Sammelthread: Umsatzsteuer auf Auslagen

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
StineP

#21

19.09.2007, 09:20

Kann mich da nur anschließen. Wie gesagt, mein Chef ist Fachanwalt für Steuerrecht. Wenn der das immer falsch gemacht hat, dann gebe ich diesen Beruf einfach auf!!
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Curry
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#22

19.09.2007, 09:24

Also ich mache es bisher alles ohne USt., bis ich was handfestes habe!
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Hanna_73
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#24

19.09.2007, 09:41

Juhu

also etwas handfestes, wie gewünscht, gibt es allerdings schon, allerdings auch nur was die Auslagen im Notariat betrifft, insbesondere meine ich die Grundbuchauszüge.

Die Grundbuchauszüge holen wir online ab für einen Preis von 10,00 € müssten diese aber mit MWSt an den Mandanten weiterberechnen. Deshalb werden diese auch nicht als steuerfreie Auslagen gebucht, sondern als steuerpflichtige Auslagen. Im Phantasy geht das einwandfrei über den Punkt "Aufwand".

Bei einer Prüfung durch den Bezirksrevisor wird der euch sicherlich "die Hammelbeine" langziehen wenn ihr es ohne MWSt berechnet.

Dazu gibt es auch etwas schriftliches, was ich leider grade nicht zur Hand habe, aber es sicherlich besorgen könnte.

Das EMA-Zeug, Handelsregister, etc. ist bei mir sonst auch unter "steuerfreie Auslagen" erfasst.

Beim Grundbuchauszug ist es hier (zumindest in NRW) Pflicht, diesen zuzüglich Steuer weiterzuberechnen.

LG. Hanna.
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NORTHERN DINO
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#25

19.09.2007, 09:48

Hoffentlich handelt es sich auch um eine Gerichtsentscheidung und nicht wieder um eine Einzelmeinung eines Panik verbreitenden vermeintlichen "Experten".
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butterflybabe
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#26

19.09.2007, 09:48

http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen ... I-2007.pdf

Dort auf Seite 5 ist ein sehr interessanter Beitrag unserer Rechtsanwaltskammer zu dem Thema
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romex
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#28

19.09.2007, 10:24

Ich wollte Euch doch nicht irgendetwas aufdrücken!!! Ich habe hier lediglich mitgeteilt, was mir in der vergangenen Woche im Enders-Seminar beigebracht wurde!!! Ob Ihr das so handhabt oder nicht, steht doch hier gar nicht zu Debatte! Fakt ist, dass ich schon Verständnis dafür habe, dass ein Mdt. eventuell auch zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Und wenn man diesem eine Rechnung schreibt, müsste man (und das ist steuerlich garantiert gesetzlich festgelegt) eben direkt unter Anwaltsgebühren und Auslagenpauschale die verauslagten EMA-Kosten (netto) schreiben, dann alles netto zusammenrechnung und dann auf alles die MwSt erheben!!!

Auch wenn es in diesem Fall "nur" um 0,59 EUR geht, handelt es sich um eine STEUER. Für mich ist das nachvollziehbar; bei allen anderen Auslagen, die hier mit in der "Liste" stehen, muss ich als ReNo eben nachsehen, ob es sich um einen Netto- oder einen Brutto-Betrag handelt.

Und selbstverständlich tun wir ja alles für den Mandanten; das heißt doch aber nicht, dass der RA kein Kostenschuldner ist!!! Wir holen doch Auskünfte und Dokumente ein, die der Mandant so gar nicht bekommen könnte!!! Also sind wir auch Kostenschuldner. Auch das ist mir vollkommen verständlich. Dass wir diese Kosten dann natürlich dem Mandanten gegenüber berechnen, ist das doch normal .

Liebe Grüße

Peggy
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#29

19.09.2007, 10:52

Hallooo? Weshalb so unruhig? Dein Beitrag ist als "ein Beitrag" von vielen verstanden worden, mehr nicht. Ich glaube kaum, dass sich diesbezüglich jemand als "aufgezwungen" behandelt fühlt. Das entschedet jeder für sich, wie es gemacht werden soll. Auch Enders ist nicht alles im Kostenrecht und Fakt bleibt, dass es an einer greifbaren Gerichtsentscheidung mangelt. Mehr steht hier doch gar nicht zur Debatte.
Ich sehe das mit der Kostenschuldnerschaft des RA bei Auskünften z.B. anders, aber das haben wir hier schon mehrmals durchgekaut. Deshalb ist es ja auch notwendig, aufgrund der ganzen Panikmache mit Steuernachzahlungen etc. hier mittels Gerichtsentscheidungen Grund reinzubekommen.
Also: Immer cool bleiben! 8) :wink:
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Janin

#30

19.09.2007, 10:52

@romex: wir sind keine kostenschuldner. diese aussage von dir ist falsch. sorry. wir handeln im auftrag vom mandanten. die aussage von herrn enders ist meiner meinung und von vielen anderen auch falsch. im prinzip muss es jeder für sich entscheiden, wie er das ganze handhabt.
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