Habe gerade das selbe Problem. Haben einen KfA in einer Strafsache erhalten, in dem sie uns die 12,00 € nur ohne MWSt festsetzen. Kenn mich jetzt langsam echt nicht mehr aus. Unser Gericht bezahlt die MWSt ohne meckern, wie auch viele andere Gerichte. Seit einem Jahr berechnen wir jetzt hierauf die MWSt und nur ein paar Gerichte haben sich beschwert.
Unser Steuerberater hat auch nichts Gegenteiliges gesagt, dass dies falsch sei.
Ein schreckliches Thema, wie ich finde!!!!
Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen
- Steffi_1986
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Liebe Grüße
Steffi_1986
Steffi_1986
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Brauche nochmal schnell Rat:
Wenn eigener Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann ich der Gegenseite doch nicht die Umsatzsteuer aus unserer Kostennote in Rechnung stellen, oder ?!
Wenn eigener Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann ich der Gegenseite doch nicht die Umsatzsteuer aus unserer Kostennote in Rechnung stellen, oder ?!
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- Forenfachkraft
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Nein, kannst Du nicht.
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
(Albert Einstein)[/i][/b]
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(Albert Einstein)[/i][/b]
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Hallo!
Wie ist es eigentlich, wenn ich eine Forderungssache habe, in welcher der Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Wenn ich dann Auslagen z.B. EMA habe, bei der ich die Umsatzsteuer draufrechne, muss ich dann im Forderungskonto auch die Umsatzsteuer mit draufrechnen? Gibt es dann Probleme bei der Zwangsvollstreckung, wenn das Gericht dann meint, dass der Nachweis der EMA über 5,00 € lautet aber ich einen Betrag von 5,95 € ins Forderungskonto gebucht habe?
Aber wenn ichs nicht machen würde, würde ja dann der Mandant die Ust zahlen müssen und er würde sie ja nicht vom Finanzamt zurückbekommen.
Grüße
Wie ist es eigentlich, wenn ich eine Forderungssache habe, in welcher der Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Wenn ich dann Auslagen z.B. EMA habe, bei der ich die Umsatzsteuer draufrechne, muss ich dann im Forderungskonto auch die Umsatzsteuer mit draufrechnen? Gibt es dann Probleme bei der Zwangsvollstreckung, wenn das Gericht dann meint, dass der Nachweis der EMA über 5,00 € lautet aber ich einen Betrag von 5,95 € ins Forderungskonto gebucht habe?
Aber wenn ichs nicht machen würde, würde ja dann der Mandant die Ust zahlen müssen und er würde sie ja nicht vom Finanzamt zurückbekommen.
Grüße
-
- Forenfachkraft
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Also, soweit ich weiß, sind Auskünfte wie EMA immer umsatzsteuerbefreit und somit steuerfreie Auslagen. Darauf wird keine Umsatsteuer erhoben, also darfst du das so auch nicht ins Forderungskonto buchen! Dann meckert das Gericht
- Soenny
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Das stimmt so nicht! Auskünfte von supercheck.de z.B. enthalten Mehrwertsteuer
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
Empfehlung, lese mal das Kapitesl durchlaufende Posten in
http://www.rak-koeln.de/index.php?index ... d=1&id=977
Hier sind einie Hilfen mit Urteilsangaben.
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Hier sind einie Hilfen mit Urteilsangaben.
- nephele
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Ich habe neulich im Seminar gelernt, dass schriftliche EMS umsatzsteuerfrei sind und EMAs die man online bekommt und abfragt sind MIT umsatzsteuer zu berechnen...
Verkehrte Welt
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Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...
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Zitat Sheldon Cooper
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- Forenfachkraft
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Ok, das ist mir neu, wieder hier was gelernt (Ich werd immer schlauer dank euch ) Sie schreibt allerdings, dass sie nur einen Beleg über 5 EUR hat, da war ich jetzt mal davon ausgegangen, dass es sich um eine umsatzsteuerbefreite EMA handelt. Wenn da Umsatzsteuer drauf wäre, müsste die doch auf dem Beleg ausgewiesen sein, oder? Ich habe so eine Online-EMA noch nie gemacht. Wie sieht die Rechnung da aus?
- skugga
- Teilzeittrollin
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dona01, dadurch, dass dieser Link von Dir jetzt zum ca. drölften Mal gepostet wird, wird er weder spannender noch richtiger.dona01 hat geschrieben:Empfehlung, lese mal das Kapitesl durchlaufende Posten in
http://www.rak-koeln.de/index.php?index ... d=1&id=977
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Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.