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Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 13.10.2011, 14:26
von Soenny
Kein Problem ;) Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, daß wir das mal hatten ;)

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 14.02.2012, 20:27
von Master24
Während eines gerichtlichen Verfahrens haben wir einen HR-Auszug online eingeholt und den sagenhaften Betrag von 4,50 EUR an für uns umsatzsteuerfreien Gebühren dafür gezahlt. In meinem KFA (§ 103 ZPO) mache ich diesen Betrag mit 19 % Umsatzsteuer, d. h. weiteren ~0,86 EUR mehr, geltend.

Die Rechtspflegerin am AG Würzburg setzt den Betrag ab, ohne dieses Vorgehen im Beschluss näher zu begründen. Auf die hiergegen gerichtete (und auf die fehlende Umsatzsteuer gestützte) Erinnerung wird in einem Schreiben quasi "nachbegründet," die Absetzung erfolgte, da die Kosten nicht nachgewiesen seien. Auf den Nachweis, nämlich die von mir eingereichte Rechnung, dem Sammelkostenbeleg und einem Kontoauszug hin will sie der Erinnerung gleichwohl nicht abhelfen mit der Begründung, dass es sich um einen durchlaufenden Posten handele (mit Verweis auf den Aufsatz von Christian Sterzinger [ist der vielleicht Würzburger? ^^ kenn ihn nicht] in NJW 2008, 1254).

Hierauf habe ich eine ausführliche weitere Stellungnahme verfasst. Nach § 10 Abs. 1 S. 6 UStG liegt ein durchlaufender Posten doch nur dann vor, wenn der Rechtsanwalt lediglich Mittelsperson des Geschäfts ist, er selbst weder Gläubiger noch Schuldner des verauslagten Betrages ist (vgl. auch so Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vom 15.08.2007, S 7200; DB 2007, 1950, Nr. 36; DB 2007, 2118, Nr. 39). Der RA wird aber durch § 7b JVKostO beim Einholen eines HR-Auszuges zum Kostenschuldner bestimmt. Zwischen ihm entstehen dabei unmittelbare Rechtsbeziehungen mit der Auskunftsstelle (vgl. BFH, Urteil vom 24.02.1966, V 135/63, BStBl. III S. 263). Die Rechtsverhältnisse zwischen Anwalt und Auftraggeber sind in diesem Fall unerheblich (vgl. BFH, Urteil vom 02.03.1967, V 54/64, BStBl. III S. 377).

Demnach wäre es also erforderlich, dass eine Kosten- oder Gebührenordnung den Auftraggeber, also den Mandanten, zum Kostenschuldner bestimmt, um einen „durchlaufenden Posten“ erst möglich zu machen (vgl. Urteil des BFH vom 24.08.1967, V 239/64, BStBl. III S. 719; Absch, 152 UStR m. w. N.). Kennen wir doch auch so z. B. von § 22 Abs. 1 GKG, nachdem Kostenschuldner des Verfahrens derjenige ist, der es beantragt.

Dem ist bei dem HR-Auszug aber ja gerade nicht so, Kostenschuldner ist laut Kostenordnung allein der Anwalt. Es handelt sich somit nicht um einen durchlaufenden Posten, sondern um eine gegenüber seinem Mandanten mit Umsatzsteuer zu belegende Nebenleistung (vgl. Umsatzsteuer-Anwendungserlasss vom 01.10.2010, BStBl. I S. 846, Ziff. 3.10, Abs. 5).

Die Erinnerung wurde nunmehr richterlich gebühren- wie erstattungsfrei zurückgewiesen. Mit Verweis auf den (meines Erachtens im Punkt der Handelsregisterauszüge falsch liegenden) Aufsatz von Sterzinger in NJW 2008, 1254.

Da keine grds. Bedeutung beigemessen wird, ist hiergegen leider auch schon nichts weiter mehr zu machen - höchstens ne süffig nervige "Gegenvorstellung."

Sind meine ganzen Ausführungen dazu falsch gewesen?

Beste Grüße

Edit: Natürlich habe ich Sterzingers Aufsatz gelesen. Er sagt darin, dass es ja nach § 9 HGB jedermann gestattet sei, in das Handelsregister zu schauen und es sich daher um einen durchlaufenden Posten handeln muss.

Ganz ganz ganz ganz ehrlich? Überzeugt mich mal überhaupt nicht!

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 19.02.2013, 14:36
von 148
wie macht ihr dass, wenn ihr z. b. die Rechnung bekommt von einem Grundbuchauszug. Da ist die Steuer ja nicht ausgeschrieben. Bucht ihr das dann trotzdem mit 19 %?

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 18.10.2013, 18:31
von Pepsi
die wird immer noch OHNE MwSt. weiterberechnet

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 21.10.2013, 10:06
von Liesel
@Pepsi: Stimmt nicht.

http://www.frankfurter-anwaltsverein.de ... aenderung/" target="blank

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 21.10.2013, 10:13
von Pepsi
...gelesen: also ein normaler Grundbuchauszug wird nach GKG berechnet und den kann sich der Mdt auch selbst holen, das ist nun wirklich kein Grund. Hat da jemand nähere Infos?

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 21.10.2013, 10:33
von Pepples
Die EMA-Auskunft kriegt der Mdt bei berechtigtem Intersse auch selber, trotzdem ist es eine Honorarauslage. :roll:

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 21.10.2013, 10:50
von Anahid
Bei der EMA-Auskunft kann ich das aber umgehen, indem ich in der Anfrage klarstelle, dass die Auskunft namens, im Auftrag und für Rechnung des Mandanten gestellt wird. In dem Fall muss ich das nicht mehr versteuern.

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 21.10.2013, 10:50
von Pepsi
Ja, aber die GBA Gebühren sind GK und man teilt doch mit, für wen man die Auskunft braucht. Hm also das hatte ich damals so nicht mitbekommen.

Danke Anahid, dann sehe ich das ja nicht so ganz falsch

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 02.04.2014, 16:43
von bdrae
:wink1
Also ich habe gerade alle 22 Seiten und 219 Beiträge gelesen - und bin platt. :shock:
Und das Ergebnis ist: Wir sind uns einig, dass wir uns nicht in allem einig sind, oder? 8)

Dass auf die Übersendungspauschale (€ 12,00) noch die 19% drauf kommen, haben wohl fast alle akzeptiert. Nur wenn es um die EMA, HR-Auszug (elektronisch) geht, dann scheiden sich hier die Geister?

Wenn ich mal doof fragen darf: Warum wollen einige Kanzleien auf zB EMA-Gebühren keine USt berechnen und versuchen das zu umgehen, indem sie klarstellen, dass sie namens, im Auftrag und auf Rechnung des Mandanten handeln?
Ich möchte das nicht werten, es interessiert mich nur, was dahinter steckt! Evtl. ist es für mich deshalb nicht ganz klar, weil ich mit der Buchhaltung bei uns nix am Hut hab? :pfeif

Danke euch!! Bild