Mehrwertsteuer bei Zeithonorarabrechnung

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un79
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#1

27.01.2021, 10:06

Hallo zusammen,

wir haben hier einen Mandanten, der sich über die Mehrwertsteuer in unserer Rechnung aufregt und eine neue Rechnung erfragt. Hier der Fall:

Wir rechnen auf Stundenbasis ab und die Angelegenheit ist noch nicht beendet. Wir haben ihm im Januar eine Rechnung für den Zwischenzeitraum 01.07.2020 bis Mitte Januar 21 geschickt mit 19 %. Der Mandant möchte jetzt, dass wir ihm die Rechnung von 01.07.20-31.12.2020 mit 16 % neu schicken und die Leistung vom Januar in einer neuen Rechnung Mitte des Jahres 2021 zusenden. Sprich eine halbjährliche Abrechnung. Wir haben aber in unserer Vergütungsvereinbarung keine Zeitintervalle vorgesehen. Wir rechnen ab, wenn die Chefin es verfügt. Wir würdet ihr argumentieren, dass er die Rechnung so zu zahlen hat, wie wir ihm diese geschickt haben. Wir haben ihm bereits geschrieben, dass unsere Rechnung nur eine Zwischenrechnung ist, da das Mandat noch nicht beendet ist. Das akzeptiert er nicht.

Vielen Dank!
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Lämmchen
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#2

27.01.2021, 10:29

Wir rechnen nach den eigentlichen Zeiträumen ab. Die Leistungen bis einschließlich 31.12. bekommen bei uns 16 % USt. Bei der Zeitabrechnung kommt es doch nicht wirklich auf die Beendigung des Rechtsstreits an. Leistungszeitraum war halt der Zeitraum bis zum 31.12.
Liebe Grüße

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