Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
Sanne

#181

27.08.2008, 12:04

Perle hat geschrieben:Danke für deine Antwort. Bei gewerblichen Mandanten war mir schon klar, dass ich dann nur netto vom Schuldner verlange. Ansonsten müsste ich wohl schon MWSt draufrechnen, denke ich. Ich werde jetzt einfach mal ZV-Kosten festsetzen lassen in einer Sache und mal schaun, was der Rechtspfleger dazu sagt. Die GVZs machen mal so, mal so.
:andiearbeit
Ich lasse auch gerade für einen PfÜB Kosten festsetzen. Darin ist eine EMA enthalten, Gebühr 4,80 EUR zzgl. MWST, gesamt 5,71 EUR. Ich habe es so gemacht, dass ich unsere Rechnung an den Mandanten, in der die MWST erhoben wird, in Kopie mitgeschickt habe.

Wir bekommen übrigens nie eine Rechnung von der Gemeinde, sondern schicken einen Verrechnungsscheck mit. Bisher habe ich immer nur die Kopie des Schreibens, in dem der Verrechnungsscheck erwähnt wird mitgeschickt, und die Mitteilung der neuen Anschrift durch die Stadt.

Werde berichten, ob der Rechtspfleger das so anerkannt hat, oder ob er die MWST von 0,91 EUR abzieht.

Schreib mal, wie es bei Euch läuft, Perle.


Edit: gerade bekomme ich einen PfüB zurück, bei dem ich einen Handelsregisterauszug angefordert hatte, um den Geschäftsführer der GmbH, bei der der Schuldner beschäftigt ist, festzustellen.

Im Forderungskonto habe ich 5,36 EUR wie folgt gebucht: "Justizverwaltungsgebühr für Abruf aus dem elektr. Handelsregister § 2 Abs. ! JVKostO 4,50 EUR zzgl. gesetzl. MWST 19%"

Außerdem hatte ich die Rechnung an den Mandanten, in der die Mehrwertsteuer erhoben wurde, in Kopie mit an das Gericht geschickt. Es gab keine Beanstandungen; PfÜB wurde antragsgemäß erlassen!
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Strubbel
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#182

27.08.2008, 21:39

Nachdem ich das Thema kürzlich nochmal gegoogelt hab, wollte ich euch die interessanten drei Links nicht vorenthalten (falls die irgendwo in den letzten 19 Seiten schon mal vorkommen, verzeiht mir ;)):

http://www.rak-koeln.de/index.php?index ... d=1&id=875 (S. 38 - 39)

http://www.rak-sachsen-anhalt.de/cms2/i ... teuern.pdf

http://www.brak.de/seiten/pdf/steuern/B ... ni2007.pdf
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Bibi
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#183

28.08.2008, 16:07

Hallo Ihr Lieben,

ich muss mich jetzt endlich mal intensiv mit dem Thema Umsatzsteuer auf Auslagen befassen und hab meinem Cheffe versprochen, dass ich dann auch bald endlich "richtig" abrechnen werde.

Nun mal ne Frage - vorausgesetzt ich kapiere auf welche Auslagen die USt genommen wird und auf welche nicht, was bei meinem vollen kleinen Kopf gar nicht so einfach ist - kann ich das dann ab sofort machen, also z. B. alle Rechnungen die ich ab morgen schreibe sind dann mit USt auf Auslagen, oder muss ich vorher in der Buchhaltung noch irgendwie was umstellen????

Vielleicht kann mir da Jemand von Euch helfen der evtl. auch RA-MICRO hat.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
UschiR

#184

28.08.2008, 16:14

Also umstellen, musst du eigentlich nix. Wir haben hier nur neue Kostenkonten eingerichtet, z.B. Recherchekosten, Aktenversendungspauschale etc.. Da die Auslagen ja nunmehr bei Bezahlung der Rechnung nicht mehr in der Akte gebucht werden müssen, sondern direkt in den Kosten!

Kenne aber auch welche, die sagen, dass sind sonstige Kosten oder so...! Liegt also ganz in deinem Ermessen. Ich finds halt mit mehreren verschiedenen Konten übersichtlicher.

Ich trage die entstehenden Kosten in der Akte dann nur im Kostenblatt ein, damit sie auch ja bei der Rechnung nicht vergessen werden!

Das wäre eigentlich alles.
Sanne

#185

21.10.2008, 16:02

Hallo,

nachdem ich diesen Thread gelesen hatte, waren wir in der Kanzlei auch so verfahren, Mehrwertsteuer auf die hier genannten Auslagen zu erheben.

