Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
tiko73

#231

02.07.2015, 15:55

Danke, AB, dann schau ich mir das mal an und werde dann mal meine Steuerfachtante entsprechend informieren. Wobei mich eh wundert, dass ihr das jetzt bei der FiBu für Mai aufgefallen ist, weil wir hier die Akten eigentlich schon länger so abrechnen :-)
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#232

02.07.2015, 16:04

Hier noch ein Link, da gibts auch noch eine Entscheidung vom BGH und die olle Verfügung von der OFD Karlsruhe:

http://www.haufe.de/recht/weitere-recht ... 76608.html
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
tiko73

#233

02.07.2015, 16:07

Danke auch dir, skugga. Mal gucken, ob ich es noch vor ihrem Urlaub schaffe, sie "aufzuklären" :-)
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12223
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#234

02.07.2015, 20:11

Im Zweifelsfall soll sie mal bei dem für euch zuständigen Finanzamt anrufen, die erklären ihr das und werden ihr dann auch sicher sagen, daß sie ihre Prüfung vielleicht noch einmal machen soll, weil das Ding soooooo einen langen Bart hat, daß es mehr als verwundert, daß man darüber immer noch diskutieren muß :augenreib :lol:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#235

02.07.2015, 23:03

Soenny hat geschrieben:Im Zweifelsfall soll sie mal bei dem für euch zuständigen Finanzamt anrufen, die erklären ihr das und werden ihr dann auch sicher sagen, daß sie ihre Prüfung vielleicht noch einmal machen soll, weil das Ding soooooo einen langen Bart hat, daß es mehr als verwundert, daß man darüber immer noch diskutieren muß :augenreib :lol:
Dazu dann noch der Spruch mit dem ebenso langen Bart:
Einige lernen es nie - andere noch viel später... 68
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
vinya
Forenfachkraft
Beiträge: 162
Registriert: 05.12.2013, 09:38
Beruf: Sekretärin (RA-Kanzlei)
Wohnort: Köln

#236

03.07.2015, 08:55

Hallo zusammen,

ich brauch mal schnell Hilfe...

Wir hatten vor einigen Wochen einen SS per Kurier ans Gericht liefern lassen. Habe also (Stundenhonorarbasis)

Honorar
Kurierkosten netto
ZwiSu
19% USt
Summe

berechnet. Weil die Mandanten aber so lahm mit Antworten waren, musste der Kurier hier ne knappe Stunde warten und hat dafür von meiner Chefin Trinkgeld bekommen. Nun soll ich das auf die Honorarrechnung an die Mandanten setzen.

Frage, rechne ich auf das Trinkgeld USt. drauf oder schreib ich es unten drunter? :?:
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#237

03.07.2015, 12:40

Mal ehrlich, ich finde es schon befremdlich, Trinkgeld in Rechnung zu stellen. Das ist eine freiwillige Großzügigkeit der Chefin, mehr nicht.
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#238

03.07.2015, 13:04

Find ich auch seltsam. Außer, der Mandant hat gesagt - gebense dem mal ein Trinkgeld, weil er so lang auf mich warten muss.
vinya
Forenfachkraft
Beiträge: 162
Registriert: 05.12.2013, 09:38
Beruf: Sekretärin (RA-Kanzlei)
Wohnort: Köln

#239

06.07.2015, 13:36

Naja, MIR braucht ihr das ja nicht zu sagen... ;)
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
Tripsdrille_2
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 40
Registriert: 12.11.2013, 16:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#240

08.07.2015, 12:55

Grundsätzlich fällt unter den Begriff der Auslagen auch ein angemessenes Trinkgeld (z. B. bei Taxifahrt). Dieses Trinkgeld kann dem Mandanten durchaus in Rechnung gestellt werden. Bei der Taxifahrt ist es im Regelfall einfacher, da die meisten Taxler das gezahlte Trinkgeld im Gesamtrechnungsbetrag auf der Quittung nicht gesondert ausweisen.

Voraussetzung für die Inrechnungstellung des Trinkgeldes ist, dass es üblich und angemessen war. Ob aus dem Trinkgeld zunächst die Umsatzsteuer herauszurechnen ist, hängt davon ab, ob das Trinkeld an einen Unternehmer (dann muss die USt erstmal herausgerechnet werden = netto) oder aber an einen Arbeitnehmer erfolgte (dann ist auf das Trinkgeld keine Umsatzsteuer angefallen und es muss auch nichts herausgerechnet werden; brutto = netto). Dann wird alles wie üblich netto in der Rechnung aufgelistet und am Ende 19 % Umsatzsteuer draufgehauen (unabhängig davon, ob in dem Trinkgeld vorher 19 % oder nur 7 % USt enthalten waren).

Zusammengefasst zur eigentlichen Frage: auf das Trinkgeld berechnet der Anwalt auch seine eigene Umsatzsteuer, da es sich um eine Auslage handelt und nicht um einen durchlaufenden Posten.
Antworten