Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen
Danke, AB, dann schau ich mir das mal an und werde dann mal meine Steuerfachtante entsprechend informieren. Wobei mich eh wundert, dass ihr das jetzt bei der FiBu für Mai aufgefallen ist, weil wir hier die Akten eigentlich schon länger so abrechnen
- skugga
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Hier noch ein Link, da gibts auch noch eine Entscheidung vom BGH und die olle Verfügung von der OFD Karlsruhe:
http://www.haufe.de/recht/weitere-recht ... 76608.html
http://www.haufe.de/recht/weitere-recht ... 76608.html
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Danke auch dir, skugga. Mal gucken, ob ich es noch vor ihrem Urlaub schaffe, sie "aufzuklären"
- Soenny
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Im Zweifelsfall soll sie mal bei dem für euch zuständigen Finanzamt anrufen, die erklären ihr das und werden ihr dann auch sicher sagen, daß sie ihre Prüfung vielleicht noch einmal machen soll, weil das Ding soooooo einen langen Bart hat, daß es mehr als verwundert, daß man darüber immer noch diskutieren muß
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- NORTHERN DINO
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Dazu dann noch der Spruch mit dem ebenso langen Bart:Soenny hat geschrieben:Im Zweifelsfall soll sie mal bei dem für euch zuständigen Finanzamt anrufen, die erklären ihr das und werden ihr dann auch sicher sagen, daß sie ihre Prüfung vielleicht noch einmal machen soll, weil das Ding soooooo einen langen Bart hat, daß es mehr als verwundert, daß man darüber immer noch diskutieren muß
Einige lernen es nie - andere noch viel später...
~ Grüßle ~
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Hallo zusammen,
ich brauch mal schnell Hilfe...
Wir hatten vor einigen Wochen einen SS per Kurier ans Gericht liefern lassen. Habe also (Stundenhonorarbasis)
Honorar
Kurierkosten netto
ZwiSu
19% USt
Summe
berechnet. Weil die Mandanten aber so lahm mit Antworten waren, musste der Kurier hier ne knappe Stunde warten und hat dafür von meiner Chefin Trinkgeld bekommen. Nun soll ich das auf die Honorarrechnung an die Mandanten setzen.
Frage, rechne ich auf das Trinkgeld USt. drauf oder schreib ich es unten drunter?
ich brauch mal schnell Hilfe...
Wir hatten vor einigen Wochen einen SS per Kurier ans Gericht liefern lassen. Habe also (Stundenhonorarbasis)
Honorar
Kurierkosten netto
ZwiSu
19% USt
Summe
berechnet. Weil die Mandanten aber so lahm mit Antworten waren, musste der Kurier hier ne knappe Stunde warten und hat dafür von meiner Chefin Trinkgeld bekommen. Nun soll ich das auf die Honorarrechnung an die Mandanten setzen.
Frage, rechne ich auf das Trinkgeld USt. drauf oder schreib ich es unten drunter?
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
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- NORTHERN DINO
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Mal ehrlich, ich finde es schon befremdlich, Trinkgeld in Rechnung zu stellen. Das ist eine freiwillige Großzügigkeit der Chefin, mehr nicht.
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- Adora Belle
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Find ich auch seltsam. Außer, der Mandant hat gesagt - gebense dem mal ein Trinkgeld, weil er so lang auf mich warten muss.
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Grundsätzlich fällt unter den Begriff der Auslagen auch ein angemessenes Trinkgeld (z. B. bei Taxifahrt). Dieses Trinkgeld kann dem Mandanten durchaus in Rechnung gestellt werden. Bei der Taxifahrt ist es im Regelfall einfacher, da die meisten Taxler das gezahlte Trinkgeld im Gesamtrechnungsbetrag auf der Quittung nicht gesondert ausweisen.
Voraussetzung für die Inrechnungstellung des Trinkgeldes ist, dass es üblich und angemessen war. Ob aus dem Trinkgeld zunächst die Umsatzsteuer herauszurechnen ist, hängt davon ab, ob das Trinkeld an einen Unternehmer (dann muss die USt erstmal herausgerechnet werden = netto) oder aber an einen Arbeitnehmer erfolgte (dann ist auf das Trinkgeld keine Umsatzsteuer angefallen und es muss auch nichts herausgerechnet werden; brutto = netto). Dann wird alles wie üblich netto in der Rechnung aufgelistet und am Ende 19 % Umsatzsteuer draufgehauen (unabhängig davon, ob in dem Trinkgeld vorher 19 % oder nur 7 % USt enthalten waren).
Zusammengefasst zur eigentlichen Frage: auf das Trinkgeld berechnet der Anwalt auch seine eigene Umsatzsteuer, da es sich um eine Auslage handelt und nicht um einen durchlaufenden Posten.
Voraussetzung für die Inrechnungstellung des Trinkgeldes ist, dass es üblich und angemessen war. Ob aus dem Trinkgeld zunächst die Umsatzsteuer herauszurechnen ist, hängt davon ab, ob das Trinkeld an einen Unternehmer (dann muss die USt erstmal herausgerechnet werden = netto) oder aber an einen Arbeitnehmer erfolgte (dann ist auf das Trinkgeld keine Umsatzsteuer angefallen und es muss auch nichts herausgerechnet werden; brutto = netto). Dann wird alles wie üblich netto in der Rechnung aufgelistet und am Ende 19 % Umsatzsteuer draufgehauen (unabhängig davon, ob in dem Trinkgeld vorher 19 % oder nur 7 % USt enthalten waren).
Zusammengefasst zur eigentlichen Frage: auf das Trinkgeld berechnet der Anwalt auch seine eigene Umsatzsteuer, da es sich um eine Auslage handelt und nicht um einen durchlaufenden Posten.