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Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 02.07.2015, 15:55
von tiko73
Danke, AB, dann schau ich mir das mal an und werde dann mal meine Steuerfachtante entsprechend informieren. Wobei mich eh wundert, dass ihr das jetzt bei der FiBu für Mai aufgefallen ist, weil wir hier die Akten eigentlich schon länger so abrechnen :-)

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 02.07.2015, 16:04
von skugga
Hier noch ein Link, da gibts auch noch eine Entscheidung vom BGH und die olle Verfügung von der OFD Karlsruhe:

http://www.haufe.de/recht/weitere-recht ... 76608.html

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 02.07.2015, 16:07
von tiko73
Danke auch dir, skugga. Mal gucken, ob ich es noch vor ihrem Urlaub schaffe, sie "aufzuklären" :-)

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 02.07.2015, 20:11
von Soenny
Im Zweifelsfall soll sie mal bei dem für euch zuständigen Finanzamt anrufen, die erklären ihr das und werden ihr dann auch sicher sagen, daß sie ihre Prüfung vielleicht noch einmal machen soll, weil das Ding soooooo einen langen Bart hat, daß es mehr als verwundert, daß man darüber immer noch diskutieren muß :augenreib :lol:

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 02.07.2015, 23:03
von 13
Soenny hat geschrieben:Im Zweifelsfall soll sie mal bei dem für euch zuständigen Finanzamt anrufen, die erklären ihr das und werden ihr dann auch sicher sagen, daß sie ihre Prüfung vielleicht noch einmal machen soll, weil das Ding soooooo einen langen Bart hat, daß es mehr als verwundert, daß man darüber immer noch diskutieren muß :augenreib :lol:
Dazu dann noch der Spruch mit dem ebenso langen Bart:
Einige lernen es nie - andere noch viel später... 68

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 03.07.2015, 08:55
von vinya
Hallo zusammen,

ich brauch mal schnell Hilfe...

Wir hatten vor einigen Wochen einen SS per Kurier ans Gericht liefern lassen. Habe also (Stundenhonorarbasis)

Honorar
Kurierkosten netto
ZwiSu
19% USt
Summe

berechnet. Weil die Mandanten aber so lahm mit Antworten waren, musste der Kurier hier ne knappe Stunde warten und hat dafür von meiner Chefin Trinkgeld bekommen. Nun soll ich das auf die Honorarrechnung an die Mandanten setzen.

Frage, rechne ich auf das Trinkgeld USt. drauf oder schreib ich es unten drunter? :?:

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 03.07.2015, 12:40
von 13
Mal ehrlich, ich finde es schon befremdlich, Trinkgeld in Rechnung zu stellen. Das ist eine freiwillige Großzügigkeit der Chefin, mehr nicht.

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 03.07.2015, 13:04
von Adora Belle
Find ich auch seltsam. Außer, der Mandant hat gesagt - gebense dem mal ein Trinkgeld, weil er so lang auf mich warten muss.

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 06.07.2015, 13:36
von vinya
Naja, MIR braucht ihr das ja nicht zu sagen... ;)

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 08.07.2015, 12:55
von Tripsdrille_2
Grundsätzlich fällt unter den Begriff der Auslagen auch ein angemessenes Trinkgeld (z. B. bei Taxifahrt). Dieses Trinkgeld kann dem Mandanten durchaus in Rechnung gestellt werden. Bei der Taxifahrt ist es im Regelfall einfacher, da die meisten Taxler das gezahlte Trinkgeld im Gesamtrechnungsbetrag auf der Quittung nicht gesondert ausweisen.

Voraussetzung für die Inrechnungstellung des Trinkgeldes ist, dass es üblich und angemessen war. Ob aus dem Trinkgeld zunächst die Umsatzsteuer herauszurechnen ist, hängt davon ab, ob das Trinkeld an einen Unternehmer (dann muss die USt erstmal herausgerechnet werden = netto) oder aber an einen Arbeitnehmer erfolgte (dann ist auf das Trinkgeld keine Umsatzsteuer angefallen und es muss auch nichts herausgerechnet werden; brutto = netto). Dann wird alles wie üblich netto in der Rechnung aufgelistet und am Ende 19 % Umsatzsteuer draufgehauen (unabhängig davon, ob in dem Trinkgeld vorher 19 % oder nur 7 % USt enthalten waren).

Zusammengefasst zur eigentlichen Frage: auf das Trinkgeld berechnet der Anwalt auch seine eigene Umsatzsteuer, da es sich um eine Auslage handelt und nicht um einen durchlaufenden Posten.