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Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 08.07.2015, 13:00
von 13
Und woraus soll sich das ergeben? :kopfkratz

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 08.07.2015, 13:28
von Adora Belle
Sagt die Kommentierung, für Auslagen anlässlich von Geschäftsreisen. Steht im Gerold bei 7003 Rn.77, mit Fußnote zu weiteren Kommentaren. Lässt sich m.E. nicht grds auf Trinkgelder übertragen. Und dieses hier war ja nun auch nicht grad üblich, oder?

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 08.07.2015, 13:32
von Pitt
Ich nehme an, der Beitrag bezieht sich hierauf:
http://www.roedl.de/themen/trinkgeld-versteuern

Als Mandant würde ich den RA fragen, woraus sich der Rechtsanspruch des Kurierfahrers auf ein Trinkgeld ergibt und weshalb das Trinkgeld in genau dieser Höhe angemessen ist. Sicher ist es eine nette Geste, einen wartenden Kurierfahrer noch ein paar Euronen zu spendieren, aber ich sehe keinen gesetzlichen Anspruch auf ein "Wartegeld". Genau so gut hätte der RA dem Kurierfahrer auch einen Kaffee oder eine Tafel Schoki spendieren können.

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 08.07.2015, 16:30
von 13
Meine Frage bezog sich auch gerade im Hinblick auf Trinkgelder. Eine Übertragung der Fundstellen hierauf halte ich weiterhin ebenso bedenklich wie eine Berücksichtigung von Trinkgeldern dem Grunde nach.

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 08.07.2015, 17:20
von Adora Belle
Es geht in der Kommentierung ja um Trinkgelder, aber eben um solche, die anlässlich einer Geschäftsreise anfallen. Darum steht das auch in allen Kommentaren bei 7003.

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 08.07.2015, 17:25
von Tripsdrille_2
Ich würde außerhalb von Geschäftsreisen gezahlte Trinkgelder unter § 670 BGB fassen. Wenn im Rahmen der Kommentierung zu § 670 BGB sogar Aufwendungen wie Schmiergeldzahlungen, Bestechungsgelder, etc. diskutiert werden (die unzweifelhaft von der Rechtsordnung missbilligt werden und daher im Ergebnis doch nicht nach § 670 BGB zu ersetzen sind), muss § 670 BGB erst recht sozialadäquate Zahlungen wie Trinkgelder erfassen, sofern der Rechtsanwalt sie den Umständen nach für erforderlich halten durfte.

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 16.05.2019, 09:26
von Geniesserin
Ich greife den Fred nochmal auf und frage mal in die Runde, wir ihr das mit den Auskunftskosten für das Vollstreckungsportal macht.
Die Rechnung wird ja auf den Anwalt ausgestellt, weil nur dieser darin für Andere Einsicht nehmen kann. Versteuert ihr dann die 4,50 € auch oder behandelt ihr es als Gerichtskosten und damit nach der MwSt.?

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 16.05.2019, 09:43
von Anahid
Nein, das sind keine Gerichtskosten. Das ist wie bei Kosten für eine Akteneinsicht......Auslagen die entstanden sind, aber nicht durch den Mandanten selbst hätten erbracht werden können (er kann weder eine Akteneinsicht beantragen, noch kann er Einsicht ins Vollstreckungsportal nehmen). Ich buch das als Honorarauslage. Ist also an den Mandanten mit Mehrwertsteuer weiterzuberechnen.

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 16.05.2019, 10:22
von Geniesserin
Anahid hat geschrieben:
16.05.2019, 09:43
Nein, das sind keine Gerichtskosten. Das ist wie bei Kosten für eine Akteneinsicht......Auslagen die entstanden sind, aber nicht durch den Mandanten selbst hätten erbracht werden können (er kann weder eine Akteneinsicht beantragen, noch kann er Einsicht ins Vollstreckungsportal nehmen). Ich buch das als Honorarauslage. Ist also an den Mandanten mit Mehrwertsteuer weiterzuberechnen.
Danke für die fixe Antwort.

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 13.12.2021, 09:23
von AliceAzubiReFa
Hallo, ich hoffe ich bin mit meiner Frage im richtigen Thread:

Es geht um Auslagen bzw. die Pauschale 7002 VVRVG. Die GS hat eine KfA gestellt und darin natürlich die 20€ Pauschale abgerechnet. Nun haben sie zusätzlich die Kurierkosten für die Zustellung der Klage an das Gericht als Auslage mit geltend gemacht.
Ich dachte eigentlich sowas wird von der 7002 gedeckt, oder wie ist das?

Vielen Danke euch schon einmal für eure Antworten