Hallo,
wenn der Mandant einen Vorschuss auf die außergerichtlichen RA-Kosten gezahlt hat, rechne ich den dann brutto oder netto auf die Endabrechnung an? Oder ist das egal, weil das Ergebnis jedenfalls gleich ist?
Bsp: Vorschuss 1.000 Euro netto + 119 Euro USt = 1.119 Euro brutto
Endabrechnung 1:
2.000 Euro
abzüglich Nettovorschuss 1.000
Zwischenergebnis: 1000
+ 119 USt
Endbetrag: 1190
Oder Endabrechnung 2:
2000
+ USt 380 Euro
Zwischenergebnis: 2380 Euro
Abzüglich Vorschuss brutto: 1.190
Endbetrag: 1.190 Euro
Anrechnung Vorschuss netto oder brutto
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Das Ergebnis ist dann gleich, wenn bei beiden Rechnungen der gleiche Steuersatz gegolten hat. Sollte der Vorschuss bspw. aber nur mit 16 % USt versteuert worden sein, funktioniert Variante 2 ja gar nicht mehr.
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Ich zieh immer Netto von netto ab damit die Buchung im Aktenkonto richtig ist.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Okay, danke euch allen. Ich rechne nur ab und buche nichts, deswegen wusste ich nicht, welche steuerlichen und buchhalterische Folgen das hat
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
- Anahid
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Kannst Du aber dann nicht machen, wenn der Vorschuss mit 16 % gefordert wurde und letztendlich aber 19 % Mehrwertsteuer geschuldet werden, weil die Tätigkeit erst jetzt endet. Denn dann hast Du einen fehlenden Mehrwertsteuerbetrag. Da wäre ich - gerade zur jetzigen Zeit mit den unterschiedlichen Steuerbeträgen - vorsichtig.mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑20.01.2021, 09:51Ich zieh immer Netto von netto ab damit die Buchung im Aktenkonto richtig ist.
Und bevor hier wieder Fragen kommen, auch noch das Beispiel dazu:
Vorschuss 1.000,00 € + 16 % MwSt 160,00 € = 1.160,00 €
Endabrechnung ist aber mit 19 % zu stellen:
Gebühren gesamt (netto) 2.500,00 € + 19 % MwSt 475,00 € = 2.975,00 €.
Zieht man jetzt die 1.000,00 € von den Gebühren ab, verbleiben 1.500,00 € die mit 19 % versteuert werden = 285,00 €.
Ans Finanzamt werden damit nur 160,00 € (MwSt aus Vorschuss) + 285,00 € = 445,00 € abgeführt anstatt der geschuldeten 475,00 € und damit 30,00 € zu wenig. Das könnte bei einer Steuerprüfung durchaus Probleme geben.
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Bei 16 / 19 % gebe ich Dir recht, das war aber nicht Bestandteil der AusgangsfrageAnahid hat geschrieben: ↑22.01.2021, 09:52Kannst Du aber dann nicht machen, wenn der Vorschuss mit 16 % gefordert wurde und letztendlich aber 19 % Mehrwertsteuer geschuldet werden, weil die Tätigkeit erst jetzt endet. Denn dann hast Du einen fehlenden Mehrwertsteuerbetrag. Da wäre ich - gerade zur jetzigen Zeit mit den unterschiedlichen Steuerbeträgen - vorsichtig.mrsgoalkeeper hat geschrieben: ↑20.01.2021, 09:51Ich zieh immer Netto von netto ab damit die Buchung im Aktenkonto richtig ist.
Und bevor hier wieder Fragen kommen, auch noch das Beispiel dazu:
Vorschuss 1.000,00 € + 16 % MwSt 160,00 € = 1.160,00 €
Endabrechnung ist aber mit 19 % zu stellen:
Gebühren gesamt (netto) 2.500,00 € + 19 % MwSt 475,00 € = 2.975,00 €.
Zieht man jetzt die 1.000,00 € von den Gebühren ab, verbleiben 1.500,00 € die mit 19 % versteuert werden = 285,00 €.
Ans Finanzamt werden damit nur 160,00 € (MwSt aus Vorschuss) + 285,00 € = 445,00 € abgeführt anstatt der geschuldeten 475,00 € und damit 30,00 € zu wenig. Das könnte bei einer Steuerprüfung durchaus Probleme geben.
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Wenn aber da steht, dass Du immer netto von netto abziehst, dann war ich der Auffassung, dass das klargestellt werden muss.
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Trotzdem musst Du aufpassen, dass Du nicht mehrere Rechnungen über denselben MWSt-Betrag hast. Am besten zieht man Nettobetrag und USt separat ab. Z.b. so (ist bei mir jetzt eine VKH-Berechnung, Vorschuss waren VG und TG mit 19%, in der Abschlussrechnung nur noch die EG, aber insgesamt 16%. Das erste was mir über den Weg lief, aber ich denke das Prinzip ist klar):
Gegenstandswert: 3.000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG
261,30 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG
241,20 €
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG
201,00 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
20,00 €
Summe netto
723,50 €
16% MWSt Nr. 7008 VV RVG
115,76 €
Gesamtbetrag
839,26 €
abzgl gezahlt netto
./. 522,50 €
abzgl gezahlt Umsatzsteuer 19%
./. 99,28 €
Restlicher Gesamtbetrag
217,48 €
Der restliche Gesamtbetrag enthält einen Nettobetrag von 201,00 € und Umsatzsteuer in Höhe von 16,48 €.
Gegenstandswert: 3.000,00 €
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG
261,30 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG
241,20 €
1,0 Einigungsgebühr Nr. 1003 VV RVG
201,00 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG
20,00 €
Summe netto
723,50 €
16% MWSt Nr. 7008 VV RVG
115,76 €
Gesamtbetrag
839,26 €
abzgl gezahlt netto
./. 522,50 €
abzgl gezahlt Umsatzsteuer 19%
./. 99,28 €
Restlicher Gesamtbetrag
217,48 €
Der restliche Gesamtbetrag enthält einen Nettobetrag von 201,00 € und Umsatzsteuer in Höhe von 16,48 €.