Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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Pepsi
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#221

02.04.2014, 16:51

Ööööhm also soweit ich weiß, sind wir uns hinsichtlich EMA schon einig. Im Gegenteil, die Auslagenpauschale war bisher streitig :mrgreen:

Umgehen deshalb, weil der Mandant / RS bemängelt, warum sie USt. zahlen soll...
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rena
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#222

04.09.2014, 11:03

Hallo, wir haben wir gerade einen Knoten im Kopf.

Unser Schriftsatz soll an ein Übersetzungsbüro geschickt werden, der würde ca. 278 € brutto dafür verlangen.

Ist das jetzt ein durchlaufender Poste oder nicht bzw. muss hier als Rechnungsempfänger der Mdt. oder wir eingetragen sein und dann Steuer nochmal auf den Bruttobetrag evtl. aufschlagen??? :?
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Pepsi
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#223

04.09.2014, 11:09

nein, nicht auf den Bruttobetrag, immer auf den Nettobetrag. Und wir berechnen Übersetzungskosten immer umsatzsteuerpflichtig an den Mdt weiter.
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rena
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#224

04.09.2014, 12:12

Hmmm, aber in der Rechnung ist ja die Umsatzsteuer schon mit ausgewiesen vom Übersetzungsbüro. Die nehme ich dann quasi trotzdem als die Weiterberechnung? Dann müssten wir in der Rechnung drin stehen auch oder?

Bei der AVP ist es ja anders, da hat man die Pauschale von 12 €, nimmt das als Nettobetrag und und rechnet hier dann die Steuer dazu und bucht auf Gebühren 14,28 € als Honorarauslagen.
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Pepsi
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#225

04.09.2014, 13:57

bei den Übersetzungskosten ist es genauso, du bezahlst sie brutto, nimmst sie aber nur netto in deine Rechnung als Honorarauslage und das programm rechnet dann die mwst drauf
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#226

05.09.2014, 05:16

Man kann nur dann mit MWST ausweisen, wenn die erhaltene Rechnung auch MWST ausweist.
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Soenny
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#227

05.09.2014, 05:48

Wenn du die anderen 22 Seiten gelesen hast, wirst du deine Meinung - die falsch ist - revidieren ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#228

05.09.2014, 22:47

:mrgreen:
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tiko73

#229

02.07.2015, 15:14

Jetzt moniert mir meiner Steuerfachtante doch tatsächlich, dass ich die 12 € für die AE vor die Steuer gesetzt habe und dann USt. drauf berechne.

Hat vielleicht jemand zufällig einen Link oder Urteil oder so zur Hand (die Fundstellen auf der 1. Seite sind ja aus 2007, vielleicht gibts noch aktuelleres?), damit ich ihr mehr sagen kann als "ich habs aber richtig gemacht"?
Sonst muss ich mich doch noch durch die 22 Seiten hier durchwühlen :-(
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Adora Belle
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#230

02.07.2015, 15:50

OLG Naumburg aus 2008, mit ein bissel Literatur: http://burhoff.de/insert/?/burhoff/rvginhalte/600.htm

Grds wird man aber nix aktuelles finden, weil das Thema nun mal seit damals kein Thema mehr ist. Oder sein sollte.
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