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Verfasst: 09.12.2009, 09:45
von Soenny
Ich behalte mir in Zukunft vor, diese Beiträge ersatzlos zu löschen dona01.

Du kannst gerne Ausführungen zu dem Thema machen, aber der bloße Verweis - und wie Skugga anmerkt - schon zum X-ten Mal ist wirklich überflüssig.

Verfasst: 09.12.2009, 10:20
von fränkin
ok, dann mach ichs so, dass, wenn bei ner EMA nichts wg. UST steht ich den Betrag so vom Schuldner verlange, dann stimmts auch mit dem Beleg überein. Nur wenn ich eine über RA-micro mache, wo dann auf der Rechnung die Ust mit drauf steht, rechne ichs dann raus.
Jetzt hab ichs gecheckt. Ich war schon so durcheinander, dass ich auf dem Bruttobetrag die Ust noch draufgerechnet hatte.... :oops:

Vielen Dank!

Verfasst: 09.12.2009, 10:34
von fränkin
So, hab anscheindend noch nicht alles kapiert.

Auch auf die Gefahr hin, dass ich manche jetzt wahrscheinlich mit diesem Theme nerve, nochmal ne Frage:

Wir haben online einen Handelsregisterausdruck eingeholt, kostet 4,50 €. In der Rechnung, die am Monatsende immer kommt steht nichts von Ust.
Ich habs immer so gehandhabt, dass ich, wenn ichs mit dem Mandanten abrechne, in der Rechnung vor der Mwst setze, damit dann noch 19 % draufkommen.
Wie mach ichs jetzt, wenn ich diesen Betrag ins Forderungskonto buchen will und der Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Buch ich da 4,50 € damit der Beleg passt oder 5.36 € (inkl. 19 %)?

Wenn diese Frage noch geklärt wäre, wär ich echt happy

Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 08.01.2010, 11:52
von saenty
Hallo Fränkin,
zu Deiner Frage, wie die Auslagen für den HR-Auszug bei nicht vorsteuerabzugsberechtigten Mandanten in das FoKo gebucht werden: mit Umsatzsteuer. Der Betrag mit Umsatzsteuer ist der Betrag, den der Mandant an uns bezahlen musste. Nachdem der Schuldner für die notwendigen Vollstreckungskosten aufkommen muss, muss er auch die dem Mandanten entstandene Umsatzsteuer erstatten!
Grüße saenty :D

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 21.11.2010, 10:48
von Hähnchen7
Hallo. Wir haben uns einen Dolmetscher für einen Besuch in der JVA genommen. Diese kosten sind in der Rechnung des Dolmetschers mit MwSt ausgewiesen. Wie stelle ich diese jetzt dem Mandanten in Rechnung? Kosten + MwSt aus Rechnung und noch mal MwSt drauf?
Wie sieht es aus, wenn wir für den Mandanten eine Forderung begleichen (gegen Mdt wurde vollstreckt) und die Forderung / verauslagten Betrag dem Mandanten dann in Rechnung stellen, mit MwSt??
Danke euch

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 25.05.2011, 16:49
von bürodrache
entschuldigt wenn ich hier falsch bin, aber ....

..... wie schauts mit GV kosten oder sonstigen kosten in eigener sache aus?
darf/muss ich dort auch Mwst im ZV antrag draufrechnen???
die gebühren, die ich ja über diese ZV einnehme ist ja ohne UST.

danke

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 25.05.2011, 16:55
von Soenny
GVZ Kosten OHNE USt., Gebühren in eigenen Sachen OHNE USt.

Findest du aber auch ganz oft hier im Forum, wenn du mal über die Suchfunktion guckst ;)

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 13.10.2011, 14:14
von Pepsi
Hallo,

habe da auch mal ne Frage aufgrund eines aktuellen Anlasses:

Wie ist es mit Taxi- und Hotelkosten die wir ja mit 7 % bezahlen. Das muss ich doch mit 19 % weitergeben oder nicht? Gericht hat die 12 % USt. abgesetzt ohne Grund

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 13.10.2011, 14:22
von Soenny

Re: Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

Verfasst: 13.10.2011, 14:24
von Pepsi
herzlichen Dank
nächstes Mal suche ich besser :-)

ich denke mal, das heißt auch, dass man 7 % rausrechnet und dann 19 % drauf (anders gehts ja bei uns nicht)