Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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Steffi_1986
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#191

09.01.2009, 16:05

Habe gerade das selbe Problem. Haben einen KfA in einer Strafsache erhalten, in dem sie uns die 12,00 € nur ohne MWSt festsetzen. Kenn mich jetzt langsam echt nicht mehr aus. Unser Gericht bezahlt die MWSt ohne meckern, wie auch viele andere Gerichte. Seit einem Jahr berechnen wir jetzt hierauf die MWSt und nur ein paar Gerichte haben sich beschwert.

Unser Steuerberater hat auch nichts Gegenteiliges gesagt, dass dies falsch sei.

Ein schreckliches Thema, wie ich finde!!!!
Liebe Grüße

Steffi_1986
arcangel71
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#192

04.09.2009, 16:20

Brauche nochmal schnell Rat:

Wenn eigener Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann ich der Gegenseite doch nicht die Umsatzsteuer aus unserer Kostennote in Rechnung stellen, oder ?!
Katharina28
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#193

04.09.2009, 16:30

Nein, kannst Du nicht.
[b][i]Es gibt zwei Dinge, die sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl.... Beim Universum bin ich mir nicht so ganz sicher.
(Albert Einstein)[/i][/b]


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fränkin
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#194

08.12.2009, 14:45

Hallo!

Wie ist es eigentlich, wenn ich eine Forderungssache habe, in welcher der Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Wenn ich dann Auslagen z.B. EMA habe, bei der ich die Umsatzsteuer draufrechne, muss ich dann im Forderungskonto auch die Umsatzsteuer mit draufrechnen? Gibt es dann Probleme bei der Zwangsvollstreckung, wenn das Gericht dann meint, dass der Nachweis der EMA über 5,00 € lautet aber ich einen Betrag von 5,95 € ins Forderungskonto gebucht habe?
Aber wenn ichs nicht machen würde, würde ja dann der Mandant die Ust zahlen müssen und er würde sie ja nicht vom Finanzamt zurückbekommen. :wirr

Grüße
*finchen*
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#195

08.12.2009, 15:54

Also, soweit ich weiß, sind Auskünfte wie EMA immer umsatzsteuerbefreit und somit steuerfreie Auslagen. Darauf wird keine Umsatsteuer erhoben, also darfst du das so auch nicht ins Forderungskonto buchen! Dann meckert das Gericht :)
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Soenny
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#196

08.12.2009, 15:58

Das stimmt so nicht! Auskünfte von supercheck.de z.B. enthalten Mehrwertsteuer ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
dona01

#197

08.12.2009, 16:12

Empfehlung, lese mal das Kapitesl durchlaufende Posten in
http://www.rak-koeln.de/index.php?index ... d=1&id=977

Hier sind einie Hilfen mit Urteilsangaben.
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nephele
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#198

08.12.2009, 16:42

Ich habe neulich im Seminar gelernt, dass schriftliche EMS umsatzsteuerfrei sind und EMAs die man online bekommt und abfragt sind MIT umsatzsteuer zu berechnen...
Verkehrte Welt :roll:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
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#199

09.12.2009, 09:05

Ok, das ist mir neu, wieder hier was gelernt (Ich werd immer schlauer dank euch :D ) Sie schreibt allerdings, dass sie nur einen Beleg über 5 EUR hat, da war ich jetzt mal davon ausgegangen, dass es sich um eine umsatzsteuerbefreite EMA handelt. Wenn da Umsatzsteuer drauf wäre, müsste die doch auf dem Beleg ausgewiesen sein, oder? Ich habe so eine Online-EMA noch nie gemacht. Wie sieht die Rechnung da aus?
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skugga
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#200

09.12.2009, 09:29

dona01 hat geschrieben:Empfehlung, lese mal das Kapitesl durchlaufende Posten in
http://www.rak-koeln.de/index.php?index ... d=1&id=977

Hier sind einie Hilfen mit Urteilsangaben.
dona01, dadurch, dass dieser Link von Dir jetzt zum ca. drölften Mal gepostet wird, wird er weder spannender noch richtiger.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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