rechnungen bei unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen erstelle:

Wir haben mit dem MDT eine Pauschal-Vergütung für die Berufung vereinbart. Sagen wir mal EUR 2.000 + 19 % Umsatzsteuer = EUR 2.380 (Berufungsauftrag nach dem 01.01.2021).
Da aber die RSV gerade die Kosten für die erste Instanz gezahlt hat, soll das angerechnet werden, im Beispiel EUR 500 + 16 % Umsatzsteuer = EUR 580 (erste Instanz lag komplett im 2. Halbjahr 2020).

Jetzt würde ich als Rechnung an den MDT folgendes schreiben:
Pauschale EUR 2.000
+ 19 % EUR 380
Summe EUR 2.380

abzüglich netto Zahlung EUR 500
abzüglich UmST EUR 80

Noch zu zahlen EUR 1.800
Darin enthalten EUR 300 Umsatzsteuer
Liege ich mit der Annahme richtig?

Re: Anrechnung bei geändertem Umsatzsteuersatz

Verfasst: 10.02.2021, 16:42
von Micky
Hi GLinux,
ich würde das so machen:

Pauschale EUR 2.000
./. Zahlung I. Instanz EUR 500
Zwischensumme EUR 1.500
+ USt

Ich frage mich mehr, weshalb ihr die Zahlung für Kosten der I. Instanz auf die Berufungsinstanz anrechnet.

Re: Anrechnung bei geändertem Umsatzsteuersatz

Verfasst: 10.02.2021, 17:43
von GLinux
Pauschale EUR 2.000
./. Zahlung I. Instanz EUR 500
Zwischensumme EUR 1.500
+ USt
Wie Du das rechnest geht nur, wenn sich der Umsatzsteuersatz zwischen Pauschale und Zahlung erster Instanz nicht geändert hätte.
Ich frage mich mehr, weshalb ihr die Zahlung für Kosten der I. Instanz auf die Berufungsinstanz anrechnet.
Vielleicht habe ich mich ein bisschen unklar ausgedrückt: Also, wir erlassen ihm nichts, er zahlt eine Pauschale für I. Instanz und eine Pauschale für II. Instanz. Wir nehmen nur das Geld der RSV für die I. Instanz quasi als Anzahlung auf die Pauschale für die II. Instanz.
Das machen wir, weil der MDT es blöd findet, dass wir ihm das Geld der RSV auskehren und er es zwei Wochen später auf unsere Rechnung für die Berufung zurückzahlen soll.

Problem ist, dass mir durch den Wechsel des Umsatzsteuersatzes nicht klar ist, wie das auf der Rechnung aussehen muss.

Re: Anrechnung bei geändertem Umsatzsteuersatz

Verfasst: 10.02.2021, 18:07
von Micky
Ok, kapiert mit der Anrechnung, aber bei der USt kann ich dir anscheinend nicht helfen, wir rechnen immer Netto gegen Netto. Vielleicht kann jemand anderes Licht ins Dunkel bringen. Ich bin für jeden neuen Input dankbar.

Re: Anrechnung bei geändertem Umsatzsteuersatz

Verfasst: 10.02.2021, 18:16
von Adora Belle
Macht keinen Sinn, wenn das Geld von der Rechtsschutz ist. Kann es sein, dass es Kosten sind, die die Gegenseite erstattet hat?

Re: Anrechnung bei geändertem Umsatzsteuersatz

Verfasst: 11.02.2021, 10:56
von GLinux
Adora Belle hat geschrieben:
10.02.2021, 18:16
Macht keinen Sinn, wenn das Geld von der Rechtsschutz ist. Kann es sein, dass es Kosten sind, die die Gegenseite erstattet hat?
Wir machen das eigentlich meistens so: MDT zahlt unsere Pauschale und bekommt alles, was die RSV (oder die Gegenseite) an unseren Kosten zahlt, weitergeleitet.

Re: Anrechnung bei geändertem Umsatzsteuersatz

Verfasst: 11.02.2021, 12:54
von pitz
GLinux hat geschrieben:
10.02.2021, 17:43

[...]

Das machen wir, weil der MDT es blöd findet, dass wir ihm das Geld der RSV auskehren und er es zwei Wochen später auf unsere Rechnung für die Berufung zurückzahlen soll.

[...]
Wenn - wie hier - Aufwand und Ertrag nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen, würde ich den Mandanten blöd finden lassen, was er blöd finden möchte.

Re: Anrechnung bei geändertem Umsatzsteuersatz

Verfasst: 11.02.2021, 13:19
von GLinux
pitz hat geschrieben:
11.02.2021, 12:54
GLinux hat geschrieben:
10.02.2021, 17:43

[...]

Das machen wir, weil der MDT es blöd findet, dass wir ihm das Geld der RSV auskehren und er es zwei Wochen später auf unsere Rechnung für die Berufung zurückzahlen soll.

[...]
Wenn - wie hier - Aufwand und Ertrag nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen, würde ich den Mandanten blöd finden lassen, was er blöd finden möchte.
Das würde ich auch gerne :pfeif

Re: Anrechnung bei geändertem Umsatzsteuersatz

Verfasst: 11.02.2021, 14:37
von sh161
GLinux hat geschrieben:
11.02.2021, 10:56
Wir machen das eigentlich meistens so: MDT zahlt unsere Pauschale und bekommt alles, was die RSV (oder die Gegenseite) an unseren Kosten zahlt, weitergeleitet.
Aber dann ist die Zahlung der RSV für euch doch Fremdgeld und kann ohne Berücksichtigung des Steuersatzes angerechnet werden.
Zu buchen wäre dann FG-Eingang, (fiktiver) FG-Ausgang und Eingang auf Honorar mit jetzt 19 %.

Re: Anrechnung bei geändertem Umsatzsteuersatz

Verfasst: 11.02.2021, 15:09
von pitz
sh161 hat geschrieben:
11.02.2021, 14:37
GLinux hat geschrieben:
11.02.2021, 10:56
Wir machen das eigentlich meistens so: MDT zahlt unsere Pauschale und bekommt alles, was die RSV (oder die Gegenseite) an unseren Kosten zahlt, weitergeleitet.
Aber dann ist die Zahlung der RSV für euch doch Fremdgeld und kann ohne Berücksichtigung des Steuersatzes angerechnet werden.
Zu buchen wäre dann FG-Eingang, (fiktiver) FG-Ausgang und Eingang auf Honorar mit jetzt 19 %.
Guter Punkt. Wenn die "Anrechnung" nur bedeutet, dass das Geld der RSV mit der Pauschalforderung verrechnet wird, ist der Steuersatz ja tatsächlich unherheblich.

Also:

Pauschale 2.000
USt (19%) 380
Total 2.380
abzl. Zahlung RSV
Endbetrag