Kürzlich hat eine RSV abgelehnt, die Mehrwertsteuer für die Aktenversendungspauschale zu begleichen.

Die zuständige Dame sagte mir, dass sei Anweisung "von oben" und schickte mir einen Packen Gerichtsentscheidungen sowie einen Aufsatz von Dr. Markus Schäpe, München aus DAR-Service 2/2008: Steuerrechtliche Probleme bei der Aktenversendungspauschale

Tenor der ganzen Schriftstücke: Soweit der Anwalt ausdrücklich NAMENS und im AUFTRAG seiner Mandanten Akten oder EMA-Auskünfte anfordert sind die Kosten hierfür als "durchlaufende Posten" zu behandeln, also umsatzsteuerfrei.

Zugleich wurde uns noch ein Rundschreiben der RA-Kammer Karlsruhe (4/2007) übermittelt, empfiehlt ebenfalls, so vorzugehen.

"Eine gebührenpflichtige Anfrage sollte jeweils im Namen des Klienten erfolgen ... Außerdem ist auf jeden Fall zu empfehlen, die entsprechenden Gerichtskosten und Gebühren nicht aus eigenen Mitteln zu bestreiten, sondern diese zuunächst einmal beim Mandanten anzufordern, um sie dann "im Auftrag des Mandanten" an die zuständige Stelle weiterzuleiten."


Wir machen das in der Kanzlei jetzt auch wieder so.


PS: Gibt es eine Kanzlei, die eine Finanzamtsprüfung hatte und nicht erhobene Mehrwertsteuer für Auslagen nachzahlen musste?
zenzi75
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#186

11.11.2008, 14:17

zu diesem Thema würde ich auch gerne meinen :senf

Wir haben das bisher auch immer so gehandhabt, daß wir EMAs, etc. immer als durchlaufende Posten OHNE Mwst. gebucht haben, bisher hat unser Steuerberater dazu auch nichts anderes gesagt und ich denke mal, daß der das ja wohl am besten wissen sollte, wie es die Finanzämter gerne hätten...

und wir werden es - bis eine anderslautende gerichtliche Entscheidung dazu vorliegt - auch nicht anders handeln...
teufelchen901
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#187

31.12.2008, 12:01

Hallo Allezusammen,

ich brauche mal ganz dringend Eure Hilfe, und zwar habe ich in einer Strafsache einen Vergütungsfestsetzungsantrag gestellt. In diesem habe ich die Aktenversendungspauschale als Honorarauslage mit Umsatzsteuer reingenommen.

Jetzt kam vom Gericht zurück:

"Des Weiteren sind die Honorarauslagen in Höhe von 12.00 Euro für die Aktenversendungspauschale umsatzsteuerfrei."

Irrt sich der Rechtspfleger oder habe ich Mist gebaut, denn mit den Honorarauslagen bin ich noch nicht ganz so fit.

Gruß Nicole
zenzi75
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#188

02.01.2009, 09:00

Erst einmal wünsche ich ein frohes neues Jahr!

Zum Thema Auslagenpauschalen mit oder ohne Mwst. scheiden sich überall die Geister. Die einen bezahlen das ohne Murren, wie ich hier gelesen habe, und andere streiken bei diesem Thema. Ich selbst bin immer noch der Meinung, daß Aktenversendungspauschalen ohne Mwst. in Rg. zu stellen sind. Aber wahrscheinlich kommen jetzt gleich mind. 10 andere Leute, die das Gegenteil behaupten. Also das wird wohl noch eine Weile ein Streitpunkt bleiben.

Ggfs. ruf den Rpfl. mal an und frage ihn nach der Gesetzesgrundlage, auf die er sich stützt.
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#189

02.01.2009, 10:29

Hallo Zenzi75,

vielen Lieben Dank für Deine Antwort, werde mal schauen ob ich den Herrn Rechtspfleger erreiche.

Lieben Gruß Nicole

Ich wünsche natürlich auch jedem ein frohes neues Jahr, mit viel Glück und Gesundheit!
JonesJess
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#190

02.01.2009, 11:24

Wir stellen die Aktenversendungspauschalen auch ohne Mwst. in Rechnung.

Es wurde bisher auch immer so gehandhabt, dass diese Kosten den GK gleichzusetzen sind und somit keine Mwst. anfällt.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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