Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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romex
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#1

18.09.2007, 22:43

Hallo Ihr,

aufgrund meines Enders-Seminars in der letzten Woche sind einige von uns Teilnehmern ein bisschen vom Glauben abgekommen. Es ging um die Auslagen, die wir ja üblicherweise sowohl im Notariat als auch im Anwaltsbereich haben.

Kurz und knapp:

Die Posten, bei denen der Mandant Kostenschuldner ist (und nicht der Rechtsanwalt), müssen auch auf den Mandanten ausgestellt werden. Diese „Auslagen“ sind durchlaufende Posten. Dazu gehören:

- Gerichtskosten,
- Gerichtskostenvorschüsse und
- Gerichtsvollzieherkosten.

Die Post, die der Anwalt im Interesse des Mandanten getätigt haben und die den Rechtsanwalt als Kostenschuldner ausweisen (weil der Mandant entsprechende Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann) sind keine durchlaufenden Posten sondern umsatzsteuerpflichtig. Dazu gehören zum Beispiel:

- Gerichtsgebühren für Grundbuchauszüge,
- Gerichtsgebühren für Handelsregisterauszüge,
- Aktenversendungspauschalen,
- Kosten für EMA-Anfragen,
- Kosten für Anfragen beim Gewerbeamt.

Der Rechtsanwalt oder Notar hat bei Weiterberechnung dieser Ausgaben an den Mandanten (oder RS) die Umsatzsteuer hierauf anzusetzen.

Das heißt:

Bisher haben wir unsere Kostennoten berechnet nach Gebühren, Auslagen, Mehrwertsteuer, Ist-Gleich und dann zzgl. Verauslagter Kosten … blablabla.

Das ist FALSCH! Wir müssen in diesem Fall berechnen: (Beispiel für Berlin)

Gebühren……. EUR
Auslagen (meist ja Pauschale) ….. EUr
Verauslagte Kosten EMA-Anfrage 3.10 EUR
Und dann erst die Mehrwertsteuer …. EUR
Gesamtbetrag ….. EUR

Dann kommen wir hier in Berlin ja auch auf unsere 3,69 EUR gesamt, die wir verauslagt haben, verursachen unserem Mandanten aber keinen Mehrwertsteuerschaden!!!

Für alle zum Nachlesen: Bohnenkamp, JurBüro 2007, Heft 10 und 11;

Schons in AnwBl 2007, 618;
Schons in AnwBl 2007, 369,
Schons in AGS 2007, 109,
Schons, Kammermitteilungen der RAK Düsseldorf 2007, 48,
Henke in AnwBl 2007, 224,
Weis in AnwBl 2007, 529,
Bohnenkamp, Kammerreport RAK Hamm 2007, Nr. 3, S. 13,
Bohnenkamp, JurBüro 2007, auch Heft 10 und 11



Ich gehe davon aus, dass einige von Euch genau wie ich und die anderen Teilnehmer an dem Enders-Seminar in Berlin in der letzten Woche, überrascht sind. Bisher haben die meisten von uns das wohl „falsch“ gemacht, weil wir am Ende der KoRe „zzgl. verauslagte Kosten blablabla geschrieben haben.

Weiterhin frohes Schaffen und ein ganz liebes Danke an die schnellen Antworter, wenn ich allein in Wald und Flur keine Ahnung habe….!!!

Liebe Grüße,

romex
Zuletzt geändert von romex am 06.08.2008, 08:46, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße,
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hexchen
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#2

19.09.2007, 06:55

Wenn du so abrechnest, wie in deinem Beispiel, zahlt dein Chef für jede EMA-Anfrage 0,59 EUR drauf, bei Grundbuchauszügen etc. entsprechend mehr.
StineP

#3

19.09.2007, 08:13

wenn wir dem Mandanten keinen zusätzlichen Steuerschaden zufügen wollen, dann müssen wir doch aber von den verauslagten Kosten den nettobetrag rausrechnen oder wie soll ich das verstehen?
Janin

#4

19.09.2007, 08:21

um ehrlich zu sein, verstehe ich das ganze auch nicht so richtig ...

beispiel: ema kostet 7,00 €, kanzlei hat diese verauslagt. kann ich jetzt hierauf noch die ust. verlangen?
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butterflybabe
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#5

19.09.2007, 08:23

@Janin: Genau das ist ja strittig, ob hierauf UST anfällt oder nicht.

Falls hier UST anfallen sollte, müsste man die 7,00 € Netto in die Rechnung nehmen und hierauf 19 % UST verlangen, auch wenn der Anwalt keine UST bezahlt hat.
Janin

#6

19.09.2007, 08:24

also habe ich das ganze doch richtig verstanden. finde es aber nicht richtig. wie handhabt ihr das in euren kanzleien?
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charly03
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#7

19.09.2007, 08:36

Sehe aber einen Unterschied zwischen z. B. EMA in Berlin und in "Anderswo".. In Berlin werden die Kosten extra ohne USt. ausgewiesen (auf der Mitteilung bzw. wenn man den Auftrag per Internet gibt). In anderen Städtchen (auf jeden Fall in kleineren Orten - so kenn ich das) steht immer ein Gesamtbetrag, ohne dass was von USt. bei steht.

In Berlin sehe ich also kein Problem, die Nettosumme der EMA vor der USt. zu nennen. Aber wie ist es bei den anderen, da würde man dann draufzahlen bzw. der Mandant.

Und wie auch schon jemand hier schrieb - weiß nicht mehr, wo und wer - bei Frau Halt haben wir im Seminar gelernt, dass das alles Schwachfug ist.

Ich habe es bisher weiterhin ohne USt. berechnet. Weiß nicht so recht, was ich von alledem halten soll.. :nachdenk
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
Janin

#8

19.09.2007, 08:41

das denke ich nämlich auch charly03.
StineP

#9

19.09.2007, 08:43

Genau..... Weil die Ämter auch keine USt erheben..

ich glaube, der Streitpunkt ist, dass wir quasi die Mehrarbeit versteuern. Oder?

Ich finde das (wie gestern schon erwähnt) Auch alles Bockmist. Jetzt fangen wir schon an, die Brutto/Nettoauslagen auseinanderzufriemeln, weil irgendwer geistreiches daher kommt und meint, die wären doch zu versteuern. Ich meine, ich kann (genauso wie GK) keine solche Auslagen versteuern, auf die ich nicht selbst bereits Steuern gezahlt habe (bei Fahrtkosten macht es für mich zB Sinn, das aufzuschlüsseln)...
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romex
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#10

19.09.2007, 08:57

:andiearbeit

Guten Morgen,

na da habe ich ja was ausgelöst! Ich muss mal kurz erwähnen, dass in der EMA hier Berlin sowohl der Netto- als auch der Bruttobetrag angegeben sind. Wir bezahlen doch darauf USt. Wenn Ihr woanders "nur" den Bruttobetrag von z.B. 7,00 EUR drauf habt, müsste man eben - laut Enders - die USt da rausziehen und dann am Ende wieder hinzurechnen.

Na klar ist das blöd, aber so muss es wohl gemacht werden. Bisher habe ich das auch noch nicht so praktiziert, werde das aber zukünftig bei diesen Auslagen so machen!

Also, alle die das als "Draufzahlen" verstanden haben, haben das falsch verstanden. Ihr müsst schon nachgucken, ob der von Euch verauslagte Betrag ein Brutto-Betrag ist!!!

Allen einen schönen Arbeitstag und bis bald,

Peggy
Liebe Grüße,
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