Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen
Verfasst: 18.09.2007, 22:43
Hallo Ihr,
aufgrund meines Enders-Seminars in der letzten Woche sind einige von uns Teilnehmern ein bisschen vom Glauben abgekommen. Es ging um die Auslagen, die wir ja üblicherweise sowohl im Notariat als auch im Anwaltsbereich haben.
Kurz und knapp:
Die Posten, bei denen der Mandant Kostenschuldner ist (und nicht der Rechtsanwalt), müssen auch auf den Mandanten ausgestellt werden. Diese „Auslagen“ sind durchlaufende Posten. Dazu gehören:
- Gerichtskosten,
- Gerichtskostenvorschüsse und
- Gerichtsvollzieherkosten.
Die Post, die der Anwalt im Interesse des Mandanten getätigt haben und die den Rechtsanwalt als Kostenschuldner ausweisen (weil der Mandant entsprechende Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann) sind keine durchlaufenden Posten sondern umsatzsteuerpflichtig. Dazu gehören zum Beispiel:
- Gerichtsgebühren für Grundbuchauszüge,
- Gerichtsgebühren für Handelsregisterauszüge,
- Aktenversendungspauschalen,
- Kosten für EMA-Anfragen,
- Kosten für Anfragen beim Gewerbeamt.
Der Rechtsanwalt oder Notar hat bei Weiterberechnung dieser Ausgaben an den Mandanten (oder RS) die Umsatzsteuer hierauf anzusetzen.
Das heißt:
Bisher haben wir unsere Kostennoten berechnet nach Gebühren, Auslagen, Mehrwertsteuer, Ist-Gleich und dann zzgl. Verauslagter Kosten … blablabla.
Das ist FALSCH! Wir müssen in diesem Fall berechnen: (Beispiel für Berlin)
Gebühren……. EUR
Auslagen (meist ja Pauschale) ….. EUr
Verauslagte Kosten EMA-Anfrage 3.10 EUR
Und dann erst die Mehrwertsteuer …. EUR
Gesamtbetrag ….. EUR
Dann kommen wir hier in Berlin ja auch auf unsere 3,69 EUR gesamt, die wir verauslagt haben, verursachen unserem Mandanten aber keinen Mehrwertsteuerschaden!!!
Für alle zum Nachlesen: Bohnenkamp, JurBüro 2007, Heft 10 und 11;
Schons in AnwBl 2007, 618;
Schons in AnwBl 2007, 369,
Schons in AGS 2007, 109,
Schons, Kammermitteilungen der RAK Düsseldorf 2007, 48,
Henke in AnwBl 2007, 224,
Weis in AnwBl 2007, 529,
Bohnenkamp, Kammerreport RAK Hamm 2007, Nr. 3, S. 13,
Bohnenkamp, JurBüro 2007, auch Heft 10 und 11
Ich gehe davon aus, dass einige von Euch genau wie ich und die anderen Teilnehmer an dem Enders-Seminar in Berlin in der letzten Woche, überrascht sind. Bisher haben die meisten von uns das wohl „falsch“ gemacht, weil wir am Ende der KoRe „zzgl. verauslagte Kosten blablabla geschrieben haben.
Weiterhin frohes Schaffen und ein ganz liebes Danke an die schnellen Antworter, wenn ich allein in Wald und Flur keine Ahnung habe….!!!
Liebe Grüße,
romex
aufgrund meines Enders-Seminars in der letzten Woche sind einige von uns Teilnehmern ein bisschen vom Glauben abgekommen. Es ging um die Auslagen, die wir ja üblicherweise sowohl im Notariat als auch im Anwaltsbereich haben.
Kurz und knapp:
Die Posten, bei denen der Mandant Kostenschuldner ist (und nicht der Rechtsanwalt), müssen auch auf den Mandanten ausgestellt werden. Diese „Auslagen“ sind durchlaufende Posten. Dazu gehören:
- Gerichtskosten,
- Gerichtskostenvorschüsse und
- Gerichtsvollzieherkosten.
Die Post, die der Anwalt im Interesse des Mandanten getätigt haben und die den Rechtsanwalt als Kostenschuldner ausweisen (weil der Mandant entsprechende Leistungen nicht in Anspruch nehmen kann) sind keine durchlaufenden Posten sondern umsatzsteuerpflichtig. Dazu gehören zum Beispiel:
- Gerichtsgebühren für Grundbuchauszüge,
- Gerichtsgebühren für Handelsregisterauszüge,
- Aktenversendungspauschalen,
- Kosten für EMA-Anfragen,
- Kosten für Anfragen beim Gewerbeamt.
Der Rechtsanwalt oder Notar hat bei Weiterberechnung dieser Ausgaben an den Mandanten (oder RS) die Umsatzsteuer hierauf anzusetzen.
Das heißt:
Bisher haben wir unsere Kostennoten berechnet nach Gebühren, Auslagen, Mehrwertsteuer, Ist-Gleich und dann zzgl. Verauslagter Kosten … blablabla.
Das ist FALSCH! Wir müssen in diesem Fall berechnen: (Beispiel für Berlin)
Gebühren……. EUR
Auslagen (meist ja Pauschale) ….. EUr
Verauslagte Kosten EMA-Anfrage 3.10 EUR
Und dann erst die Mehrwertsteuer …. EUR
Gesamtbetrag ….. EUR
Dann kommen wir hier in Berlin ja auch auf unsere 3,69 EUR gesamt, die wir verauslagt haben, verursachen unserem Mandanten aber keinen Mehrwertsteuerschaden!!!
Für alle zum Nachlesen: Bohnenkamp, JurBüro 2007, Heft 10 und 11;
Schons in AnwBl 2007, 618;
Schons in AnwBl 2007, 369,
Schons in AGS 2007, 109,
Schons, Kammermitteilungen der RAK Düsseldorf 2007, 48,
Henke in AnwBl 2007, 224,
Weis in AnwBl 2007, 529,
Bohnenkamp, Kammerreport RAK Hamm 2007, Nr. 3, S. 13,
Bohnenkamp, JurBüro 2007, auch Heft 10 und 11
Ich gehe davon aus, dass einige von Euch genau wie ich und die anderen Teilnehmer an dem Enders-Seminar in Berlin in der letzten Woche, überrascht sind. Bisher haben die meisten von uns das wohl „falsch“ gemacht, weil wir am Ende der KoRe „zzgl. verauslagte Kosten blablabla geschrieben haben.
Weiterhin frohes Schaffen und ein ganz liebes Danke an die schnellen Antworter, wenn ich allein in Wald und Flur keine Ahnung habe….!!!
Liebe Grüße,
romex